Gott darf weiblich sein, die Trauung nicht: Eine Vikarin, ein Regenbogen und ein Kirchengesetz

Lesezeit: ~ 6 Min.

Darum geht es

Die Gerlinger Vikarin Eileen Panteleit kritisiert im Porträt der „Stuttgarter Zeitung“ Missbrauchsvertuschung, ein männliches Gottesbild und die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare – und entlastet sich zugleich mit der Formel „Ich repräsentiere die Kirche, aber ich bin nicht die Kirche“ von jeder Zuständigkeit für genau diese Zustände.

Am 2. September 2026 porträtiert die „Stuttgarter Zeitung“ unter der Überschrift „Gott muss nicht nur männlich sein“ die 29-jährige Vikarin Eileen Panteleit, die in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Gerlingen ihr zweites Ausbildungsjahr beginnt. Sie gehört zu den 32 Vikarinnen und Vikaren, die am 1. September 2025 in der württembergischen Landeskirche gestartet sind.

Der Text ist wohlwollend, und die Porträtierte macht es einem leicht: Sie benennt Missstände, die andere lieber verschweigen. Genau deshalb lohnt die Analyse – nicht wegen der Tattoos und des Nasenpiercings, aus denen die Zeitung ihre Erzählung baut, sondern wegen einer Argumentationsfigur, die weit über diesen Fall hinausreicht.

Die Formel, die alles trägt

Der Schlüsselsatz steht als Zwischenüberschrift über dem Text: „Ich repräsentiere die Kirche, aber ich bin nicht die Kirche.“ Panteleit sagt ihn, nachdem sie erklärt hat, ihre Haltung stoße innerhalb der Kirchengemeinschaft „durchaus auch auf Widerstand“. Damit könne sie jedoch gut umgehen.

Der Satz leistet zweierlei gleichzeitig. Er sichert die Legitimation des Amtes – im Talar, im Gottesdienst, bei Taufe und Beerdigung tritt sie ausdrücklich für die Institution auf. Und er entkoppelt die Person von allem, was diese Institution tut. Kritik an der Kirche trifft dann nie die, die vor einem steht; sie trifft ein Abstraktum, das nie antwortet.

Das ist kein persönlicher Vorwurf, sondern eine strukturelle Beobachtung. Für eine Organisation unter Rechtfertigungsdruck ist reformbereites Personal kein Risiko, sondern die wertvollste Ressource: Es beweist nach außen Wandlungsfähigkeit, ohne dass sich innen eine Regel ändern müsste. Jede kritische Vikarin, jeder engagierte Pfarrer verlängert die Frist, in der Strukturreformen als „im Prozess befindlich“ gelten dürfen. Die Kirche wird dadurch nicht liberaler – sie erscheint nur länger sympathisch.

Missbrauch: die richtige Diagnose, die falsche Adresse

Am schärfsten wird Panteleit beim Umgang der evangelischen Kirche mit Missbrauch: „Es wurden reihenweise Leute gedeckt – mittlerweile gibt es zwar eine Beschwerdestelle, aber die ist innerkirchlich.“ Sie wünscht sich eine unabhängige, außerkirchliche Anlaufstelle.

Die Diagnose ist zutreffend und lässt sich belegen. Die am 24. Januar 2024 veröffentlichte ForuM-Studie dokumentierte 2.225 Betroffene und 1.259 Beschuldigte und rechnete auf mindestens 9.355 Betroffene hoch. Entscheidend ist, warum diese Zahl so unsicher ist: Die geplante systematische Durchsicht der Personalakten kam nicht zustande, weil die Landeskirchen keine ausreichenden Ressourcen bereitstellten. Eine exemplarische Vollauswertung ergab, dass ohne sie fast 60 Prozent der Beschuldigten und rund 75 Prozent der Betroffenen unentdeckt geblieben wären. Die untersuchte Institution bestimmte also selbst, wie viel über sie herauskam.

Die Anlaufstelle, die Panteleit sich wünscht, existiert übrigens seit dem 1. Juli 2019 – und sie belegt ihren Einwand besser als jedes Gegenbeispiel. Die „Zentrale Anlaufstelle.help“ wird von einem externen Verein im Auftrag der EKD betrieben – also von der Institution beauftragt und finanziert, über deren Taten dort berichtet wird. Dasselbe Muster in Württemberg: Die Landessynode verabschiedete am 23. Oktober 2025 die bisherige „Unabhängige Kommission zur Anerkennung erlittenen Leids“; ihre Mitglieder dürfen zwar nicht bei Landeskirche oder Diakonie beschäftigt sein, berufen werden sie aber von deren Leitungsorganen. „Unabhängig“ heißt hier: von der Beklagten ausgewählt.

