Konversionstherapie und Exorzismus
Das Bundeskabinett einigte sich darauf, Menschen vor so genannten Konversionsbehandlungen zu schützen. Warum nicht auch vor Beschneidung und Exorzismus?
Kirchen-, Glaubens- und Religionskritik • Aufklärung • Säkularismus • Humanismus
Das Bundeskabinett einigte sich darauf, Menschen vor so genannten Konversionsbehandlungen zu schützen. Warum nicht auch vor Beschneidung und Exorzismus?
Schon allein für die Erlaubnis zur Werbung per E-Mail oder Telefon ist in Deutschland das OPT-IN-Verfahren vorgeschrieben, also eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Kindstaufen, bei denen Menschen einer bestimmten Religion untergeordnet werden, fügen Menschen zumindest keinen physischen Schaden zu und lassen sich später durch den Kirchenaustritt annulieren. Trotzdem verstößt diese Zeremonie gegen die gesetzlich garantierte Menschenwürde und Selbstbestimmtheit. Beschneidungen …
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Das Buch ist, glaube ich, für Gläubige mit Vorsicht zu genießen. Denn religiöse Menschen gewinnen immer beim Beleidigtsein-Limbo. Die größte…