Hessen zahlt im Jahr mehr als 50 Millionen Euro an verschiedene Religionsgemeinschaften

Lesezeit: ~ 2 Min.

Focus online* berichtet in einem Artikel vom 29.3.16, dass Hessen im Jahr mehr als 50 Millionen Euro an verschiedene Religionsgemeinschaften zahlt.

Demnach hat Hessen im vergangenen Jahr 7,8 Millionen Euro an die evangelische Kirche in Hessen und Nassau, 25,6 Millionen Euro an die evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, eine Million Euro an die evangelische Kirche im Rheinland, 8,4 Millionen Euro an das Bistum Fulda, 2,2 Millionen Euro an das Bistum Limburg und 3,34 Millionen Euro an das Bistum Mainz gezahlt.*

von Dr. Bernd Gross (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], via Wikimedia Commons
Dom Fulda**
Für 8,4 Millionen Euro kann man natürlich auch einiges erwarten, zum Beispiel pompöse Hallen mit viel glänzendem Gold zur Ehre eines erfundenen Gottes  – wie zum Beispiel den Fuldaer Dom, den die dann Herr Bischof Algermissen zur Verkündigung seiner Diffamierungen und Beleidigungen zu Silvester oder zu Ostern nutzt.

Die Kosten für diese Reden tragen nicht etwa die Kirche oder die Schäfchen seiner Herde, sondern ebenfalls der Staat. So zahlen auch wir alle, die wir nicht an seine Auferstehungsmärchen glauben, dafür, uns von Herrn Algermissen als „großes Sicherheitsrisiko für die Mitmenschen“ für unsere geistige und intellektuelle Redlichkeit und Religionsfreiheit öffentlich beschimpfen zu lassen.

Algermissen wird übrigens nach dem Hessischen Besoldungsgesetz in der Gruppe B9 vergütet. Das entspricht (Stand 2013) einem Grundgehalt von etwa 9700 Euro. Als Dienstwagen, der ihm auch als „rollendes Büro“ diene, hat er einen 7er BMW. Seinen Bischofssitz mit 174 qm bezeichnet er als „eine Zumutung.“ (Quelle) – bei diesem ganzen Elend muss man seinem Hass und seiner Frustration schon mal Luft machen.

In die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zahlen die Kleriker nichts, und bei der Krankenversicherung bekommen sie entsprechend den Beamten 50 % Rabatt. Das heißt: Von ihrem Bruttogehalt bleibt ihnen weit mehr als den normalen Arbeitnehmern. (Quelle)

Höchste Zeit also, die Begründung dieser Zahlungen, also den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 und die Staatskirchenverträge von 1960 und 1964 kritisch zu prüfen und in Frage zu stellen.

*Der als Zitat gekennzeichnete Abschnitt stammt aus dem eingangs genannten und verlinkten Artikel von Focus online.

**Bild: von Dr. Bernd Gross (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], via Wikimedia Commons

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