Religionsfreiheit: Hohes Gut oder längst überflüssig?

Lesezeit: ~ 2 Min.

In seiner Rubrik „Abt. Diskurswerfen“ fasste Volker Dittmar* einige wichtige Punkte zum Thema Religionsfreiheit zusammen:

Religionsfreiheit ist ein überflüssiges Recht aus vergangenen Tagen.

Wir haben ein Vereinsrecht, das Vereinen genau die Freiheiten gibt, die einer Religion zustehen sollten. Religionsfreiheit bedeutete ursprünglich „Bekenntnisfreiheit“ – jeder konnte sich zu jeder Religion bekennen und ihr beitreten. Heute ist es zu einem Instrument verkommen, sich Privilegien anzumaßen, die keiner Gruppe in einer Demokratie zustehen.

Zum Beispiel wird das „Recht“ auf Genitalverstümmelung gegen die Elternpflichten und das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit Hinweis auf die „Religionsfreiheit“ durchgesetzt.

Das heißt, unter „Religionsfreiheit“ wird zunehmend die Freiheit verstanden, Sonderrechte einzufordern und damit die Staatsmacht einzuschränken und Bürgern, je nach ihrer Religion, mehr oder weniger Freiheiten zuzugestehen, als denen einer anderen Religion.

…nicht zu verwechseln mit Bekenntnisfreiheit

ReligionsfreiheitBekenntnisfreiheit ist Teil der Meinungsfreiheit und des Vereins- und Versammlungsrechts. Jeder Bürger hat das Recht, Vereinigungen beizutreten (die keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen und die allgemeinen Rechte einhalten, die für alle gelten) und sich mit anderen zu versammeln – friedlich und ohne Waffen.

Eine Aufhebung der Religions-Freiheit hätte auf die freie Wahl einer Religion und ihre freie Ausübung überhaupt keinen Einfluss. Allerdings würde es die Religion zu einer Privatsache machen und den Religionen keine Sonderprivilegien zugestehen.

Dagegen sind natürlich die Religionen, die solche Privilegien genießen. Religionen ohne diese Privilegien, wie modernes Heidentum, Satanismus, Wicca, Hinduismus, Buddhismus, Jainismus etc. pp. hätten von einer Abschaffung der gesonderten Religionsfreiheit nichts zu befürchten, im Gegenteil, sie wären damit den großen Religionen gleichgestellt.

Im Sinne einer gerechten und säkularen Gesellschaft, in der „gleiches Recht für alle“ gilt, unabhängig von der Religion, wäre das ein wünschenswertes Ziel.

Nebenbei wären damit auch endlich atheistische Vereine den Religionen gleichgestellt.

Abschaffung der Religionsfreiheit

Daher bin ich unbedingt für eine Abschaffung der Religionsfreiheit!

Sie ist nicht nur überflüssig, da in wesentlicher Form in anderen Rechten enthalten. Sie ist auch schädlich, weil sie es einigen Religionen erlaubt, einen Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben, der ihr nicht zusteht. Wie etwa das Recht, Kinder im eigenen Bekenntnis zu schulen, bezahlt von den Anhängern anderer Religionen, die nichts davon haben!

*Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors.

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1 Gedanke zu „Religionsfreiheit: Hohes Gut oder längst überflüssig?“

  1. Abgesehen davon sind die ersten Paragraphen des GG Schutzrechte des Einzelnen vor dem Staat. Sie sind kein Freibrief die Allgemeinheit mit seiner persönlichen Religion zu belästigen.

    Dennoch bleibt die Frage im Raum: Welches Rechtsgut, das nicht längst durch andere Gesetze geschützt ist, soll denn eine explizite Religionsfreiheit noch schützen? Und das betrifft auch den überflüssigen § 166 StGB.

    Weiteres: https://berufsbeleidigt.de/religionsfreiheit/

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