Schon allein für die Erlaubnis zur Werbung per E-Mail oder Telefon ist in Deutschland das OPT-IN-Verfahren vorgeschrieben, also eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers.
Kindstaufen, bei denen Menschen einer bestimmten Religion untergeordnet werden, fügen Menschen zumindest keinen physischen Schaden zu und lassen sich später durch den Kirchenaustritt annulieren. Trotzdem verstößt diese Zeremonie gegen die gesetzlich garantierte Menschenwürde und Selbstbestimmtheit.
Beschneidungen an Kindern, also religiös motivierte Verstümmelungen aller Art, stellen einen irreversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, die mit religiösen Gründen keinesfalls zu rechtfertigen ist.
- Jegliche religiöse Handlung an Kindern, egal ob formell, psychisch oder physisch, stellt einen skandalösen Machtmissbrauch dar.
- (Früh-)kindliche religiöse Indoktrination darf gesellschaftlich und staatlich weder toleriert, noch subventioniert oder sonstwie gefördert werden.
- Religion muss Privatsache von Erwachsenen sein, wie es Jesus seinen Nachfolgern lt. Bibel ja auch aufgetragen hat.














Bitte beachte beim Kommentieren: