Darum geht es
Beim ökumenischen Gottesdienst am Fuldaer Uniplatz führen Stefan Buß und Thorsten Waap das Hessentagsmotto „Im Herzen eins“ ein drittes Mal auf – entgrenzt bis zur Unangreifbarkeit, flankiert von einer Besucherzahl, die zwei Monate nach dem Fest um zehntausend gewachsen ist, und von Schülerinnen, die sich mehr Mitgestaltung wünschen dürfen in einer Institution, deren Kirchenrecht ihnen genau die verweigert.Ein Motto in der dritten Auflage
Am 24. August feierten Katholiken und Protestanten auf dem Fuldaer Universitätsplatz einen ökumenischen Gottesdienst. Leitung: Dekan Dr. Thorsten Waap und Dechant Stefan Buß. Leitwort: „Im Herzen eins“. Osthessen|News berichtet von leichter Bewölkung, freundlichem Wetter und dem Lied „Danke für diesen guten Morgen“ – jenem Evergreen von 1961, der in der Kirchenmusik seit 65 Jahren als das Moderne gilt.
„Im Herzen eins“ ist keine Neuschöpfung für diesen Sonntag. Es war das Leitwort des Kirchenprogramms auf dem Hessentag in Fulda im Juni. Wir haben es hier bereits zweimal analysiert: einmal, als es angekündigt wurde, und einmal, als es abgearbeitet war. Jetzt kommt es zum dritten Mal, im Spätsommer, auf einem Platz vor der Universität. Dass Institutionen ihre Kampagnen wiederverwerten, ist erwartbar. Interessant ist, was in der Wiederverwertung mit dem Inhalt geschieht.
Buß formuliert am Uniplatz: „Nicht nur Katholiken und Evangelische sind im Herzen eins – es gibt auch noch die Einheit, die sich auf andere Verschiedenheiten erstreckt. Darum soll es heute gehen.“ Beim Hessentag hatten Bischöfin Beate Hofmann und Bischof Michael Gerber das Motto immerhin noch mit Handlungen verbunden: Einheit entstehe dort, „wo Menschen Unterschiede ernst nehmen, einander zuhören und gemeinsam Verantwortung übernehmen“. Das war unbestimmt, aber überprüfbar formuliert. Bei Buß bleibt ein Satz übrig, der grammatisch vollständig ist und semantisch leerläuft: Welche Verschiedenheiten? Wer ist mit wem eins? Und woran wäre das zu erkennen?
Die Bewegung ist bemerkenswert. In der Mai-Fassung war das Motto exklusiv – Einheit unter der stillschweigenden Bedingung „Christus als Mitte“, womit gut die Hälfte der Bevölkerung draußen blieb. In der August-Fassung wird die Bedingung nicht aufgehoben, sie wird nur nicht mehr ausgesprochen. Übrig bleibt ein Behälter ohne Etikett. Das ist rhetorisch geschickt, weil unwiderlegbar: Einer Aussage, die nichts ausschließt, kann man nichts entgegenhalten.
Die Einheit, die zwei Sätze später wieder eingezogen wird
Wie weit die Entgrenzung trägt, lässt sich am Gottesdienst selbst ablesen. Beim Psalmgebet sagte Dekan Waap: „Lasst uns diesen Psalm gemeinsam sprechen – wir teilen ihn auch im Herzen mit der jüdischen Gemeinde.“ Eine schöne Geste. Unmittelbar darauf folgte das Kyrie: „Herr Jesus Christus, du rufst uns aus unterschiedlichen Gemeinschaften zusammen und machst uns zu einem Volk.“
Man muss kein Religionswissenschaftler sein, um die Reihenfolge zu bemerken. Erst wird die jüdische Gemeinde in die Herzensgemeinschaft aufgenommen, dann wird diese Gemeinschaft ausdrücklich als die durch Christus gestiftete definiert und zu „einem Volk“ erklärt. Wer die Christologie nicht teilt, ist damit zwei Sätze nach seiner Einladung wieder draußen – und zwar in einer Formulierung, die angesichts der christlichen Enterbungstheologie gegenüber dem Judentum besonders unglücklich gewählt ist. Die entgrenzte Einheit hält exakt so lange, bis das nächste liturgische Element sie wieder einzieht.
