Kommentar zu NACHGEDACHT (9): Haben Sie heute schon gefastet?

Lesezeit: ~ 3 Min.

Kommentar zu NACHGEDACHT (9): Haben Sie heute schon gefastet?, Originalartikel verfasst von Christina Leinweber, veröffentlicht am 03.03.13 von Osthessennews

[…] Einmal einen Streit nicht herausfordern, denn man muss nicht über alles streiten – oder die Schokolade nicht immer zu Ende essen – und den Wein auch mal nicht bis zum letzten Tropfen leeren – solche Dinge sind doch schon erst einmal genug, um sagen zu können: Ich habe heute gefastet, was ich wirklich nicht mag.

Genauso wie jede andere religiöse Aussage auch, kann man natürlich auch das Fastengebot beliebig nach eigenen Vorstellungen und Wünschen auslegen, interpretieren, umdeuten und es nach Belieben so gestalten, dass es einem „in den Kram passt“ und dass es vielleicht doch irgendwie einen Sinn ergeben kann.

Dabei wäre diese individuelle Auslegung gar nicht erforderlich, gibt doch gerade die katholische Kirche in der Apostolischen Konstitution Paenitemini sehr detailliert an, welche Regeln für das Fasten gelten:

Fastenregeln (Auszug)

  • Die Vorschrift der Enthaltung von Fleisch verbietet den Genuss von Fleischspeisen, nicht aber wie ehedem von Eiern, Milchprodukten und tierischen Fetten als Zutaten zu anderen Speisen (P III § 1).
  • Verpflichtet sind zur Abstinenz alle Katholiken, die den Vernunftgebrauch erlangt und das 14. Lebensjahr vollendet haben; schon vor Vollendung des 14. Lebensjahres sollen sie von Eltern und Seelsorgern klug zum Verständnis und zur Übung der Buße erzogen werden (P IV).
  • Das Abstinenzgebot gilt für alle Freitage, die nicht auf gebotene Feiertage fallen, und den Aschermittwoch (P II § 2).
  • Entpflichtet von der Abstinenz sind Personen, die das Gebot nicht ohne großen Nachteil halten können: a) Arme, die von Geschenken leben, b) Kranke, Genesende, werdende und stillende Mütter, c) Schwerarbeiter, d) alle, denen nur Fleischspeisen zur Verfügung stehen, etwa die abhängigen Familienmitglieder, denen Fleisch vorgesetzt wird; Personen, die in Gasthäusern essen und dort nichts anderes bekommen; Gäste, die mit Fleisch bewirtet werden und nicht ohne Nachteil ablehnen können; Leute, die irrtümlich Fleisch zubereitet haben und es nicht ohne Schaden aufheben oder nichts anderes mehr beschaffen können.
  • Das Gebot des Abbruchfastens (einmalige Sättigung) schreibt vor, dass man nur eine sättigende Mahlzeit am Tag zu sich nehme, gestattet aber eine kleine Stärkung am Morgen und am Abend, wobei man sich in der Menge und der Beschaffenheit an die anerkannten Ortsgewohnheiten halten kann (P III § 2).
  • Dem Sinn des Abbruchfastens entsprechend, sollen die beiden anderen Mahlzeiten spärlicher als gewöhnlich ausfallen; man soll jedoch zur Erfüllung der täglichen Pflichten fähig bleiben. Die Hauptmahlzeit kann zur normalen Tageszeit gehalten aber auch verlegt werden. Hinsichtlich der Getränke (zur Stillung des Durstes) setzt das Gebot auch an solchen Tagen keine Schranken.
  • Verpflichtet sind zum Abbruchfasten alle Katholiken vom vollendeten 21. bis zum begonnenen 60. Lebensjahr (P IV). Das Abbruchfasten ist zusammen mit der Abstinenz am Aschermittwoch und am Karfreitag geboten (P II § 2).
  • Entpflichtet sind vom Abbruchfasten alle, die es nicht ohne schweren Nachteil halten können: a) wegen Körperschwäche Kranke, Genesende, hoffende und stillende Mütter, Schwächliche; alle, die bei einer Mahlzeit nicht viel zu sich nehmen können; b) wegen Armut Bettler, die nicht Speisen in der Menge und Beschaffenheit bekommen, dass sie sich auf einmal sättigen können; c) wegen Anstrengung Schwerarbeiter; Reisende, an deren Kräften der Weg zehrt; geistig Arbeitende, die bei Einhaltung dieser Fastenform ihre Aufgaben nicht erfüllen könnten.
    (Quelle: Wikipedia)

Man kann nur spekulieren, warum die Autorin nicht einfach auf diese Fastenregeln hinweist.  Auch verschweigt sie, was dem 40tägigen Fasten zugrunde liegt:

  • Biblischer Hintergrund für die Festsetzung der Fastenzeit auf 40 Tage und Nächte ist das ebenfalls 40-tägige Fasten Jesu in der Wüste (Mt 4,2 EU). Die Zahl 40 erinnert aber auch an die 40 Tage der Sintflut (Gen 7,4–6 EU), an die 40 Jahre, die das Volk Israel durch die Wüste zog (Ex 16,35 EU), an die 40 Tage, die Mose auf dem Berg Sinai in der Gegenwart Gottes verbrachte (Ex 24,18 EU), und an die Frist von 40 Tagen, die der Prophet Jona der Stadt Ninive verkündete, die durch ein Fasten und Büßen Gott bewegte, den Untergang von ihr abzuwenden (Jona 3,4 EU). (Quelle: Wikipedia)

Den umfangreichen Eingriff in das Privatleben ihrer An- bzw. Abhängigen begründet die Kirche also mit Märchen und Mythen aus der Bronze- und Eisenzeit. Gummibärchen gabs damals jedenfalls noch nicht, es sei denn, jemand findet heraus, dass Manna in Wirklichkeit vielleicht aus Gelatine,……

*Das Online-Portal Osthessennews fordert jede Woche unter der Rubrik „NACHGEDACHT“ mit „liberal-theologischen“ Gedanken zum Nachdenken auf. Alle als Zitat gekennzeichnete Abschnitte stammen aus dem eingangs genannten und verlinkten Original-Artikel von Christina Leinweber.

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