Religion vs. Menschenrechte

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Heute, am 10. Dezember, ist der Tag der Menschenrechte. Er erinnert daran, dass am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet wurde.

Diese Menschenrechte sind unveräußerlich und ausnahmslos für alle Menschen gültig.

Heute in zwei Tagen, am 12. Dezember,

jährt sich zum zehnten Mal der Tag, an dem bei uns ausnahmslos allen Jungen mehrere dieser Menschenrechte entzogen wurden:

  • das Recht auf genitale und damit auf körperliche Unverletzlichkeit,
  • das Recht auf Schutz vor geschlechtsbezogener Diskriminierung,
  • das Recht auf Schutz vor Ungleichbehandlung,
  • das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und
  • das Recht auf Menschenwürde.

Am 12. Dezember 2012 beschloss der Deutsche Bundestag mit Verabschiedung des § 1631d BGB (Elternrecht zur Beschneidung des männlichen Kindes), dass Jungen ohne Vorliegen einer zwingenden medizinischen Indikation die Vorhaut amputiert werden darf, wenn die Eltern das verlangen.

Dieses Gesetz kam auf Druck religiöser Interessensgruppen zustande,

fordert jedoch entgegen landläufiger Meinung keine religiöse Begründung für die Zwangsbeschneidung von Jungen.

Es fordert keine Durchführung durch ärztliches Personal.

Es fordert nicht einmal die Einhaltung medizinischer Mindeststandards, wie sie für jeden anderen körperlichen Eingriff gelten.

Dieses Gesetz widerspricht den Allgemeinen Menschenrechten,

dem deutschen Strafrecht und der deutschen Verfassung, die sämtlich die oben aufgeführten Rechte garantieren.

Dieses Gesetz ist unserer zivilisierten Nation unwürdig und ein Fremdkörper in unserem Rechtssystem.

Daraus ergibt sich eine einzige Schlussfolgerung:

DER § 1631d BGB MUSS ABGESCHAFFT WERDEN!

Jungen müssen in ihrem Recht auf Unverletzlichkeit unverzüglich Mädchen gleichgestellt werden, bei denen jede, auch die „mildeste“ Form der Zwangsbeschneidung bei Strafe verboten ist!

Quelle: Facebook-Post von Johannes Busch, Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verfassers

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3 Gedanken zu „Religion vs. Menschenrechte“

  1. Die letzte Hostie war ein wenig zäh beim kauen,
    da hab ich mir gedacht, verdammt hoffentlich ist das nicht die Vorhaut des verwandelten Heibrots, äh Brotlands natürlich…

    Aber dann ist mir eingefallen, der war ja Jude und offensichtlich mehrfach amputiert, wie diverse Reliquien beweisen…

    Grade noch mal Glück gehabt!

    SO, JETZT ERNSTHAFT: KLEINE KINDER ZU VERSTÜMMELN OB GEISTIG ODER KÖRPERLICH IST DIE GRÖSSTE SCHANDE EVER!!!

    Antworten
  2. Bei dieser Angelegenheit – ich meine die Genitalverstümmelungserlaubnis bei Jungen – waren sich die drei monotheistischen Religionen in Deutschland natürlich einig, obwohl sie ansonsten gerne mal mit Knüppeln aufeinander losgehen – siehe die ständigen Vorkommnisse in der Jerusalemer Grabeskirche, ganz zu schweigen von den gegenseitigen Verfolgungen weltweit.

    Und da ja unsere ach so tolerante Interpretation von Religionsfreiheit keine Grenzen kennt, wurde dieses Verbrechen an Kleinkindern und Knaben gleich zum Gesetz erhoben.

    Wir haben noch einen langen Weg vor uns, bis die Menschheit vom Übel der Religionen erlöst ist.

    Denn nicht Religionsfreiheit muss das Ziel sein, sondern Freiheit von der Religion (ich glaube, Marx hat das gesagt).

    Antworten

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