Der säkulare Gegenentwurf ist nicht kompliziert, er existiert bereits. Mit dem am 31. Januar 2025 beschlossenen und seit 1. Juli 2025 geltenden UBSKM-Gesetz ist die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch gesetzlich verankert – nicht durch Vertrag mit den Betroffenen der Aufarbeitung, sondern durch Gesetz. Wer eine unabhängige Anlaufstelle will, muss nicht auf kirchliches Wohlwollen warten; er muss dafür sorgen, dass die Kirche nicht mehr über die Bedingungen ihrer eigenen Aufklärung verfügt.

Der Regenbogen und das Kirchengesetz

Als Grund für Kirchenaustritte nennt Panteleit unter anderem „die fehlende Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, kirchlich zu heiraten“. Die beiden Regenbogen auf ihrem Talar stünden für „Solidarität, neues Leben und die Vielfalt in Gottes Schöpfung“.

Der Satz beschreibt keinen fernen Missstand, sondern das geltende Recht ihrer eigenen Landeskirche. Nach dem 2019 beschlossenen und seit 1. Januar 2020 geltenden Kirchengesetz gibt es in Württemberg für gleichgeschlechtliche Paare keine Trauung, sondern einen „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung“. Voraussetzung ist eine Dreiviertelmehrheit im Kirchengemeinderat; keine Pfarrperson kann dazu verpflichtet werden. Ein heterosexuelles Paar braucht für seine Trauung kein Gemeindequorum.

Und der Zustand ist frisch bestätigt: Am 24. Oktober 2025 lehnte die Landessynode einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung ab: 56 Ja-Stimmen bei 31 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen – für die nötige Zweidrittelmehrheit fehlten vier Stimmen. Eine Mehrheit war dafür; sie reichte nicht.

Damit steht die Symbolik neben der Norm: Der Regenbogen auf dem Talar bezeugt „Vielfalt in Gottes Schöpfung“, das Kirchengesetz derselben Landeskirche macht die Unterscheidung rechtsverbindlich. Der Widerspruch geht nicht auf das Konto der Vikarin. Aber er zeigt, was die Trennung von Person und Institution praktisch bedeutet: Die Haltung ist auf dem Gewand, die Regel im Gesetzblatt – und nur eines davon entscheidet, wer wann getraut wird.

Ein Gott ohne Kategorien

Zum Gottesbild sagt Panteleit: „Ich habe für mich die Entdeckung gemacht, dass Gott nicht nur männlich sein muss. In der Bibel hat Gott auch weibliche Tendenzen, etwa, wie er an der Brust säugt.“ Gott lasse sich nicht in Kategorien einordnen; im Mittelpunkt stehe die göttliche, bedingungslose Liebe.

Der Befund ist dünner, als er klingt. Die mütterlichen Bilder existieren, aber sie sind durchweg Vergleiche: Jesaja 49,15 fragt: „Kann auch eine Frau ihr Kindlein vergessen […]? Und ob sie seiner vergäße, so will ich doch deiner nicht vergessen“; in Jesaja 66,13 heißt es: „Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet.“ Das Stillbild wenige Verse zuvor – „an den Brüsten ihres Trostes“, Jesaja 66,11 – gilt ohnehin nicht Gott, sondern Jerusalem. Kein einziger biblischer Text redet Gott als Mutter an, während „Vater“ die stehende Anrede ist, bis in das Gebet, das die Kirche jeden Sonntag spricht. Die Vergleiche sagen, wie Gott handelt; die Titel sagen, wer er ist. Bezeichnend ist, dass selbst der emanzipatorische Satz im Porträt beim „er“ bleibt.

Der zweite Teil wiegt schwerer. Ein Gott, der sich „nicht in Kategorien einordnen“ lässt, ist gegen jeden Einwand immun – aber auch gegen jede Auskunft. Auffällig ist nur, welche Eigenschaften bei dieser Entkategorisierung erhalten bleiben: Liebe, Zuwendung, Bedingungslosigkeit. Weg fällt, was prüfbar wäre; übrig bleibt, was tröstet. Das ist keine Erkenntnis über Gott, sondern eine Auswahl.

Wer sortiert hier eigentlich?

Am aufschlussreichsten ist Panteleits Umgang mit den Texten selbst. „Man muss sich vergegenwärtigen, dass die meisten Texte in der Bibel aus der Sicht von Männern geschrieben wurden“, sagt sie; bei Stellen, in denen Gewalt gegen Frauen thematisiert wird, gelte: „Manche Texte bräuchten heutzutage eine Triggerwarnung.“ Ihr Ansatz sei, biblische Texte kritisch zu hinterfragen und verschiedene Interpretationen zuzulassen.

