Kommentar zu NACHGEDACHT (31) Etwas mehr Mitgefühl, bitte!

Lesezeit: ~ 2 Min.

Kommentar zu NACHGEDACHT (31) Etwas mehr Mitgefühl, bitte!, Originalartikel verfasst von Christina Leinweber, veröffentlicht am 11.08.13 von Osthessennews

[…] Na gut, man könnte jetzt zur Freundin sagen: „Selbst schuld, das war unachtsam und wurde sogleich bestraft.“*

Das könnte man sagen, aber das wäre natürlich weder hilfreich, noch sinnvoll. Wenn jemand etwas mitnimmt, das jemand anderes irgendwo verloren hat, dann erfolgt dadurch keine „Bestrafung.“

Das Bedürfnis, einem Ereignis eine bestimmte Bedeutung ohne wirklichen Zusammenhang zuordnen zu wollen, scheint ein weit verbreitetes Phänomen zu sein. Besonders gläubige Menschen neigen dazu, in allem, was passiert, das angebliche Wirken einer übernatürlichen Kraft erkennen zu wollen, meistens in Form von Belohnung oder Bestrafung.

Das geht so weit, dass solche völlig beliebigen Verknüpfungen oder Bewertungen von Ereignissen, die in keinem kausalen (also ursächlichen) Zusammenhang stehen, sogar im Alltag vieler Menschen an der Tagesordnung sind, wie man an dem im Zitat genannten Beispiel sehen kann. In Wirklichkeit ist natürlich keine „Bestrafung“ die Ursache und auch nicht die Bedeutung dieses Vorfalls, sondern – wie immer – eine Verkettung mehrerer Ursachen und deren Folgen.

[…] Auch wenn es unachtsam war, frage ich mich aber trotzdem, warum wurden die Sachen einfach weggenommen?

Vielleicht wurden die Sachen von jemand weggenommen, der oder die unter dem Existenzminimum am Rand der Gesellschaft lebt und einen Teil der Kleider aus echter Not heraus behalten hat? Oder es hat sie jemand mitgenommen, der oder die gar nicht weiß, dass es ein Fundbüro gibt und die Verpflichtung, gefundene Sachen dort abzugeben?

Das rechtfertigt das Mitnehmen natürlich nicht, könnte aber das Verhalten ohne wirklich bewussten Vorsatz erklären. Eine weitere mögliche Variante: Waren die Kleider nicht mehr als 10 Euro wert, besteht keine Anzeigepflicht.

Ich möchte jetzt gar nicht mit dem Satz „Du sollst nicht stehlen“ argumentieren und sagen: Sowas darf man aber nicht!

Warum nicht? Dieses Gebot ist doch praktisch das einzige der 10 Gebote, was man auch heute noch fast uneingeschränkt (es müsste nicht nur, wie in der Bibel, für die Angehörigen der eigenen Gruppe, sondern für alle Menschen verbindlich sein) gelten lassen kann. Und nicht, weil es in den 10 Geboten steht, die sich irgendwelche Menschen in der Bronzezeit ausgedacht hatten, sondern deshalb, weil Diebstahl fast immer unfair ist, sollst „du nicht stehlen.“

[…] Zu wenig Mitgefühl für andere – zu viel „Eigenliebe“.

Eigenliebe ist erst dann negativ, wenn sie auf Kosten von gleichberechtigten Interessen anderer Individuen oder der Umwelt geht. Eigenliebe (oder genauer: Eigennutz) ist durchaus sinnvoll und in Ordnung, wenn dabei gleichberechtigte Interessen Anderer und der Umwelt respektiert und nicht verletzt werden. Selbst wenn ich kein ausgeprägtes Mitgefühl für andere Menschen empfinde und auch, wenn mein oberstes Ziel mein eigenes Wohl ist,  kann ich mich trotzdem fair verhalten.

[…] Es hat Mitgefühl gefehlt – Empathie für den echten Besitzer.

Wie schon geschrieben: Es ist gar nicht unbedingt immer erforderlich, mit anderen mitzufühlen, in diesem Fall hätte es reicht, gleichberechtigte Interessen anderer zu respektieren.

Die „Goldene Regel der Moral“ mit einem dicken Paket an Empathie trifft es auf den Punkt: „Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu.“

Und deshalb sollte die Forderung in diesem Fall auch nicht „Etwas mehr Mitgefühl, bitte!“, sondern „Etwas mehr Fairness, bitte!“ heißen. Daran können sich alle Menschen, sogar solche, die nicht unebdingt besonders empathisch sind, halten.

*Unter der Rubrik „NACHGEDACHT“ fordert Osthessennews jede Woche zum Nachdenken auf. Die als Zitat gekennzeichneten Abschnitte stammen aus dem eingangs genannten und verlinkten Original-Artikel von Christina Leinweber.

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