wählerisch-sein: Art. 3 (3)

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Auf der Webseite wählerisch-sein.de betreibt das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens laut eigener Darstellung eine „Guerilla-Kampagne für mehr Wahlbeteiligung & Demokratie.“ 

Der Versuch, einigen Artikeln aus dem Grundgesetz irgendwie passend erscheinende Bibelzitate zuzuordnen legt allerdings eher die Vermutung nahe, dass es sich dabei um einen Versuch handelt, die Wahl dazu zu nutzen, die „Heilige Schrift“ noch als irgendwie relevant für die heutige Zeit darzustellen.

Art. 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Es ist hier kein Unterschied zwischen Juden und Griechen; es ist über alle derselbe Herr, reich für alle, die ihn anrufen. (Röm 10,12)

Wie kaum anders zu erwarten, wurde auch dieser Satz passend aus dem Zusammenhang gepickt. Was mit „Darin“ gemeint ist, steht im Satz davor:

  • Denn die Schrift sagt: Wer an ihn glaubt, wird nicht zugrunde gehen. (Röm 10,11)

Die gewählte Bibelstelle besagt also das genaue Gegenteil dessen, was in Art. 3 (3) festgelegt wird. Nur zwischen Gläubigen solls laut Bibel keinen Unterschied geben. Daran ändert sich auch nichts, wenn man die Bedingung einfach weglässt. Auch dies erscheint mir als ein bitteres Armutszeugnis, ein weiterer gescheiteter Versuch, der biblischen Aussage noch irgendeine Relevanz anzudichten.

Für alle Eigenschaften oder Ansichten, die per Gesetz hierzulande geschützt sind, finden sich in der Bibel Beispiele, dass Menschen mit diesen Eigenschaften oder Ansichten selbstverständlich zu benachteiligen sind oder (vom Wüstengott) bevorzugt werden.

  • [Wie es in allen Gemeinden der Heiligen üblich ist,] sollen die Frauen in der Versammlung schweigen; es ist ihnen nicht gestattet zu reden. Sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz es fordert. Wenn sie etwas wissen wollen, dann sollen sie zu Hause ihre Männer fragen; denn es gehört sich nicht für eine Frau, vor der Gemeinde zu reden. (1.Kor 14,34-35)
  • In meinem glühenden Zorn nehme ich Rache an den Völkern, die nicht gehorchen. (Micha 5,14)
  • Wolltest du, Gott, doch den Frevler töten! Ihr blutgierigen Menschen, lasst ab von mir! Sie reden über dich voll Tücke und missbrauchen deinen Namen. Soll ich die nicht hassen, Herr, die dich hassen, die nicht verabscheuen, die sich gegen dich erheben? Ich hasse sie mit glühendem Hass; auch mir sind sie zu Feinden geworden. (Psalm 139,19-22)
  • Denn ich, der Herr, bin dein Gott, ich, der Heilige Israels, bin dein Retter. Ich gebe Ägypten als Kaufpreis für dich, Kusch und Seba gebe ich für dich. Weil du in meinen Augen teuer und wertvoll bist und weil ich dich liebe, gebe ich für dich ganze Länder und für dein Leben ganze Völker. (Jes 43,3-4)

Behinderte wurden laut Bibel damals sehr wohl benachteiligt, genauer: Aus der Gemeinschaft ausgeschlossen:

  • In die Versammlung des Herrn darf keiner aufgenommen werden, dessen Hoden zerquetscht sind oder dessen Glied verstümmelt ist. In die Versammlung des Herrn darf kein Bastard aufgenommen werden; auch in der zehnten Generation dürfen seine Nachkommen nicht in die Versammlung des Herrn aufgenommen werden. In die Versammlung des Herrn darf kein Ammoniter oder Moabiter aufgenommen werden, auch nicht in der zehnten Generation. Niemals dürfen ihre Nachkommen in die Versammlung des Herrn aufgenommen werden; (5. Mo 23, 2-4)

Quellen

  • Quelle der Auszüge aus dem Grundgesetz: © Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Stand: 23.12.2014
  • Quelle der als Zitat gekennzeichneten Bibelstellen: © Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung revidiert 2017
  • Quelle der kursiv gekennzeichneten, eingerückten Bibelzitate: Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift © 1980 Katholische Bibelanstalt, Stuttgart.

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