Kritik zum Beitrag Über 70.000 Menschen besuchen den 104. Deutschen Katholikentag und zum Beitrag Gespaltene Gesellschaft, gemeinsame Haltung: Impulse vom Katholikentag, veröffentlicht von osthessennews.de
Darum geht es
Der 104. Katholikentag in Würzburg inszeniert die Kirche als Demokratie-Verteidigerin und Wertehüterin – während sie intern nicht demokratisch verfasst ist, ihre gesellschaftliche Basis weiter schrumpft, ihre Privilegienarchitektur sich immer schwerer rechtfertigen lässt und ihr demokratisches Bekenntnis verdächtig genau in den Moment fällt, in dem ihre Privilegien erstmals von rechts angegriffen werden.Würzburg, wir sagen Danke – wofür eigentlich?
Der 104. Deutsche Katholikentag ist zu Ende, die Veranstalter ziehen die übliche selbstvergewissernde Bilanz. ZdK-Präsidentin Stetter-Karp spricht vom „größten Katholikentag seit 2018″, DBK-Vorsitzender Wilmer von „Brücken bauen“, Bischof Jung freut sich, dass „wir Katholikentag können“. Über 70.000 Menschen seien gekommen, davon rund 34.000 mit Ticket. Tonal liegt zwischen den Statements ein gemeinsamer Grundton: Aufbruch, Demokratie, Werte, Brücken. Wenig davon sticht analytisch heraus – aber genau das ist der Punkt. Der Katholikentag ist eine sorgfältig kuratierte Selbstaufstellung einer Institution, die ihren gesellschaftlichen Rückhalt rasant verliert und ihre verbliebene Bedeutung als moralische Schiedsrichterin der Republik gegen die Empirie und Gleichgültigkeit verteidigt.
Es lohnt sich, zwei Veranstaltungstexte – den Abschlussbericht und das Podium mit Bischof Gerber – nicht für sich, sondern gemeinsam zu lesen. Dort werden mehrere Mechanismen sichtbar, die zusammenwirken: die Selbstpositionierung als Demokratielehrerin, die hierarchische Einordnung säkularer Akteure, der konfessionelle Universalitätsanspruch in Wertfragen und die Ästhetisierung der eigenen Verbrechen.
Eine Selbstvergewisserung in Zahlen
Stetter-Karp lobt den „Katholikentag des Engagements und des Zusammenhalts“. Diese Sprache hat ihre Funktion: Sie ersetzt Statistik durch Stimmung. Die Statistik selbst hat die Deutsche Bischofskonferenz im März 2026 veröffentlicht, und sie ist aus Kirchensicht weniger erbaulich: 307.117 Menschen sind 2025 aus der katholischen Kirche ausgetreten, nach 321.659 im Vorjahr und einem Rekordwert von über 520.000 im Jahr 2022. Insgesamt zählt die Kirche noch 19,2 Millionen Mitglieder, nur- bzw. immer noch 23 Prozent der Bevölkerung. Beide großen Kirchen zusammen stellen noch 43,8 Prozent der Bevölkerung – Tendenz weiter fallend.
Aufschlussreicher als die Mitgliederzahlen ist der tatsächliche Bezug zur eigenen Lehre: Der durchschnittliche Gottesdienstbesuch lag 2025 bei 6,8 Prozent. Anders gesagt: Mehr als 93 Prozent der formal zugehörigen Mitglieder gehen nicht regelmäßig zur Messe. Hinzu kommt eine kollabierende personelle Basis – im gesamten Bundesgebiet wurden 2025 lediglich 25 Männer zu Priestern geweiht. Vor diesem Hintergrund erscheinen „70.000 Besucherinnen und Besucher“ – verteilt über mehrere Tage und Veranstaltungen, ohne Ticketbindung mitgerechnet – weniger als beeindruckende Mobilisierung, sondern eher als das, was sie sind: eine Versammlung des verbliebenen Kerns, der den Rest nicht mehr repräsentiert.
