Konversionstherapie und Exorzismus
Das Bundeskabinett einigte sich darauf, Menschen vor so genannten Konversionsbehandlungen zu schützen. Warum nicht auch vor Beschneidung und Exorzismus?
Kirchen-, Glaubens- und Religionskritik • Aufklärung • Säkularismus • Humanismus
Das Bundeskabinett einigte sich darauf, Menschen vor so genannten Konversionsbehandlungen zu schützen. Warum nicht auch vor Beschneidung und Exorzismus?
Schon allein für die Erlaubnis zur Werbung per E-Mail oder Telefon ist in Deutschland das OPT-IN-Verfahren vorgeschrieben, also eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Kindstaufen, bei denen Menschen einer bestimmten Religion untergeordnet werden, fügen Menschen zumindest keinen physischen Schaden zu und lassen sich später durch den Kirchenaustritt annulieren. Trotzdem verstößt diese Zeremonie gegen die gesetzlich garantierte Menschenwürde und Selbstbestimmtheit. Beschneidungen …
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Wo steht in der Bibel, dass Jesus sich explizit gegen Kinderarbeit ausgesprochen hätte. Und sag mir keiner, in der Antike…