Kommentar zu NACHGEDACHT (39) Haben Sie heute schon geurteilt?

Lesezeit: ~ 2 Min.

Kommentar zu NACHGEDACHT (39) Haben Sie heute schon geurteilt?, Originalartikel verfasst von Christina Leinweber, veröffentlicht am 06.10.13 von Osthessennews

Schon wenn wir manchmal nur einmal hinschauen und noch gar nichts mit jemandem gesprochen haben, steht fest: „Ich kann ihn/sie nicht leiden“ oder „Ich finde sie/ihn sympathisch.“*

Diese außergewöhnliche Fähigkeit haben wir der Evolution zu „verdanken.“ Jemanden möglichst schnell und möglichst richtig als „Freund“ oder „Feind“ zu identifizieren muss ein so überlebenswichtiger Faktor gewesen sein, dass diese erste Einschätzung schon nach dem Bruchteil einer Sekunde ein vorläufiges Ergebnis liefert, damit die Entscheidung „Wegrennen oder Stehenbleiben“ noch rechtzeitig getroffen werden kann.

Auch wenn diese Fähigkeit dank der sozio-kulturellen Entwicklung der Menschheit heute in den meisten Fällen zum Glück nicht mehr wirklich überlebenswichtig sein dürfte, nutzen wir sie doch noch, um uns schnell einen allerersten Eindruck zu verschaffen. Die Verhaltensforschung und auch besonders die Hirnforschung haben heute viele spannende Theorien und Erkenntnisse darüber, wie diese Abläufe wirklich funktionieren.

[…] Aber dennoch frage ich mich: Nach welchen Maßstäben urteilen wir? Nach Sympathie, nach Freundschaft, nach Liebe? Wie beurteilen wir denn in Herzensangelegenheiten?*

Das kommt darauf an, ob wir von der zu Beginn beschriebenen, ersten Einschätzung sprechen – diese erfolgt weitestgehend unwillkürlich, also quasi „automatisch“, aber natürlich auch nach den Maßstäben, die dem Unterbewusstsein aufgrund seiner Prägung zur Verfügung stehen.

Für eine ausführliche Beurteilung zieht unser Unterbewusstsein dann möglichst viele der ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu Rate. Wonach wir urteilen (bzw. allgemein, wie wir Entscheidungen treffen), ist durch die Prägung unseres Unterbewusstseins determiniert. Wir können also nur nach Maßstäben urteilen, die unserem Unterbewusstsein auch zur Verfügung stehen.

Was es aber auch gibt: Dass man mit zweierlei Maß misst und urteilt. Das heißt: der eine darf etwas, der andere darf genau dasselbe aber nicht.*

Da ich Ihre Artikel rückwirkend kommentiere, kann ich Ihnen schon heute verraten, dass Sie nächste Woche mit genau einem solchen Fall konfrontiert sein werden: Es wird sich herausstellen, dass der Limburger Bischof nicht nur 10, sondern 31 Millionen Euro für den Bau seines Amtssitzes ausgegeben hat. Ein besseres Beispiel für Doppelmoral, für „Wasser predigen und selber Wein saufen“ hätte ich mir nicht ausdenken können.

*Das Online-Portal Osthessennews fordert jede Woche unter der Rubrik „NACHGEDACHT“ mit „liberal-theologischen“ Gedanken zum Nachdenken auf. Alle als Zitat gekennzeichnete Abschnitte stammen aus dem eingangs genannten und verlinkten Original-Artikel von Christina Leinweber.

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