Wer in dieser Lage einen Katholikentag als „Mut machend“ beschreibt, betreibt nicht falsche Analyse, sondern bewusste Stimmungspflege gegen Daten. Das ist nicht unüblich für einen Veranstalter – aber öffentliche Berichterstattung sollte es so nicht unkommentiert weitertragen.
Demokratie predigen, ohne Demokratie zu leben
Das dominante Motiv beider Texte ist das demokratische Bekenntnis. Stetter-Karp: „Die Demokratie in unserem Land ist uns sehr viel wert. Wir sind bereit, sie zu verteidigen.“ Wilmer: Die Kirche werde „weiterhin unsere auf einer christlichen Wertebasis errungene (sic!) Freiheit und Demokratie schützen“. Auf dem Podium mit Bundespräsident Steinmeier im Publikum diskutieren Büdenbender, Gerber, der Politikwissenschaftler Lewandowsky und die Bildungsreferentin Himstedt über demokratische Gesprächskultur, Zuhören und Werte.
Auf den ersten Blick ist das eine inhaltlich solide Positionierung gegen eine Partei, die die Demokratie tatsächlich gefährdet. Zwei Beobachtungen verdienen aber einen genaueren Blick – eine strukturelle und eine strategische. Die strukturelle zuerst: Die Institution, die hier Demokratie lehren will, ist selbst nicht demokratisch verfasst.
Bischöfe werden nicht gewählt, sondern aus einer Dreiervorschlagsliste vom Papst ernannt. Frauen sind von den Weiheämtern ausgeschlossen. Der deutsche Synodale Weg – das vorsichtigste Reformprojekt, das man sich vorstellen kann – ist von Rom in zentralen Punkten blockiert worden. Laienbeteiligung existiert beratend, nicht entscheidend. Eine Organisation, die im Inneren die Prinzipien Gleichheit, Wahl, Repräsentation und Gewaltenteilung nicht anwendet, kann sich als äußere Demokratie-Verteidigerin durchaus engagieren – aber der pädagogische Anspruch, anderen Demokratie zu lehren, hat hier einen blinden Fleck, der nicht durch wiederholte Bekenntnisse verschwindet.
Auch das Element „christliche Wertebasis“ verdient einen zweiten Blick. Wilmer schreibt der Kirche zu, was historisch gegen sie erkämpft wurde: Menschenrechte, Religionsfreiheit, Demokratie. Wir haben das in einem früheren Beitrag zu Bischof Gerber ausführlich diskutiert: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat der Vatikan nicht unterzeichnet, Religionsfreiheit wurde von Rom bis ins 20. Jahrhundert als Irrtum verurteilt, Kant, Locke und die Aufklärung mussten ihren Begriff von Menschenwürde gegen kirchliche Widerstände durchsetzen. Wer sich heute auf diese Errungenschaften beruft, sollte ehrlicherweise erwähnen, gegen wen sie errungen werden mussten. Die geschätzte Leserschaft möge selbst beurteilen, inwieweit mit dieser Darstellung der Tatbestand des Betruges erfüllt ist.
Die strategische Lesart: Demokratie als Schild
Damit zur zweiten Beobachtung. Die Würzburger Bekenntnisse fallen in eine sehr konkrete politische Lage. Die AfD in Sachsen-Anhalt hat im Januar 2026 ein Wahlprogramm verabschiedet, das die beiden großen Kirchen als „Kirchensteuerkirchen“ angreift, die Staatsleistungen ohne Kompensation streichen, den staatlichen Kirchensteuereinzug beenden und das Kirchenasyl stoppen will. Im April 2026 – etwa einen Monat vor dem Katholikentag – hat die AfD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt. Der Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig spricht von einer „Zäsur“ und einem Bruch mit „der langen Tradition eines sehr religions- und kirchenfreundlichen Umgangs aller politisch maßgeblichen Kräfte“. Die Reaktion der beiden Kirchen war eine gemeinsame Erklärung, die das AfD-Programm zum „Angriff auf den sozialen Frieden“ erklärt.
Vor diesem Hintergrund liest sich das Würzburger Demokratie-Bekenntnis anders. Was wie reine Prinzipienverteidigung aussieht, hat zugleich eine institutionell-defensive Funktion: Wer den entschiedensten Angriff auf kirchliche Privilegien gerade von der AfD erlebt, profitiert politisch davon, sich umfassend als Demokratie-Verteidiger zu positionieren – weil sich dadurch jede sachliche Privilegienkritik bequem ins rechte Lager schieben lässt.
Dass die AfD die Aufklärung dabei nicht etwa vertritt, sondern beschädigt, macht die Konstellation besonders unangenehm. Die Partei beruft sich auf das „Christentum als Teil unserer Europäischen Kultur“, wirft den großen Kirchen die Verbreitung einer „Regenbogenideologie“ vor und will „authentische“ Religionsgemeinschaften, etwa orthodoxe und freikirchliche, bevorzugt fördern. Das ist reaktionär-konfessionell, nicht säkular. Eine Partei, die echten weltanschaulichen Pluralismus, Religionsfreiheit und gleiche Rechte für queere Menschen ablehnt, ist keine Verbündete säkular-humanistischer Anliegen, auch wenn sie zufällig dieselben Forderungen zur Ablösung der Staatsleistungen erhebt.
Genau hier entsteht der Bärendienst. Die Ablösung der Staatsleistungen ist ein seit 1919 unerfüllter Verfassungsauftrag, getragen von Generationen aufklärerischer Kritik, der Humanistischen Union, religionspolitischen Stimmen aus FDP, Grünen, Linken und Teilen der Sozialdemokratie. Indem die AfD dieses Thema lautstark zu ihrem macht, kontaminiert sie es. Eine sachlich berechtigte säkulare Forderung wird zum Lackmustest demokratischer Gesinnung umgedeutet: Wer für die Ablösung argumentiert, gerät in den Verdacht, der AfD nahezustehen. Das nützt nicht der Aufklärung – das nützt der Institution, deren Privilegien zu Ende gehen sollten.
Die kirchliche Anti-AfD-Positionierung ist deswegen nicht unaufrichtig; es gibt gute Gründe anzunehmen, dass viele (wenn auch längst nicht alle) Bischöfe sie aus echter demokratischer Überzeugung tragen. Aber sie ist eben nicht nur Prinzipienverteidigung, sondern zugleich Institutionenschutz. Wer das verschweigt, lässt sich von einer doppelten Funktion täuschen, die in Würzburg sorgsam unsichtbar gehalten wurde: dass diejenigen, die hier die Demokratie verteidigen, in derselben Geste auch eigene Privilegien gegen ihre verfassungsmäßig längst fällige Ablösung absichern.
„Säkularen Wertepartnern Bühnen gegeben“ – die stille Hierarchie
Bemerkenswert ist die Formulierung des ZdK-Generalsekretärs Marc Frings: „Wir haben säkularen Wertepartnern Bühnen und Plätze auf der Kirchenmeile gegeben.“ Das ist als Geste der Offenheit gemeint, verrät aber die zugrundeliegende Hierarchie: Säkulare erscheinen hier als geduldete Gäste auf konfessionellem Boden, nicht als gleichberechtigte Akteure einer pluralen Gesellschaft. Der Eigentümer der Bühne entscheidet, wer auftreten darf.
Dies wäre nur eine sprachliche Beobachtung, wenn die reale Bühnenarchitektur dieses Landes nicht tatsächlich entsprechend konstruiert wäre. Die katholische und die evangelische Kirche zusammen erhielten 2025 657 Millionen Euro Staatsleistungen aus Steuermitteln – Zahlungen, die historisch auf die Enteignungen von 1803 zurückgehen und seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 abgelöst werden sollten, was bis heute nicht geschehen ist. Hinzu kommen: der staatliche Einzug der Kirchensteuer über die Finanzämter, theologische Fakultäten an staatlichen Universitäten, kirchliches Sonderarbeitsrecht, gesetzte Sitze in Rundfunk- und Ethikgremien, Militär- und Anstaltsseelsorge aus Steuermitteln.
Über die strukturellen Konsequenzen dieser Asymmetrie haben wir ausführlich in unserem Kommentar zu Philipp Gerhards O|N-Beitrag geschrieben. Hier reicht der Hinweis: Wenn eine Institution mit derart umfassenden Wettbewerbsvorteilen über Jahrzehnte hinweg dauerhaft Mitglieder verliert, ist das nicht primär ein Kommunikationsproblem. Und wer in dieser Lage „säkularen Wertepartnern Bühnen gibt“, sollte nicht überrascht sein, wenn diese Wertepartner irgendwann höflich darauf hinweisen, dass die Bühne eigentlich allen gemeinsam gehört.
Gerbers „Ordnung der Werte“ – Universalitätsanspruch ohne Universalitätsbasis
Der argumentativ ambitionierteste Beitrag stammt vom Fuldaer Bischof Gerber. Er konstruiert einen „kategorialen Unterschied“ zwischen demokratischen Parteien und rechtspopulistischen Positionen. Bei ersteren gebe es „gemeinsame Anknüpfungspunkte“ – soziale Gerechtigkeit, Schöpfungsverantwortung, Menschenwürde. Wo dagegen „Abschottung und Ausgrenzung an die Stelle universaler Verantwortung“ träten, handle es sich um „eine andere Kategorie des Dialogs“. Seinen Schlüsselsatz formuliert er klar: „Schutz der Heimat vor Fremden ist kein universaler Wert.“
Inhaltlich ist diesem Punkt zuzustimmen. Eine Politik, die partikulare Identitätsgrenzen zur höchsten moralischen Instanz erhebt, ist mit einer universalistischen Ethik unverträglich – das gilt unabhängig davon, ob man sie aus christlicher, kantischer oder utilitaristischer Tradition begründet.
Problematisch ist nicht die Aussage, sondern die implizite Herkunftsbehauptung. Gerber präsentiert universale Werte – Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit, Verantwortung über das eigene Kollektiv hinaus – als christliche Setzung, aus der sich der „kategoriale Unterschied“ zum Rechtspopulismus ableite. Tatsächlich sind diese Werte in ihrer modernen Form säkular begründbar und säkular durchgesetzt worden: durch Kants kategorischen Imperativ, durch die Aufklärungstradition, durch die internationale Menschenrechtsdebatte des 20. Jahrhunderts, an deren Anfang die UN-Erklärung von 1948 stand – ohne vatikanische Unterschrift. Die Behauptung, ohne christliches Fundament zerfalle die universale Ordnung, ist eine empirisch nicht haltbare Verkürzung. Sie macht aus einer historischen Beteiligung des Christentums an Wertfindungsprozessen eine exklusive Urheberschaft.
Säkular-humanistisch lässt sich Gerbers Argument problemlos rekonstruieren – und sogar konsistenter, weil ohne metaphysische Annahmen, die nicht jede Bürgerin teilt. Wenn Menschenwürde als unbedingter Schutzanspruch jeder Person verstanden wird, gilt sie für alle, unabhängig von Herkunft oder Zugehörigkeit. Dafür braucht es keinen Schöpfergott; es genügt die Einsicht in das gemeinsame Interesse aller Menschen, in Würde zu leben, und die Bereitschaft, dieses Interesse anzuerkennen, weil man es für sich selbst einfordert. Wer „Schutz der Heimat vor Fremden“ zum höchsten Wert macht, verletzt diese Symmetrie. Das ist säkular ebenso präzise zu zeigen wie konfessionell.
Aufarbeitung als Kunstinstallation

Ein Detail in Frings‘ Schlussbilanz verdient besondere Aufmerksamkeit. Als persönliche Highlights des Kulturprogramms nennt er drei Werke – an erster Stelle „Susanne Wagners Installation ‚Schmerzpunkt‘, das Gewinner-Projekt unseres Künstlerwettbewerbs zum Umgang mit Missbrauch und Vertuschung“. Daneben eine Performance zum Nahostkonflikt und ein 120-Quadratmeter-Wandgemälde namens „Unser großes Bild der Zukunft“.
