Gedanken zu: „Halb- und Unwahrheiten“: Fuldaer Experten empört über ARD-Doku

Lesezeit: ~ 8 Min.

Gedanken zu: „Halb- und Unwahrheiten“: Fuldaer Experten empört über ARD-Doku* zu Suizid-Hilfe, Originalbeitrag verfasst von Volker Nies, veröffentlicht am 02. Oktober 2017 von fuldaerzeitung.de

Ein Dokumentarfilm zum Thema Sterbehilfe, den die ARD heute Abend um 21.45 Uhr ausstrahlt, wird für heftige Diskussionen sorgen.**

Und das ist gut so, weil längst überfällig. Der frühere Plan der CDU/CSU-FDP-Koalition, den die CDU/CSU noch weiter verfolgt hat, nur die gewerbsmäßige Suizidhilfe zu verbieten, wurde zugunsten eines Verbots der geschäftsmäßigen Suizidhilfe aufgegeben. Dadurch ist auch auf Wiederholung angelegte Suizidhilfe ohne Gewinnabsicht strafbar.

Davon sind der Palliativmediziner Dr. Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, und der Bundestagsabgeordnete Michael Brand (CDU), Mitinitiator des Gesetzes für das Verbot organisierter Suizidbeihilfe, überzeugt.

Es ist Unsinn, von „Suizidbeihilfe“ zu sprechen. Beihilfe setzt nach § 27 StGB eine rechtswidrige Haupttat voraus. Und Suizid ist in Deutschland nicht rechtswidrig.

Herr Dr. Sitte mag sicher Experte für Palliativmedizin sein. Und Herr Brand Experte für CDU-Politik. Aber welche Rolle spielt dieser Expertenstatus, wenn es um höchst individuelle Grundrechte wie selbstbestimmtes Leben und um Sterben in Würde geht?

Einschränkungen von Grundrechten sind freilich manchmal notwendig. Dann braucht es Experten – Experten für die Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten.

„Munter“ vermengte Falschaussagen zum Thema Suizid-Hilfe?

„In dem Film werden Fast-Wahrheiten mit Halb-Wahrheiten und eindeutige Falschaussagen munter vermengt“, klagt Sitte.

Suizid-Hilfe
Quelle: Screenshot ARD.DE

Kaum erstaunlich, dass jemand, der Menschen das Recht auf selbstbestimmtes würdevolles Sterben mit Verweis auf die Leistungsfähigkeit der Palliativmedizin abspricht, diesen Film beklagt. Ich habe den Film gerade gesehen. Welche Aussagen Fast-, Halb- und Falschaussagen gewesen sein sollen, erschließt sich mir jedoch nicht.

Munter empfand ich in diesem Film interessanterweise eigentlich nur die betroffene Frau S. Was ihr von den „Experten“ im Zeitungsbericht erwartungsgemäß zum Vorwurf gemacht wurde.

Denn offenbar sind diese der Auffassung, dass Menschen gefälligst schon so gut wie tot zu sein haben, bevor an das Thema Suizid-Hilfe überhaupt erstmal nur gedacht werden darf. Wenn überhaupt.

Ich erkläre mir diese Reaktion von Dr. Sitte damit, dass er nicht eingestehen will, dass es auch Krankheitsverläufe gibt, in denen auch die beste, professionellste Palliativmedizin an ihre Grenzen kommt.

Und dass es Menschen gibt, die ihr Leben selbstbestimmt und würdevoll beenden möchten. Statt nach einer unbestimmten und nicht absehbar langen Zeit in sediertem, hilfs- und möglicherweise auch bewusstlosem Zustand.

Zu diesem Ergebnis kamen auch die Schweizer Palliativforscher, die im Film zu Wort kamen:

Palliativmedizin könne sehr viel Linderung leisten und habe sehr viele Erfolge. Aber es gebe Leidenszustände, wo „wir als Palliativmediziner nichts ausrichten können.“ Trotz der „allerbesten Palliativbetreuung“ würden die Patienten sagen: „Vielen Dank, aber das möchte ich nicht erleben und das möchte ich auch meiner Familie ersparen.“

Was ist wirklich abstoßend?