Der härtere Realitätstest ist der naheliegende: Am selben Platz, unter derselben Bewölkung, hätten die beiden Geistlichen keine gemeinsame Eucharistie feiern dürfen. Nicht aus Zeitmangel, sondern weil es untersagt ist. Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen hatte 2019 mit dem Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ vorgeschlagen, wechselseitige Teilnahme zu ermöglichen. Die römische Glaubenskongregation antwortete am 18. September 2020 unter Kardinal Ladaria: Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien weiterhin so gewichtig, dass eine Teilnahme ausgeschlossen bleibe; auch eine individuelle Gewissensentscheidung wurde zurückgewiesen. Daran hat sich seither nichts geändert.
„Im Herzen eins“ beschreibt also keinen erreichten Zustand, sondern ersetzt einen nicht erreichten. Die Formel verlegt die Einheit dorthin, wo keine kirchenrechtliche Norm hinreicht und keine Nachprüfung möglich ist. Sie kostet nichts, verpflichtet zu nichts und lässt alles beim Alten. Der Schlusssegen bestätigt das unfreiwillig: „So segne uns Gott für diese Einheit in unseren Herzen und helfe uns, dass diese Einheit noch größer wird.“ Eine Einheit, die noch größer werden muss, ist keine.
125.000 – die einzige Wachstumszahl des Jahres
„Das war schon was, unser Hessentag“, resümierte Buß. „Aber wir können uns auch mal auf die Schulter klopfen – Kirche war auch gut! Im Herzen eins!“ Und dann verwies er auf Zahlen: 1,5 Millionen Besucher beim Hessentag insgesamt, mehr als 125.000 Menschen bei den kirchlichen Angeboten.
Die zweite Zahl hat eine Vorgeschichte. Die offizielle Bilanz der Kirchen vom Juni nennt „über 115.000 Besuche“ und schlüsselt sie auf: rund 60.000 in der Stadtpfarrkirche, etwa 22.000 in der Severikirche, rund 27.000 auf der Himmelsbühne, 360 in der Segensgondel. Zusammen 109.360, plus zentrale Gottesdienste – daher die 115.000.
Zwei Monate später sind daraus 125.000 geworden. Es hat kein zweiter Hessentag stattgefunden. Die einzige messbare Wachstumsbewegung der Fuldaer Kirchen in diesem Jahr fand rückwirkend statt, in der Nacherzählung – zehntausend Besuche, entstanden zwischen der Pressemitteilung und der Predigt.
Man sollte den Punkt nicht überdehnen; Zahlen verrutschen. Aufschlussreich ist die Richtung: Sie verrutschen nach oben, und sie tun es in einem Umfeld, in dem die harten Zahlen ausschließlich nach unten zeigen. Das Bistum Fulda meldete für 2025: 317.416 Katholiken, ein Minus von 9.417 innerhalb eines Jahres, 4.975 Austritte, 1.481 Taufen bei 3.475 Bestattungen, 8,8 Prozent Gottesdienstbesuch. Auf jede Taufe kommen mehr als zwei Beerdigungen. Es ist dieselbe Institution, die einerseits diese Statistik veröffentlicht und andererseits ihre Erfolgsmeldung nachträglich um zehntausend Besuche aufwertet.
Hinzu kommt, was Besuchszahlen bei einem Landesfest überhaupt messen: Laufkundschaft. Wer während eines Volksfestes in eine offene Kirche mit Musikprogramm geht, hat damit keine Glaubensaussage getroffen. Er hatte Zeit, es war schattig, und die Bühne stand ohnehin da. Reichweite ist keine Bindung – das lässt sich am Verhältnis von 125.000 gezählten Besuchen zu 4.975 Austritten im selben Bistum recht gut ablesen.
