Bistum Fulda verklagt Stadt Geisa auf Zahlung von 350.000 € aus Vertrag von 1786

Lesezeit: ~ 3 Min.

Obwohl die osthessischen Medien sonst über jedes noch so unbedeutende Ereignis aus der Welt des Christentums berichten, findet sich zu einem nicht alltäglichen Rechtsstreit zwischen dem Bistum Fulda und der Stadt Geisa keine einzige Meldung auf den Webseiten der Lokalpresse.

Weder auf der Webseite der Fuldaer Zeitung, noch in der Mainpost und auch nicht auf den Online-Nachrichtenportalen insuedthueringen.de oder osthessennews.de war auch nur ein Wort über die Abweisung einer Klage des Bistums Fulda gegen die Stadt Geisa durch das Verwaltungsgericht Meiningen Anfang Dezember 2017 zu lesen.

Und das, obwohl das Verwaltungsgericht Meiningen zu dieser Entscheidung eine Medieninformation verfasst und ja sicher auch verschickt hatte.

Der mdr berichtete über Gerichtsurteil…

Das ist insofern interessant, als dass der Mitteldeutsche Rundfunk (mdr) die Entscheidung des Meininger Gerichtes immerhin für so relevant hielt, um am 2. Dezember 2017 darüber zu berichten.

In dem Online-Artikel auf mdr.de schreibt Cornelia Hartmann:

  • Das Verwaltungsgericht Meiningen hat eine Klage des Bistums Fulda gegen die Stadt Geisa abgewiesen. Das Bistum wollte erreichen, dass sich die Stadt mit 350.000 Euro an den Sanierungskosten der Kirche St. Maria Magdalena beteiligt.
    (Quelle: mdr.de)

…sowie das Rechtsportal juris.de

Und auch dem Online-Rechtsportal juris.de war die Abweisung dieser Klage eine Meldung wert. Dort heißt es in einem Beitrag vom 6.12.2017:

  • Das VG Meiningen hat entschieden, dass die Stadt Geisa sich nicht mit 350.000 Euro an den Sanierungskosten der Kirche St. Maria Magdalena beteiligen muss.Das Bistum Fulda macht mit seiner Klage aus abgetretenem Recht einen Aufwendungsersatzanspruch der Katholischen Kirchengemeinde St. Maria Magdalena gegenüber der (ehemals selbstständigen, heute in das Gebiet der beklagten Stadt Geisa eingemeindeten) Gemeinde Borsch für die Renovierung der Pfarrkirche i.H.v. 346.540,32 Euro im Jahr 2009 geltend. Es ist der Ansicht, dass es diesen Anspruch auf eine im Jahr 1738 bzw. 1786 begründete Kirchenbaulast der Katholischen Kirchengemeinde St. Maria Magdalena stützen könne.Das VG Meiningen hat die Klage abgewiesen.
    (Quelle: juris.de mit Berufung auf eine Pressemitteilung des VG Meiningen 06/2017 v. 06.12.2017)

Erwähnung auf 11tes-gebot.de

Neben den genannten Quellen konnten wir nur noch eine Erwähnung auf der Webseite 11tes-gebot.de finden. Diese Webseite berichtet hauptsächlich über die Kunst-Aktion „11tes Gebot“ der gbs Augsburg , die sich u. a. dafür einsetzt, dass die Kirchen ihre Kirchentage selbst bezahlen sollen.

Zusätzlich gibt es dort aber auch Meldungen über Vorkommnisse und Zustände, die in einem säkularen Staat nicht tragbar sind.

Auf der Webseite 11tes-gebot.de erfahren wir:

  • mdr (Thüringen) | Das Bistum Fulda, Vermögen ohne Immobilien 456 Millionen Euro (welt.de), hat die Stadt Geisa auf Zahlung von 350.000 Euro für Sanierungskosten der Kirche St. Maria Magdalena verklagt. Das Bistum beruft sich auf einen Vertrag aus dem Jahre 1786 („Kirchenbaulastsvertrag“), wonach die politische Gemeinde Pfarrkirche, Kirchhofsmauern, Pfarr- und Schulhaus unterhalten müsse. Die Stadt will nicht zahlen – und beruft sich auf das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes.. weiter
    (Quelle: 11tes-gebot.de)

*Alle bis hierher angegebenen Online-Quellen wurden am 2.01.2018 um 22:00 Uhr abgerufen.

Update 3.1.2018

Vielen Dank an unsere aufmerksamen Leser, die uns noch weitere Quellen zu diesem Thema geschickt haben. Es fällt auf, dass es sich auch hier ausschließlich um kirchenkritische Seiten handelt, die über das Urteil berichteten.

  • Atheist Media Blog: Geisa muss nicht für Sanierung von Kirche zahlen – Beitrag vom 3.12.2017**
  • ifw Institut für Weltanschauungsrecht: Musterklagen der Kirchen gegen ostdeutsche Kommunen – Beitrag vom 15.12.2017

In einem Beitrag des ifw zum Thema Kirchenbaulasten heißt es:

  • Die Verfahren gehen jedoch weiter. Ziel der Kirchen war und ist es, bis zum Bundesverfassungsgericht zu klagen und dort eine andere Entscheidung zu erwirken.
    (Quelle: weltanschauungsrecht.de)

Da sind wir mal gespannt, ob die Lokalpresse dann über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes berichtet, wenn diese anders ausfallen sollte als beim VG Meiningen…

**Alle ab hier angegebenen Online-Quellen wurden am 3.01.2018 um 12:30 Uhr abgerufen.

Update 5.1.2018

Auf Nachfrage teilte die Mainpost-Redaktion Rhön-Grabfeld mit, dass in der Mainpost über diesen Fall nicht berichtet worden war. Die Fuldaer Zeitung hatte einen Artikel in der Printausgabe, nicht aber online, ebenso wohl auch die Südthüringer Zeitung.

Online ist zu diesem Urteil auf den Webseiten der Lokalpresse jedenfalls nichts zu finden.

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4 Gedanken zu „Bistum Fulda verklagt Stadt Geisa auf Zahlung von 350.000 € aus Vertrag von 1786“

  1. Es ist immer wieder zu beobachten: Wir haben zwar – auch da gibt es Ausnahmen – keine Lügenpresse, wohl aber ein Lückenpresse und Erziehungspresse. Große Teile der Zeitungen sehen ihre Aufgabe nicht mehr darin, in erster Linie zu berichten und dann ggfs. das Geschehen aus persönlicher oder aus Sicht der präferierten Partei zu kommentieren. Also in guter alter, aber leider nicht mehr gültiger Journalistentradition Nachricht und Meinung zu trennen.

    Die gewerkschaftsnahe Otto-Brenner-Stiftung finanzierte eine Studie über das Verhalten der deutschen Presse in Sachen Flüchtlingskrise. Hier ein Ausschnitt aus einer Besprechung der Ergebnisse (Die Zeit, 20.7.17):

    Zitat-Anfang:
    Was sich liest wie eine Wutrede von »Lügenpresse«-Rufern, scheint jetzt eine Studie der Hamburg Media School und der Uni Leipzig zu belegen: In der Flüchtlingskrise, so ihr Fazit, haben wichtige deutsche Medien versagt. Statt einen offenen Diskurs zu ermöglichen, haben sie ihn erstickt.
    Die Forscher unter der Leitung des Medienwissenschaftlers Michael Haller (von 1987 bis 1990 Leiter des ZEIT-Dossiers) haben über unterschiedliche Zeiträume Tausende von Artikeln aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Süddeutschen Zeitung, der Welt, der Bild sowie zahlreichen Regionalzeitungen analysiert, hauptsächlich von Februar 2015 bis März 2016.
    … Die Urteile, zu denen die Autoren kommen, sind drastisch. Zusammengefasst: Das Land hat unter einem publizistischen Stromausfall gelitten – und die Gesellschaft hat sich in der Folge gefährlich gespalten.
    Nicht nur hätten sich die »sogenannten Mainstreammedien« (die Studie zeigt durchaus ein wenig Verständnis für den Begriff) unisono hinter Angela Merkels Flüchtlingspolitik versammelt, »Losungen der politischen Elite« unkritisch übernommen und eine »euphemistisch-persuasive Diktion« des Begriffs der Willkommenskultur verbreitet. Wer dieser Regierungslinie skeptisch gegenübergestanden habe, habe sich in den Augen vieler Journalisten der Fremdenfeindlichkeit verdächtig gemacht.
    Kritiker, so impliziert die Studie, mussten eines besseren Menschseins belehrt werden, mit Argumenten wie: Deutschland brauche Hunderttausende junger Flüchtlinge, als Arbeitskräfte und um der Überalterung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Auf diese Weise sei »Willkommenskultur zu einer Art Zauberwort verklärt« worden, »mit dem freiwillig von den Bürgern zu erbringende Samariterdienste moralisch eingefordert werden konnten«.
    Zitat-Ende

    Soviel zur Zuverlässigkeit der deutschen Zeitungen. Das Berichten über Vorgänge in der Kirche ist ebenso einseitig. Einige Blätter haben den Mut, kritisch über die Kirche zu berichten, schon viel seltener über den christlichen Glauben. (Selbst der »Spiegel« ist ziemlich deutlich unter Kontrolle der Kirchen geraten.) Sehr viele Blätter räumen den Kirchen überproportional viel Raum ein, kritische Stellungnahmen werden, wenn es sich schon nicht vermeiden lässt, behutsam »verpackt« Schließlich sind die kirchlichen Unternehmungen gute Anzeigenkunden, und auch der Bischof kann sehr ungehalten werden. Das möchte man vermeiden.

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  2. Die Abnahme der Qualität im deutschen Journalismus ist seit längerer Zeit beobachtbar. Meines Erachtens spielen die beiden folgenden Gründe dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle:
    1. Früher hatten die führenden und qualitätsprägenden Köpfe meistens ein „klassisches“ Studium vorzuweisen und waren „Quereinsteiger“. Heute geht die Tendenz durch das sogenannte Journalistik-Studium klar in Richtung Vereinheitlichung und Verflachung.
    2. Der Kostendruck gerade auch bei den klassischen Druckmedien wie Zeitungen führt zur personellen Ausdünnung der Redaktionen und zu einem enormen Zeitdruck, der handwerklich solide Recherchearbeit oft verhindert.

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  3. Ergänzung zu Andreas Edmüller:

    Hinzu kommt die fatale Entwicklung hin zu sog. freien Mitarbeitern bei den Zeitungen und Medienanstalten. Freie Mitarbeiter vermeiden eigene Meinungen zu Papier zu bringen, wenn diese nicht konform gehen mit der Tendenz des Blattes oder Senders bzw. des zuständigen Redakteurs. Beharren sie auf einer eigenen Meinung, dann war es der letzte Beitrag, der ihnen abgenommen wurde. Da Kunst bzw. hier Meinung »nach Geld geht«, resultiert daraus eine zunehmende Gleichschaltung unserer Medien. In den sozialen Medien (»Netzwerken«) kommt inzwischen Zensur dazu. Darauf darf insbesondere SPD-Maas stolz sein.

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