„Zu zeigen, wie ein Mensch zum Tode führende Mittel einnimmt – das ist abstoßend“, sagt Hohmann.

Abstoßend finde ich es, wenn Politiker der Meinung sind, die persönliche Selbstbestimmung, in diesem Fall das eigene würdevolle Lebensende betreffend gesetzlich einschränken zu dürfen.

Und abstoßend finde ich es, dass dieses Gesetz Ärzte sehr wohl kriminalisiert. Das erhöhte strafrechtliche Risiko für Ärzte verhindere das offene Gespräch zwischen Arzt und Patient, hieß es im Film.

Ärzte werden mit Strafe bedroht, weil ihre Hilfe beim Suizid immer auf Wiederholung angelegt ist. Dazu müssen entsprechende Handlungen nicht im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stehen. Es reicht, wenn eine Suizidhilfe in einem ähnlichen oder schlimmeren Fall zu erwarten ist.

Die Angehörigen haben anscheinend immer noch zu befürchten, dass sie wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden. Das ist im Fall von Bilanzsuiziden zwar Schwachsinn, aber Dr. Spittler, ein Psychiater, der für Kusch gearbeitet hat, steht deswegen immer noch vor Gericht.

Abstoßend finde ich es auch, dass dieses Gesetz Angehörige in eine, wie der Sohn von Frau S. es nannte, „große Zwickmühle“ bringt: Zusätzlich zur Trauer über den Verlust des gerade verstorbenen Angehörigen müssen sie sich um den nicht unerheblichen formalen Aufwand kümmern, den eine Selbsttötung für die Angehörigen mit sich bringt.

Er könne sich gar nicht damit auseinandersetzen dass sie jetzt geht, weil er Angst davor habe was danach kommt, obwohl er als Angehöriger nichts zu befürchten habe, erklärte der Sohn von Frau S. im Film.

Auch seine Mutter Frau S. sagte, es sei schwer erträglich, dass sie ihren Sohn zum Sterbehelfer mache, weil in der letzten Stunde kein Arzt zugegen sein dürfe.

Herr Brand verteidigt sein Engagement gegen Suizid-Hilfe

Brand warnt: „Dieser Film verunsichert Menschen in existenzieller Not, und er stellt viele Dinge auf unverantwortliche Weise falsch dar.“ Vor allem werde auch unterschlagen, dass parallel zum Gesetz, das geschäftsmäßige Sterbehilfe verbietet, die palliativen Hilfen stark ausgebaut wurden.

Welche Dinge denn, Herr Brand? Sie sprechen von Unverantwortlichkeit? Wie können Sie die leidvollen Implikationen verantworten, die Ihr Gesetz für Menschen mit sich bringt?

Die Palliativmedizin wurde seit 2015 nicht stark ausgebaut. Dazu würde man viele neue Palliativmediziner brauchen, und die kann Herr Gröhe nicht einfach kaufen.

Auch Ihre Reaktion halte ich jedoch für nachvollziehbar. Schließlich haben Sie das Gesetz zu verantworten, gegen das mehrere Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sind.

Nachdem ein einzelner Beschwerdeführer verstorben ist, lagen noch 13 Beschwerden vor. Davon wurde eine zurecht und eine zu unrecht nicht zugelassen  (siehe hpd: Klosterhalfen: Zweite Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde zum § 217 StGB).

Die palliativen Hilfen wurden im Film immer wieder angesprochen. Es wurde klar kommuniziert, dass die Palliativmedizin heute sehr viel Leid mindern kann. Aber eben nicht alles.

Die Dokumentation geht nicht nur auf die ethische Dimension des Themas ein, die besonders die direkt Betroffenen authentisch darlegen. Sondern auch der rechtliche Aspekt findet Beachtung:

Das Gesetz sei „ein sehr trauriges Gesetz, weil es gegen die Menschen“ gehe. Und Gesetz sei „fatal – eines der schlechtesten Gesetze im Bereich der Biopolitik, was die Falschen bestraft und Patienten belastet.“ Es verletze Grundrechte, weil es die Selbstbestimmung am Lebensende einschränkt.“ Die „kompromisslose Härte“ sei  „verfassungsgemäß nicht tragfähig.“

Keine Palliativversorgung gewünscht

Was der Film nicht sagt: Frau S. war eine aktive Kämpferin für die Beihilfe zur Selbsttötung und wollte keine Palliativersorgung. So hatte sich „Sterbehelfer“ Dr. Arnold geäußert.

Gleich zu Beginn des Filmes war zu erfahren, dass Frau S. selbstbestimmt sterben wollte, obwohl sie bis dahin bereits „palliativmedizinisch bestens versorgt“ worden sei.

Die Aussage, dass sie keine Palliativversorgung wolle, bezog sich auf den Lebensabschnitt, der zu diesem Zeitpunkt noch vor Frau S. lag.

Sie hatte sich also im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und vorallem auch noch zu einer Zeit, in der sie auch physisch noch dazu in der Lage war, von sich aus und ohne irgendeine Beeinflussung von Anderen gegen die von ihr befürchtete unwürdige letzte Lebens- und Sterbephase – ob mit oder ohne Palliativversorgung – und für ein selbstbestimmtes Lebensende in Würde entschieden.

Die einzige Angst, die Frau S. äußerte, war die Angst davor, dass bei der Selbsttötung ohne Suizid-Hilfe etwas schief gehen könnte. Diese Angst könnte Menschen in dieser sowieso schon existentellen Situation problemlos zu nehmen, wenn der professionell begleitete Suizid nicht unter Strafe gestellt wäre.

Der explizite Hinweis darauf, dass Frau S. eine „aktive Kämpferin für die Beihilfe zur Selbsttötung“ gewesen sei, zielt vermutlich darauf darauf ab, dass der Wunsch nach selbstbestimmten würdevollen Sterben als etwas dargestellt werden soll, dass nicht dem der breiten Mehrheit entspricht.

Es soll vermutlich suggeriert werden, Frau S. habe zu einer exotischen Minderheit gehört, was ihre Einstellung zu diesem Thema angeht. Dabei hatte sich Frau S. für etwas eingesetzt, das der Einstellung von 69% der Deutschen (Stand 2017) entspricht. Auch wenn die genauen Zahlen nach Jahr und Fragestellung leicht abweichen: Der überwiegende Teil der Bevölkerung befürwortet Suizid-Hilfe.

„Leiden im Sterben ist sinnlos – kein Mensch muss Leiden im Sterben hinnehmen.“

Was der Film sagt: Frau S. will sich jetzt das Leben nehmen, bevor ihre Kräfte weiter nachlassen und sie vielleicht den Becher mit der tödlichen Substanz nicht mehr selbst zubereiten und trinken kann. Frau S. braucht keine Hilfe beim Suizid. Für die Dramaturgie des Films mischt ihr Sohn die tödliche Substanz.

Was für eine geradezu widerwärtig überhebliche und verhöhnende Aussage. Frau S. hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass niemand außer ihr zu beurteilen habe, ob sie denn nicht eigentlich noch ganz gut eine Weile leben könnte. Erst recht keine „Experten“ oder CDU-Politiker.

Wer das sehr bittere Medikament mit Apfelmus vermischt hat, ist indes egal. Frau S. brauchte Hilfe, um an die rezeptpflichtigen Medikamente für ihren Suizid zu kommen. Anscheinend hatte Dr. Arnold die Medikamente besorgt. Das wird er aber vermutlich abstreiten und erst mal das Urteil in Karlsruhe abwarten.

Dennoch nimmt der Film den Fall von Frau S. zum Anlass für heftige Kritik: Das Gesetz gegen geschäftsmäßige Sterbehilfe führe dazu, dass sich Patienten mit dem Wunsch zu sterben, alleingelassen fühlten und ihnen Angehörige und Ärzte nicht beistehen könnten.

Ich halte diese klare Kritik für bitter nötig. Genauso wie die Enttabuisierung des Sterbens. Und einen vernünftigen, entmythologisierten Umgang mit dem Thema Tod.

Der Tod spielt gerade in der christlichen Mythologie eine, wenn nicht die zentrale Rolle. Je nach Bedarf verharmlosen Kirchenvertreter den Tod, indem sie, meist nur ihren Anhängern, eine „Überwindung“ des Todes durch „Auferstehung“ in Aussicht stellen. Und eine ewige himmlische Herrlichkeit. An anderer Stelle wird der Tod auch mit zeitlich unbegrenzten Höllenqualen dramatisiert. „Der Tod“ ist dann „das Böse“, das es zu besiegen gilt.

Der Experte weiß es besser, schließlich ist er ja Experte

Sittes Kritik beginnt bei dem gewählten Fall: „S. war keine todkranke Patientin am Lebensende. Sie sagte selbst, sie könnte ohne Selbsttötung etliche Jahre weiterleben. Nach keiner der anderen rechtlichen Regelungen, die in Deutschland diskutiert wurden, hätte sie legale Hilfe zur Selbsttötung erhalten können.“

Umso wichtiger ist die öffentliche Diskussion dieses Themas. Kein Gesetz ist besser als ein schlechtes Gesetz. Beim § 216 sollte es eine Ausnahmeregelung geben.

Ein Zuschauer, der sich durch die Dokumentation ausgewogen informieren wolle, der werde getäuscht, bedauert Sitte: „Das ist für mich niederschmetternd.“ Vorwurf des Fuldaer Mediziners: „In einer Frage, in der Zuschauer Rat und gute Argumente suchen, betreibt der Film Stimmungsmache für die organisierte ,Sterbehilfe‘.“

Wie oben schon geschrieben: Die in der Dokumentation vorgestellten Personen sprachen mehrfach über die Angebote und Leistungen der Palliativmedizin. Während ich in Veröffentlichungen über Palliativmedizin bis jetzt noch nie ein positives oder zumindest neutrales Wort über Suizid-Hilfe gelesen habe. Dem Film „Stimmungsmache“ zu unterstellen, erscheint mir hanebüchen.

Vielmehr kamen unmittelbar Betroffene zu Wort und brachten ihre persönlichei Einstellung und ihr Empfinden zum Ausdruck. So zum Beispiel Herr Helmut Feldmann, der an einer tödlich verlaufenden Erbrkankheit leidet: „Trotz bester Palliativmedizin kommt der Moment wo es nicht mehr geht.“ Dies hatte er beim Tod seiner ebenfalls von dieser Erbkrankheit betroffenen Schwester miterlebt.

Selbstbestimmtes Sterben in Würde: Keine Entscheidung im Affekt

Was ihn noch mehr betrübt: „Nach jeder solchen Sendung häufen sich bei mir Bitten von Patienten, sie zu töten oder ihnen beim Suizid zu helfen. Bislang konnte ich immer aufklären und Hilfen vermitteln.“

Diese Aussage erweckt den Eindruck, Menschen würden die Entscheidung zur Selbsttötung womöglich leichtfertig und ohne eingehende Beratung und Aufklärung treffen. Laut der Dokumentation kannten sich der begleitende Arzt Dr. Arnold und Frau S. seit 10 Jahren.

Es spricht ja auch überhaupt nichts dagegen, Menschen alle Hilfe, die die Palliativmedizin zu bieten hat, anzubieten. Und sie auf Wunsch damit zu versorgen. Jedoch halte ich eine gesetzliche, kriminalisierende Einschränkung der Selbstbestimmung über das eigene Leben und auch über dessen Ende für ein Skandal.

Denn die Frage, was ein würdevoller Tod ist, bestimmt jeder für sich selbst.

Es hätte Betroffenen und Helfern geholfen, wenn der Film eine richtige Botschaft vermittelt hätte: „Niemand muss sich aus Angst vor späterem Leiden frühzeitig das Leben nehmen.

Richtig bedeutet hier: Der Meinung des „Experten“ entsprechend. Der ist Experte, der muss es ja wissen. Und weil er Experte ist, meint er vorgeben zu können und dürfen, was zu dieser höchst persönlichen Angelegenheit die richtige und was die falsche Botschaft ist. Was für eine Anmaßung.

Abbruch medizinischer Versorgung ist zulässig, Suizid-Hilfe nicht?

Sterben in schwerer Krankheit dürfen und müssen wir zulassen, wenn der Patient nicht behandelt werden will.