Dem ist inhaltlich zuzustimmen – die Texte gibt es. In Richter 19 wird eine Frau zur Vergewaltigung ausgeliefert und anschließend zerteilt; 4. Mose 31,17-18 ordnet an, alle Frauen zu töten und nur die Mädchen zu verschonen; 1. Timotheus 2,11-12 untersagt der Frau das Lehren.

Entscheidend ist die Frage, die der Ansatz nicht stellt: Woher stammt der Maßstab, nach dem sortiert wird? Dass sexualisierte Gewalt Unrecht ist und Frauen gleichberechtigt lehren dürfen, steht nicht in den Texten – es ist das Ergebnis einer säkularen Rechts- und Moralentwicklung, die den Kirchen weitgehend abgetrotzt werden musste. Die feministische Lesart korrigiert die Bibel mit Kriterien, die nicht aus ihr stammen. Das ist ein Fortschritt, aber ein importierter. Wer den Text nach modernen Maßstäben prüft, hat die Autorität bereits verschoben: Nicht mehr die Offenbarung sagt, was gilt, sondern der Mensch sagt, welche Teile der Offenbarung noch gelten dürfen. Genau das ist die Position des Humanismus – nur ohne den Umweg, das Ergebnis anschließend wieder als Gotteswort auszugeben.

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Denselben Mechanismus haben wir hier schon am Magnificat beobachtet: Der Thronsturz wird gern gefeiert, solange er niemanden im eigenen Haus betrifft.

„Wichtige Stimme bei politischen Fragen“ – mit welchem Mandat?

Panteleit hält die Kirche „auch für eine wichtige Stimme bei politischen Fragen“, gerade für Menschen am Rand der Gesellschaft. Das darf sie – jede Bürgerin, jeder Verband darf sich politisch äußern. Nur ist die kirchliche Stimme keine gewöhnliche.

Zum 31. Dezember 2025 zählte die evangelische Kirche noch 17,4 Millionen Mitglieder, bei rund 350.000 Austritten allein im Jahr 2025; beide großen Kirchen zusammen kommen auf 36,6 Millionen und damit auf weniger als die Hälfte der Bevölkerung. Zugleich zahlen die Bundesländer 2025 über 657 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen – aus Steuermitteln aller Konfessionen und Konfessionsloser, auf Grundlage von Ansprüchen, deren Ablösung Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung seit 1919 vorschreibt und die bis heute niemand vollzogen hat.

Eine Stimme, die sich nicht am Zuspruch messen lassen muss, weil ihre Finanzierung davon unabhängig ist, ist keine Stimme unter anderen. Der säkulare Gegenvorschlag verlangt keine Verbannung der Kirchen aus der Debatte, im Gegenteil: gleiche Bedingungen für alle Weltanschauungen. Wer die Schwachen verteidigen will, kann das im Verein, in der Gewerkschaft, in der Partei, in der Zivilgesellschaft – ohne Privileg und ohne Talar.

Was bleibt

Das Sympathischste am Porträt ist zugleich das theologisch Entbehrlichste. „Es ist ein enormes Privileg, Menschen begleiten zu dürfen“, sagt Panteleit über die Seelsorge, und sie stellt sich mit „Seelsorge to go“ vor eine Kirche, um Menschen zuzuhören. Das ist gute Arbeit. Sie verlangt Zeit, Ausbildung, Zugewandtheit und Verschwiegenheit – aber keinen Gott, und die Sätze über Einsamkeit und Zuhören blieben wahr, wenn man jede metaphysische Prämisse streicht.

Bleibt der Satz, mit dem alles steht und fällt. „Ich repräsentiere die Kirche, aber ich bin nicht die Kirche“ ist ehrlich gemeint und beschreibt ein reales Dilemma. Er funktioniert aber nur so lange, wie die repräsentierte Institution für nichts einstehen muss, was in ihrem Namen geschieht. Die Beschwerdestelle bleibt innerkirchlich, die Personalakten blieben verschlossen, die Trauung bleibt heterosexuell – nicht, weil böse Mächte es so wollten, sondern weil Gremien so entschieden haben, zuletzt am 24. Oktober 2025 mit 56 zu 31 Stimmen.

Wer das ändern will, braucht keine noch weiter verwässerte Gottesbilder. Er braucht vier Stimmen.

Quellen: elk-wue: Homosexualität, Synodenentscheid 24.10.2025, Vikariatsjahrgang 2025, Anerkennungskommission, ForuM-Studie, Zentrale Anlaufstelle.help, UBSKM-Gesetz, Mitgliederzahlen 2025, Staatsleistungen 2025, Gleichstellungsatlas 2025

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