Kirchen-, Glaubens- und Religionskritik • Aufklärung • Säkularismus • Humanismus
Mesliers Mémoire (7): Fromme Lügen
Lesezeit: ~ 3 Min.
Als Priester musste ich meine Amtspflichten verrichten, aber wie viel habe ich an mir selbst gelitten, wenn ich gezwungen war, euch fromme Lügen zu predigen, die ich im Herzen verabscheute. Wie sehr habe ich mein Amt gehasst und welche Gewissensbisse hat mir eure Leichtgläubigkeit verursacht. Tausendmal hatte ich die Absicht, euch die Augen zu öffnen, aber eine Furcht, die meine Kraft überwog, hielt mich zurück, bis zu meinem Tod zu schweigen. – Jean Meslier, kath. Priester, 1678-1733
Fromme Lügen
Einen Aspekt, der heute oft übersehen wird, brachte der katholische Priester Jean Meslier in dieser Feststellung zur Sprache: Die katholische Kirche schreibt ihren Angestellten vor, dass sie die Mythen und Legenden, auf denen ihre Ideologie basiert, nicht nur als wahr anzuerkennen, sondern sie auch zu verkünden.
Und das betrifft nicht nur Priester. Auch zum Beispiel Pflegekräfte, Lehrer und Erzieher müssen sich an der „Evangelisierung“ beteiligen. Also an der Verbreitung dessen, was oft als „Wort Gottes“ bezeichnet wird.
Die Durchführung dieses Missionsauftrages ist gar oberstes Gebot. Wer dazu nicht bereit ist, kann nicht Angestellter der katholischen Kirche sein.
Dies kann zu schweren Gewissenskonflikten führen. Denn immer mehr Menschen wird bewusst, dass es für das Streben nach humanistischen Werten keines angeblichen Willens eines Wüstengottes bedarf, den sich Menschen in der Bronzezeit ausgedacht hatten.
Das katholische Belohnungs-Bestrafungskonzept ist genauso hinfällig geworden wie die absurden Geschichten von Adam und Eva, Himmel und Hölle, Gut und Böse. Oder auch von (Erb-)Sünde und Erlösung durch eine Hinrichtung durch Todesfolterung.
Christliche „Wahrheiten“ müssen für wahr gehalten, akzeptiert und verkündet werden
All das, was Meslier hier als fromme Lügen bezeichnet, spielt heute für die alltägliche Lebenswirklichkeit selbst der meisten Gläubigen keine oder keine besondere Rolle mehr. Und trotzdem müssen sich Kirchenangestellte verpflichten, diese archaischen, meist inhumanen und absurden „Wahrheiten“ nicht nur zu glauben, sondern auch weiterzugeben.
Dazu kommt, dass die Kirchen nach wie vor ein Quasimonopol in bestimmten Berufssparten innehaben. Dies ist hauptsächlich historisch bedingt. Es wird sich wohl nie genau ermitteln lassen, wieviele Angestellte der katholischen Kirche – egal in welcher Funktion – die Grundlagen der katholischen Glaubenslehre heute überhaupt noch für bedeutsam halten. Oder gar für wahr.
Trotzdem bleibt ihnen nichts anderes übrig, als das Spiel mitzuspielen. Und so zu tun, als sei das „Wort Gottes“ nicht nur eine, sondern gar die einzig wahre Grundlage ethischer Standards.
Gedankenpolizei
Aber nicht nur in dieser Hinsicht spielt sich die katholische Kirche als „Gedankenpolizei“ auf. Auch in vielen weiteren Bereichen meint sie, sich in die privaten und privatesten Angelegenheiten ihrer Anhänger und Angestellten einmischen zu dürfen.
So wird zum Beispiel die Haltung zu Fragen wie Verhütung, Abtreibung, sexuelle Orientierung, Gestaltung der Partnerschaft oder auch Sterbehilfe von der Kirche vorgegeben. Die Anerkennung und Befolgung dieser Sichtweisen ist Voraussetzung für den Dienst in der Kirche und deren Einrichtungen.
Es steht außer Frage, dass Kirchenangestellte auch hervorragende Leistungen in ihren jeweiligen Bereichen erbringen können, ohne „fromme Lügen“ zu verbreiten. Doch genau das ist – nach eigener Aussage – der eigentliche Sinn und Zweck kirchlicher Einrichtungen:
Kirchliche Einrichtungen dienen dem Sendungsauftrag der Kirche. […] Alle Beteiligten, Dienstgeber sowie leitende und ausführende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, müssen bereit sein, „an der Verwirklichung eines Stückes Auftrag der Kirche im Geist katholischer Religiosität, im Einklang mit dem Bekenntnis der katholischen Kirche und in Verbindung mit den Amtsträgern der katholischen Kirche“ mitzuwirken.**
Denn diese Vorgabe ist nicht etwa optional, sondern verpflichtend. Nichtbeachtung kann im Rahmen des exklusiven Kirchlichen Arbeitsrechts sanktioniert werden, bis hin zur Entlassung. Und so bleibt nicht wenigen Menschen nichts anderes übrig, im Interesse ihres Arbeitsplatzes auch weiterhin „fromme Lügen“ zu verbreiten.
Das Zitat des katholischen Priesters Meslier, der als einer der ersten Radikalaufklärer gilt, zeigt, dass diese Problematik offenbar schon im Mittelalter aktuell war.
*Quelle: Denker Zweifler Atheisten: Die Bibel im Kreuzfeuer von Hans-Jürgen Ferdinand***
**Quelle: Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse – Nr. 95A, 27. April 2015, dort zitiert aus: Kirchliches Arbeitsrecht, Seite 21, 28. September 2011
***Wir haben keinen materiellen Nutzen von verlinkten oder eingebetteten Inhalten oder von Buchtipps.
Deine Gedanken dazu?
Fragen, Lob, Kritik, Ergänzungen, Korrekturen: Trage mit deinen Gedanken zu diesem Artikel mit einem Kommentar bei!
Wenn dir der Artikel gefallen hat, freuen wir uns über eine kleine Spende in die Kaffeekasse.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Bitte beachte beim Kommentieren: