wählerisch-sein: Art. 38 (1)
Art. 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.














Nun Herr Welter, Es wird Zeit demnächst in Rente zu gehen, bevor der Papst noch von ihren blasphemisch, säkularen Gedankengängen…