„Wir reden zu sehr übereinander“ – ein Satz mit Vorgeschichte
Der beste Satz des Vormittags stammt von Dekan Waap: „Wir sollten mehr aufeinander hören. Wir reden zu sehr übereinander, aber nicht oft genug miteinander.“ Als allgemeine Lebensweisheit unstrittig. An diesem Ort, aus dem Mund dieser Institution, hat er allerdings eine Vorgeschichte, die er nicht mitliefert.
Am 17. Juni 2025 legte die unabhängige Kommission ihren Bericht zum sexuellen Missbrauch im Bistum Fulda vor. Vier Jahre Arbeit, 2.124 ausgewertete Personalakten, 239 dokumentierte Fälle strafbarer sexueller Handlungen, mindestens 120 Betroffene seit 1945, hohe Dunkelziffer. Kommissionssprecher Gerhard Möller fasste den Befund so zusammen: „Missbrauchsopfer wurden in ihren Nöten und ihrem Leid bis zum Jahr 2010 nicht beachtet.“ Beschuldigte wurden bis zur Jahrtausendwende versetzt, ohne Begründung, zum Schutz des Ansehens der Kirche.
Das ist die vollständige Definition von „übereinander reden statt miteinander“: Über Betroffene wurde in Aktenvermerken verfügt, mit ihnen wurde jahrzehntelang nicht gesprochen. Wer diesen Satz von der Bühne spricht, sollte wissen, dass er zuerst nach innen zeigt.
Mitreden dürfen, entscheiden nicht
Der Predigtschwerpunkt lag auf dem Verhältnis der Generationen, und die Jugendlichen wurden dabei ungewöhnlich deutlich. Sie verwiesen darauf, dass junge Menschen sich etwa für den Klimaschutz einsetzen und dafür von Erwachsenen belächelt werden. Eine Schülerin sagte: „Wir wollen mitdenken und auch mitmachen!“ Und auf die Frage, was sie sich wünsche: „Wir wünschen uns noch mehr Möglichkeiten, uns in die Zukunft der Stadt und unserer Kirche einzubringen. Schließlich sind wir die Zukunft und haben ein Recht, diese Zukunft mitzugestalten.“
„Und unserer Kirche“ – damit ist die Forderung an die richtige Adresse gestellt. Nur ist die Kirche eine der wenigen Großorganisationen in Deutschland, in denen Mitbestimmung nicht bloß schwierig, sondern rechtlich ausgeschlossen ist. Nach can. 536 § 2 CIC hat der Pfarrpastoralrat „nur beratendes Stimmrecht“; den Vorsitz führt nach § 1 der Pfarrer. Was das praktisch bedeutet, war im August in Hanau zu besichtigen: Acht Gemeinden wurden zu einer fusioniert – per bischöflicher Urkunde. Gremien durften begleiten.
Eine Jugendliche, die in ihrem Sportverein ab 16 stimmberechtigt ist und in der Schülervertretung Beschlüsse fasst, hat in der Institution, die sie zum Mitmachen einlädt, weniger Rechte als in jedem eingetragenen Verein. Sie darf lesen, singen, Wünsche äußern und dafür Applaus bekommen. Entscheiden darf sie nichts. Ein Beteiligungsangebot ist das nicht, sondern dessen Inszenierung.
Die passende Bibelstelle für Machtlose
Bemerkenswert ist, welcher Text den Jugendlichen an diesem Morgen in den Mund gelegt wurde. Eine Schülerin trug die Lesung aus Markus 9 vor: „Wer der Erste sein will, muss der Letzte sein.“ Buß griff das in der Predigt auf: „Die Ersten werden die Letzten sein – und die Kleinsten werden die Größten sein.“
Man betrachte die Dramaturgie. Eine Gruppe ohne Stimmrecht bittet öffentlich um Beteiligung. Die Antwort der Institution ist ein Text, der Größe durch Verzicht auf Rang verspricht: Wer Erster sein will, sei Diener aller. Das ist als spirituelle Haltung diskutabel; als Antwort auf eine Machtfrage ist es eine Umleitung. Der Wunsch nach Mitentscheidung wird in eine Tugendübung übersetzt – und die Tugend, die dabei eingeübt wird, ist der Verzicht auf genau das, worum gebeten wurde. Wer keine Rechte vergeben will, kann immer noch Demut empfehlen.
Was Beteiligung wäre
Die Schülerinnen haben ihr Anliegen präzise formuliert: mehr Möglichkeiten, die Zukunft ihrer Stadt mitzugestalten. Das ist keine spirituelle Sehnsucht, sondern eine politische Forderung – und sie hat eine konkrete Adresse, die an diesem Sonntag nicht genannt wurde.
In Hessen fanden am 15. März 2026 Kommunalwahlen statt. Wählen durfte, wer 18 ist. Der Hessische Jugendring hatte im Vorfeld gefordert, das Wahlalter auf 16 zu senken – „sowohl bei den anstehenden Kommunalwahlen als auch bei zukünftigen Landtagswahlen“. Es blieb bei 18; mehrere Hunderttausend junge Hessinnen und Hessen blieben ausgeschlossen. Genau hier liegt der Unterschied zwischen Beteiligung und Beteiligungsrhetorik. Eine Predigt, die Jugendliche zum Mitdenken einlädt, kostet nichts. Ein abgesenktes Wahlalter, ein Jugendparlament mit Antragsrecht und eigenem Budget, verbindliche Anhörungsrechte bei Bauleitplanung und Schulentwicklung – das kostet Macht. Wer Jugendbeteiligung ernst meint, redet über Stimmrechte, nicht über Herzen.
Dasselbe gilt für die Einheit. Säkulare Gesellschaften haben für das Problem, wie Verschiedene zusammenleben, längst eine Antwort entwickelt, die ohne innere Gleichgestimmtheit auskommt: gleiche Rechte, gemeinsame Verfahren, verbindliche Regeln, an die sich auch der halten muss, dem gerade nicht danach ist. Diese Form von Einheit ist unromantisch, überprüfbar und einklagbar. Sie verlangt niemandem ab, im Herzen eins zu sein. Sie verlangt nur, dass man sich an die Abmachung hält – und sie funktioniert nachweislich auch dann, wenn man einander nicht mag.
Fazit
Was am Uniplatz stattfand, war ein freundlicher Gottesdienst mit guten Absichten. Analysierbar macht ihn die Präzision, mit der er drei Standardverfahren vorführt: eine Formel, die durch Entgrenzung unangreifbar wird und im nächsten Gebet wieder zurückgenommen ist; eine Erfolgszahl, die im Erzählen wächst, während die Mitgliederzahl schrumpft; und eine Einladung zum Mitmachen durch eine Institution, deren Kirchenrecht Mitsprache ausdrücklich auf „beratend“ begrenzt.
Waaps Satz bleibt richtig: Wir reden zu sehr übereinander und nicht oft genug miteinander. Man müsste ihn nur ernst nehmen. Miteinander reden hieße: den Betroffenen des Missbrauchsberichts zuhören, statt Akten zu führen. Den Jugendlichen Stimmrechte geben, statt ihnen Lesungen zuzuteilen, in denen der Erste der Letzte sein soll. Und mit den Protestanten das Abendmahl teilen, statt ihnen zu versichern, man sei im Herzen ohnehin schon eins.
Bis dahin bleibt „Im Herzen eins“ das, was es beim dritten Vortrag endgültig geworden ist: ein Textbaustein.
Quellen: Osthessen|News: „Ökumenischer Gottesdienst am Uniplatz feiert Einheit über Grenzen hinweg“ (24.08.2026), EKKW: Hessentag Fulda – Kirchenprogramm erreicht über 115.000 Besuche, katholisch.de: DBK veröffentlicht Vatikan-Schreiben zum Mahlgemeinschafts-Votum, katholisch.de: Missbrauchsbericht für das Bistum Fulda – mindestens 120 Betroffene, Bistum Fulda: Kirchliche Statistik, Codex Iuris Canonici, can. 536, Hessischer Jugendring: Kommunalwahlen 2026 – Wahlalter 16

















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