Kommentar zu NACHGEDACHT (64) Sind Falschparker keine Christen?

Lesezeit: ~ 2 Min.

Kommentar zu NACHGEDACHT (64) Sind Falschparker keine Christen?, Originalartikel verfasst von Christina Leinweber, veröffentlicht am 23.03.2014 von Osthessennews

[…] [Die Autorin hat einen Strafzettel erhalten] Im Wortlaut: „Sehr geehrter Kirchenbesucher, Sie parken auf dem Gehweg! Damit zwingen Sie Fußgänger, auf die Straße auszuweichen! Als Christ und im Sinne der Nächstenliebe ist es Ihnen sicher eine Selbstverständlichkeit, das nächste Mal den Parkplatz in Sichtweite zu benutzen.“

Ja, ich hatte für Fußgänger unvorteilhaft geparkt, aber deswegen wollte ich mein Handeln nicht als „anti“-christlich bezeichnen lassen.*

In der von Ihnen zitierten Nachricht hat Sie doch niemand als antichristlich bezeichnet? Die Nachricht besagt, dass Sie sich angeblich unchristlich verhalten haben. Allerdings spielt das in diesem Fall gar keine Rolle:

Durch Ihr Falschparken haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, das heißt, Sie haben sich wider die Ordnung verhalten. Diese Ordnung gilt zum Glück unabhängig von Ihren religiösen Überzeugungen und auch unabhängig davon, ob Sie das so sehen, oder ob Sie Ihr Verhalten selbst nur als „unvorteilhaft“ empfinden. Wenn ein Fußgänger wegen einer Falschparkerin auf die Straße ausweichen muss und deswegen überfahren wird, dürfte er das Falschparken wahrscheinlich etwas negativer bewerten als „unvorteilhaft.“

Falschparken ist nicht deshalb eine Ordnungswidrigkeit, weil es gegen ein Gebot Ihrer Religion verstößt, sondern weil die Menschen erkannt haben, dass Falschparken unfair gegenüber Anderen ist – es beeinträchtigt gleichberechtigte Interessen Anderer. Es ist also keine Frage von Nächstenliebe, sondern von Fairness, dass man nicht auf dem Gehweg parkt.

Christentum und Nächstenliebe kann man sich nicht nur theoretisch vorstellen – das muss auch gelebt werden, am besten in jeder Handlung seines Lebens.*

Weder Christentum, noch Nächstenliebe sind geeignete Grundlagen für das Miteinander der Menschen im 21. Jahrhundert (mehr dazu in diesem** Kommentar). Zum Glück orientiert sich unsere Gesellschaftsordnung nicht an archaischen Märchen und Mythen, sondern am höchsten Wert des Humanismus – der Freiheit des Individuums unter Berücksichtigung gleichberechtigter Interessen anderer Individuen.

Aber man muss auch nicht das Verhalten eines Menschen, nur weil er falsch parkt, gleich als nichtchristlich betiteln.*

Wenn sich jemand den christlichen Werten verpflichtet fühlt, dann wäre Falschparken tatsächlich ein nichtchristliches Verhalten (auch wenn Nächstenliebe natürlich nicht der eigentliche Grund für das Einhalten der Parkordnung ist).

Nochmal: Es spielt keine Rolle, ob jemand Falschparken als „nichtchristlich“ betitelt, weil „Christlichkeit“ kein Maßstab für das Zusammenleben der Menschen im 21. Jahrhundert mehr ist.

Denn so pauschalisierend zu urteilen, ist auch nicht christlich.*

Der Schreiber oder die Schreiberin hat doch gar nicht geurteilt, auch nicht „pauschalisierend.“ Er oder sie hat an Sie appelliert, sich wenigstens im Namen Ihrer Religion fair zu verhalten. Möglicherweise ist der Mensch, der das geschrieben hat, ja auch gar nicht christlich, sondern andersgläubig oder freidenkend.

*Unter der Rubrik „NACHGEDACHT“ fordert Osthessennews jede Woche zum Nachdenken auf. Die als Zitat gekennzeichneten Abschnitte stammen aus dem eingangs genannten und verlinkten Original-Artikel von Christina Leinweber.

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