Leipzig. Wie der hpd gerade meldete, reagierten die Veranstalter des Katholikentages in Leipzig mit einem Platzverweis auf den Protest gegen die Subventionierung der Veranstaltung mit öffentlichen Geldern in Höhe von insgesamt 4.5 Millionen Euro.
Das Kunstprojekt „Das 11. Gebot: Du sollst deinen Kirchentag selbst zahlen!“ macht seit 2014 auf diesen Skandal aufmerksam. Wie immer hatten die Organisatoren auch diesmal vorab eine Genehmigung bei der Stadt eingeholt. Verbunden mit dieser Genehmigung war die Auflage, sich bei Nutzung eines öffentlichen Platzes in der Leipziger Innenstadt zusätzlich noch eine Genehmigung des Katholikentag-Veranstalters einzuholen.
In diesem Beitrag des hpd heißt es (Hervorhebung von mir):
Sein vermeintliches Hausrecht setzte der Versammlungsleiter des Katholikentags am gestrigen Donnerstag gegen 17:00 Uhr durch und erteilte dem 11. Gebot einen Platzverweis mit den Worten: „Die katholische Kirche möchte das auf ihrem Grund und Boden nicht haben.“
(Quelle: hpd)
Offensichtlich scheinen sowohl das Leipziger Ordnungsamt, als auch der Versammlungsleiter der Meinung zu sein, die katholische Kirche hätte die öffentlichen Plätze und Straßen Leipzigs annektiert .
Wenn eine Institution wie die katholische Kirche es tatsächlich nötig hat, auf diesen friedlichen Protest in Form einer Pappmaché-Figur mit einem Platzverweis zu reagieren, dann sagt das viel über die Hilflosigkeit und Hoffnungslosigkeit dieser Institution aus.
Es gleicht geradezu einem Offenbarungseid gegenüber der Realität und gegenüber dem öffentlichen Interesse, auf eine durchaus berechtigte und wohlbegründete Kritik so zu reagieren.
Andererseits kann das Vorgehen auch kaum erstaunen – entspricht es doch dem wohlbekannten kirchlichen Verhalten, Dialogbereitschaft und Aufeinander-Zugehen zwar zu fordern und zu großspurig zu verkünden, selbst aber jeden Dialog spätestens dann, wenn es um die Auseinandersetzung mit anderen Meinungen oder mit der realen Wirklichkeit geht, strikt abzulehnen.
Bigotterie, Heuchelei, Messen mit zweierlei Maß und Hochnäsigkeit sind die Begriffe, die dieses Verhalten treffend beschreiben und die sich immer wieder bei Kirchendienern beobachten lassen.
Völlig unverständlich: Ein Eilantrag der Aktion „11. Gebot“ gegen diesen hanebüchenen Platzverweis war vom Verwaltungsgericht Leipzig abgelehnt worden. Deshalb wendet sich „Moses“ jetzt an die nächst höhere Instanz, das OVG Bautzen, man erwartet eine kurzfristige Entscheidung.
Fest steht schon jetzt, dass der Veranstalter des Katholikentages der Aktion keinen größeren Gefallen hätte tun können: Das Thema rückt jetzt erst recht in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und wird mit Sicherheit viel mehr Menschen erreichen, als es die Aktion sonst hätte schaffen können.
Wir wünschen „Moses“ viel Erfolg und berichten über den weiteren Verlauf!
Foto: © Evelin Frerk
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