wählerisch-sein: Art. 16 (1)

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Auf der Webseite wählerisch-sein.de betreibt das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens laut eigener Darstellung eine „Guerilla-Kampagne für mehr Wahlbeteiligung & Demokratie.“ 

Der Versuch, einigen Artikeln aus dem Grundgesetz irgendwie passend erscheinende Bibelzitate zuzuordnen legt allerdings eher die Vermutung nahe, dass es sich dabei um einen Versuch handelt, die Wahl dazu zu nutzen, die „Heilige Schrift“ noch als irgendwie relevant für die heutige Zeit darzustellen.

Art. 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

Jakob aber wohnte im Lande, in dem sein Vater ein Fremdling gewesen war, im Lande Kanaan. (Gen 37,1)

Was hat die Feststellung, dass Jakob offenbar der Sohn eines Einwanderers war, mit dem Grundgesetz zum Schutz der Staatsangehörigkeit zu tun? In dem Text, aus dem dieser Satz stammt, geht es um die Träume von Josef, der deswegen und wegen der Bevorzugung durch seinen Vater von seinen Geschwistern angefeindet wurde.

Ein und dasselbe Gesetz gelte für den Einheimischen und den Fremdling, der unter euch wohnt. (2.Mo 12,49)

Dabei dürfte es für den Fremdling aber schon von Vorteil gewesen sein, sich auch als Fremdling dem „richtigen“ Gott unterworfen zu haben. Denn sonst drohte Saures:

  • Herr, erhebe dich, mein Gott, bring mir Hilfe! Denn all meinen Feinden hast du den Kiefer zerschmettert, hast den Frevlern die Zähne zerbrochen. Beim Herrn findet man Hilfe. Auf dein Volk komme dein Segen! [Sela] (Psalm 8, 3-9)
  • Wenn dein Bruder, der dieselbe Mutter hat wie du, oder dein Sohn oder deine Tochter oder deine Frau, mit der du schläfst, oder dein Freund, den du liebst wie dich selbst, dich heimlich verführen will und sagt: Gehen wir und dienen wir anderen Göttern – (wobei er Götter meint,) die du und deine Vorfahren noch nicht kannten, unter den Göttern der Völker, die in eurer Nachbarschaft wohnen, in der Nähe oder weiter entfernt, zwischen dem einen Ende der Erde und dem andern Ende der Erde -, dann sollst du nicht nachgeben und nicht auf ihn hören. Du sollst in dir kein Mitleid mit ihm aufsteigen lassen, sollst keine Nachsicht für ihn kennen und die Sache nicht vertuschen. Sondern du sollst ihn anzeigen. Wenn er hingerichtet wird, sollst du als Erster deine Hand gegen ihn erheben, dann erst das ganze Volk. Du sollst ihn steinigen und er soll sterben; denn er hat versucht, dich vom Herrn, deinem Gott, abzubringen, der dich aus Ägypten geführt hat, aus dem Sklavenhaus. Ganz Israel soll davon hören, damit sie sich fürchten und nicht noch einmal einen solchen Frevel in deiner Mitte begehen. (5. Mo 13, 7-12)

Und auch Jesus machte klar, dass nur die seine Freunde sein können, die tun, was er ihnen aufträgt. Die christliche Nächstenliebe bezieht sich tatsächlich nur auf die Nächsten, also die Glaubensbrüder und -schwestern:

  • Ihr seid meine Freunde, wenn ihr tut, was ich euch auftrage. (Jo 15,14)
  • Doch meine Feinde, die nicht wollten, dass ich ihr König werde bringt sie her und macht sie vor meinen Augen nieder! (Lk 19,27)

Quellen

  • Quelle der Auszüge aus dem Grundgesetz: © Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Stand: 23.12.2014
  • Quelle der als Zitat gekennzeichneten Bibelstellen: © Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung revidiert 2017
  • Quelle der kursiv gekennzeichneten, eingerückten Bibelzitate: Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift © 1980 Katholische Bibelanstalt, Stuttgart.

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1 Gedanke zu „wählerisch-sein: Art. 16 (1)“

  1. Die Stelle aus lk 19,27 ist aus einem Gleichnis und keine Forderung obwohl ich gerne wüsste, was der Verfasser der Bibelstelle mit diesem „Gleichnis“ vergleichen wollte bleibt wohl ein Geheimnis.

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