Störerhaftung
Durch eine Gesetzesänderung sollen Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots künftig nicht mehr bei Rechtsverstößen durch Nutzer haften. Dann können Kirchen WLAN anbieten, ohne dafür belangt werden, wenn jemand während der symbolisch-kannibalistischen Zeremonie zur Erinnerung an ein Menschenopfer illegale Sachen herunterlädt.














"Wir haben in der Vergangenheit zu oft auf den Schutz der Institution geschaut und nicht auf die betroffenen Menschen.“ Hier…