Was es mit der Religionsfreiheit auf sich hat, beleuchtet Volker Dittmar in seiner Abt. Diskurswerfen:*
Religionsfreiheit bedeutet Bekenntnisnfreiheit – ich darf mich öffentlich oder privat zu jedem Glauben bekennen.
- Es bedeutet nicht: Religion darf Privilege haben, die keine andere Gemeinschaft bekommt.
- Und es bedeutet nicht: Die Mitglieder der Religionsgemeinschaft muss man mit Samthandschuhen anfassen.
Religionsfreiheit ist ein Individualrecht – das Recht EINER Person. Man darf sich zu Gruppen zusammenschließen, wie man will – aber die Gruppe hat nicht das Recht auf Religionsfreiheit, sondern jedes einzelne Individuum der Gruppe.
ALLE Menschenrechte sind immer das Recht einer Person, nie das einer Gruppe oder eines Staates. Jedes Menschenrecht ist ein Abwehrrecht gegen Bevormundung durch den Staat oder mächtige Gruppen.
Es gibt keine positive Religionsfreiheit (ich darf mich jeder Religion anschließen) ohne negative (ich darf jede Gruppe verlassen). Denn könnte ich eine Religion nicht verlassen, wäre ich in der gefangen, die meine Eltern hatten.
Religionsfreiheit bedeutet nicht:
Keiner darf meine religiösen Ansichten kritisieren – das wäre Gesinnungstyrannei. Es bedeutet nicht, dass Religion anders als andere Ideen betrachtet oder aufgefasst oder behandelt werden muss.
Prinzipiell gibt es überhaupt keinen Unterschied zwischen der Idee „meine Tomaten sind die Schönsten“ und „meine Religion ist die Beste“ – abgesehen davon, dass es Tomaten wirklich gibt und sie nicht auf die Augen gehören.
Wir müssen Religion als das Prinzip ansehen, dass ich behaupten darf, dass meine Tomaten die Schönsten sind, auch, wenn ich keine habe.
Aber das heißt nicht, dass mich niemand darauf aufmerksam machen darf, dass meine Tomaten nicht im Garten, sondern auf meinen Augen sind.
Alles glauben: Ja. Alles tun und lassen: Nein
Religionsfreiheit heißt, dass ich GLAUBEN kann was ich will – aber nicht, das ich tun und lassen kann, was ich will. Ich darf glauben, dass man Jungfrauen auf dem Altar opfern muss, nur tun darf ich das nicht.
Religionsfreiheit ist zu der Freiheit verkommen, dass Gemeinschaften ihre Privilegien schützen und sich Sonderrechte herausschlagen. Das hat nichts mit dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit zu tun – nicht ein bisschen: Weil damit die Rechte derer, die sich der negativen Religionsfreiheit bedienen, mit Füßen getreten werden.
Denn dann wird man ein „minderer Staatsbürger“ mit weniger Rechten, weil man nicht einer der vorherrschenden Religion angehört. Genau das ist das Gegenteil von „Menschenrechten“, man nennt es „Gruppenrechte“, nur dass Gruppen keine Rechte besitzen können – und zwar kein einziges.
*Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors
Stimmt genau … aber wie erklären wir das den Parteien im Bundestag?
Genau das ist die Herausforderung an die Vertreter von Säkularismus und Humanismus.
Was natürlich die Frage aufwirft, ob sie es nicht kapieren können oder nicht kapieren wollen ….
…vermutlich Ersteres weil Letzteres…