Wege zum Nächsten… – Gedanken zu Nachgedacht… (226) zum Thema Meinungsfreiheit, Originalbeitrag verfasst von Christina Lander, veröffentlicht am 7.5.2017 von Osthessennews
Auf den ersten Blick gab es zum heutigen NACHGEDACHT kaum etwas nachzudenken: Dass die Autorin offenbar mal erfolgreich ausprobiert hat, dass es auch mal ganz lustig sein kann, fremde Menschen einfach so anzusprechen, ist kaum eines Kommentares wert. Klar, kann man mal machen, wieso nicht.
Als erwachsener Mensch kann man das Verbot aus Kinderzeiten, mit Fremden zu sprechen („Das gehört sich nicht!“) ohne Weiteres mal überdenken. Und sei es nur zum Behuf des Spaßgewinns.
Auch dass die Autorin den Ausdruck ihres Missfallens über die Musikrichtung einer Straßenband als Aufhänger für ihre nette Spontanunterhaltung nutzte, ist eher banal.
Nicht selbstverständlich: Meinungsfreiheit
Ein, wie ich finde interessanter Aspekt fällt mir trotzdem dazu ein: Dass hierzulande und heutzutage jede/r seine persönliche Meinung frei und öffentlich äußern kann, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, scheint so selbstverständlich, dass es schon fast nicht mehr auffällt.
Menschen, die weder das Nazi- noch das DDR-Regime miterleben mussten, können sich vermutlich kaum vorstellen, dass es unter anderen Umständen auch lebensgefährlich sein konnte und kann, fremden Menschen gegenüber die eigenen Ansichten kund zu tun.
Und selbst heute, im 21. Jahrhundert und weniger als drei Flugstunden von uns entfernt werden Menschen verschleppt und inhaftiert, nur weil sie ihre Meinung öffentlich geäußert haben. Weil sie von ihrem Menschenrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hatten.
Angenommen, die gleiche Szene hätte sich in Istanbul abgespielt. Und die Straßenmusiker hätten Lieder mit Pro-Regierungs-Texten zum Besten gegeben. Was ja wesentlich wahrscheinlicher sein dürfte als eine Darbietung mit regierungskritischen Songs.
Da hätte sich die nette Spontan-Plauderei schnell ganz anders entwickeln können. Nämlich dann, wenn der oder die angesprochene Fremde das Missfallen der Autorin als Regierungskritik aufgefasst hätte.
Und so lässt sich auch aus dieser, an sich eher uninteressanten Episode einmal mehr erkennen, wie wichtig die Meinungsfreiheit für offene und freie Gesellschaften ist. Und eben alles andere als selbstverständlich. Auch wenn sie uns so erscheinen mag.
- „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
(Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948)
Just do it!
Es scheint eigentlich nichts Besonderes zu sein, tatsächlich erlebe ich solche Situationen doch aber viel zu wenig. Meistens geht jeder seinen Weg, schweigt sich im Aufzug an und versucht, anonym zu bleiben.*
Nachdem Sie’s jetzt ja mal erfolgreich ausprobiert haben, können Sie sich ja bei Gelegenheit wieder mal trauen 🙂 Hatten Sie sich wenigstens mit einem Trinkgeld bei den Straßenmusikern dafür bedankt, dass Sie ihretwegen eine neue Erfahrung machen durften?
Tatsache ist aber eigentlich, dass Wege zum Nächsten kurz sein können: ein Lächeln, ein Ansprechen, ein Gruß.
Na, Sie selbst lehnen es ja mitunter eher ab, angesprochen zu werden. Oder meinen Sie „Nächster“ im biblischen Sinne? Und bezeichnen damit nur die Angehörigen Ihrer eigenen Glaubensgemeinschaft? Wie das ja auch bei den Nächsten in der Bibel der Fall ist?
#freedeniz
*Die als Zitat gekennzeichneten Abschnitte stammen aus dem eingangs genannten und verlinkten Originalartikel.
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!!! „Und den Auftrag der Schulen, diese Werte, ihre Ursprünge und Grundlagen, auf denen sie basieren zu lehren, statt Kinder…