Genauso dürfen und müssen wir es zulassen, wenn der Patient sein Leben unter bestimmten Umständen selbstbestimmt und in Würde nach eigenem Ermessen beenden möchte. Ohne, dass sich professionelle Helfer dadurch strafbar machen.

Das gesetzlich garantierte Recht auf persönliche Selbstbestimmung kollidiert nicht mit dem Angebot der Palliativmedizin. Nur: Die Entscheidung, wie und wann jemand sein Leben beendet oder auch nicht, ist Sache eines jeden Einzelnen.

Nicht zu vergessen ist auch der Aspekt, dass die ethische Argumentation für die Palliativmedizin und gegen die Suizid-Hilfe auch nur vorgeschoben sein könnte: Schließlich ist die Sterbebegleitung auch ein nicht unerheblicher Einnahmefaktor für Krankenhäuser, Hospize und nicht zuletzt für die Pharmaindustrie.

Das Gesetz, das Herr Brand (CDU, Mitglied des Deutschen Bundestages) und Frau Griese (SPD, Mitglied des Deutschen Bundestages, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales und Ratsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland) zu verantworten haben, stellt die geschäftsmäßige Suizid-Hilfe, wie sie etwa Sterbehilfevereine anbieten, unter Strafe.

Eine Stellungnahme des „Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende“ fasst die Kritik am §217 unter der Überschrift „Der neue § 217: Unverhältnismäßig – Schlecht begründet – Unnötig!“ zusammen und steht hier als PDF-Dokument**** zum Download bereit.

Dieses humanistische Bündnis setzt sich ein für die Wiederherstellung der früheren Straffreiheit von Suizid-Hilfe.

Ich kann nur jedem, der sich mit diesem Thema befassen möchte, empfehlen, sich sowohl die Dokumentation „Frau S. will sterben“ anzuschauen, als auch den Zeitungsartikel mit der Kritik der Fuldaer „Experten“ zur Suizid-Hilfe durchzulesen.

Ebenfalls sehr sehenswert finde ich in diesem Zusammenhang den Film „Die letzte Reise“, der bis 2.1.2018 hier in der ARD-Mediathek zur Verfügung steht.

*Der Beitrag bezieht sich auf die ARD-Dokumentation „Frau S. will sterben – Wer hilft am Lebensende?„, ausgestrahlt am 2.10.2017
**Die als Zitat gekennzeichneten Abschnitte stammen aus dem eingangs genannten und verlinkten Originalbeitrag.
***Bildquelle: Screenshot ARD.DE
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3 Gedanken zu „Gedanken zu: „Halb- und Unwahrheiten“: Fuldaer Experten empört über ARD-Doku“

  1. Ich würde noch viel weitergehen. Warum sollten nur Schwerkranke ihrem Leben ein Ende setzen dürfen? Und warum gehen nur Angehörige straffrei aus? Es gibt Menschen, die haben keine Angehörigen. Ich möchte später nicht jahrelang im Altersheim in einem Sessel rumhängen um auf den Tod zu warten und hoffe, wenn es so weit ist, selbst bestimmen zu können wann ich abtrete. MEIN Lebensende geht den Staat und (erst recht) die Kirche nichts an. (Er soll froh sein, dass ich ihm dann nichts mehr koste)

    Antworten
    • Das wollte ich auch gerade schreiben. Über mein Lebensende möchte ich selbst entscheiden. Ich bin noch gesund und hoffe es noch lange zu bleiben. Aber in ein Heim möchte ich nicht.

      Antworten
    • Zustimmung.

      Es geht aber noch viel weiter:
      Es gibt Menschen, die noch Angehörige haben (ich zB), aber diese „Aufgabe“ nicht ums Verrecken (höhöhö) in die Hände dieser Angehörigen legen wollen, da klar ist: Die haben nicht den Funken einer Ahnung, wie ein zuverlässiger und schmerzfreier Suizid funktioniert.

      Da will ich -wenn schon- Personen dabeihaben, die das zuverlässig wissen und hoffentlich auch so handeln.
      Also gestandene Ärzte!
      Und keine Amateure!

      Antworten

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