Störerhaftung

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Stoererhaftung

Durch eine Gesetzesänderung sollen Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots künftig nicht mehr bei Rechtsverstößen durch Nutzer haften.

Dann können Kirchen WLAN anbieten, ohne dafür belangt werden, wenn jemand während der symbolisch-kannibalistischen Zeremonie zur
Erinnerung an ein Menschenopfer illegale Sachen herunterlädt.

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