Dass Missbrauch und Vertuschung beim Katholikentag überhaupt thematisiert werden, ist nicht selbstverständlich. Die Form, in der es geschieht, ist allerdings verräterisch: als Künstlerwettbewerb, als Installation, kuratorisch eingehegt zwischen anderen kulturellen Highlights. Das systemische Verbrechen einer Institution wird ästhetisiert und damit auf eine Distanz gebracht, auf der es zum Anlass von Bewunderung werden kann statt zum Anlass von Konsequenzen.
Wie groß die Distanz zur konkreten Aufarbeitung ist, lässt sich am Beispiel des Bistums Fulda zeigen. Die Missbrauchsstudie für das Bistum, vorgestellt im Juni 2025, dokumentierte 37 Kleriker als Täter und 120 Betroffene, davon 73 zum Zeitpunkt der ersten Tat höchstens 13 Jahre alt. Gerber sprach von „tiefer Scham“ und „systemischem Versagen“, in seiner Amtszeit habe er sechs Priester aus dem Dienst genommen.

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Zum ProduktDas ist mehr als rhetorische Floskel – und gleichwohl: Die Strukturen, die das Versagen ermöglicht haben (Klerikalismus, hierarchische Intransparenz, Ausschluss unabhängiger Aufsicht), bestehen in ihren Grundzügen weiter. Die zivilrechtliche Lage zwingt die Bistümer in einigen Fällen zu höheren Schmerzensgeldzahlungen; aus eigener Initiative bleiben die durchschnittlichen Anerkennungsleistungen weit hinter dem zurück, was angemessen wäre. Eine „Schmerzpunkt“-Installation auf der Kirchenmeile schließt diese Lücke nicht – sie überdeckt sie.
Was eine säkular-humanistische Alternative leisten würde
Die Diagnose, die viele der Würzburger Wortmeldungen stellen – gesellschaftliche Polarisierung, affektive Spaltung, Vertrauensverlust in Institutionen – ist nicht falsch. Die vorgeschlagenen Antworten allerdings bleiben in einer kirchlichen Selbstreferenzialität gefangen, die ihre eigene Glaubwürdigkeitskrise ausblendet.
Eine säkular-humanistische Alternative würde an drei Stellen anders ansetzen.
Erstens, bei der Begründung der Werte. Menschenwürde, Gleichheit, demokratische Teilhabe lassen sich aus geteilten menschlichen Interessen, aus der Reziprozität moralischer Ansprüche und aus historischer Erfahrung begründen – ohne theologische Voraussetzungen. Das ist nicht weniger tragfähig, sondern eher tragfähiger, weil es keine Bürgerin von der Begründungsgemeinschaft ausschließt. Ein säkularer Ethikunterricht, ein Lebenskundeunterricht, eine philosophische Bildung in der Breite wären das pädagogische Pendant.
Zweitens, bei der Verfasstheit der Institutionen. Wer Demokratie verteidigen will, sollte demokratisch organisiert sein. Das gilt für die Kirche selbst, soweit sie als zivilgesellschaftlicher Akteur auftritt. Es gilt aber auch für ihr Verhältnis zum Staat: Die Ablösung der Staatsleistungen ist im Grundgesetz seit 1919 angemahnt und überfällig. Theologische Fakultäten lassen sich in religionswissenschaftliche umwandeln. Das kirchliche Sonderarbeitsrecht ist mit dem Antidiskriminierungsrecht in vielen Teilen unverträglich. Eine Trennung von Staat und Kirche, die diesen Namen verdient, ist seit langem fällig.
Drittens, bei der Aufarbeitung. Aufarbeitung sexualisierter Gewalt durch eine Institution, die sie ermöglicht hat, ist kein Kunstprojekt. Sie ist eine rechtsstaatliche, finanzielle und strukturelle Aufgabe. Unabhängige Aufarbeitungskommissionen mit voller Aktenakzeise, Schmerzensgeldzahlungen in Höhe vergleichbarer ziviler Verfahren, Reform der Priesterausbildung, Aufhebung des Beichtgeheimnisses bei Straftaten gegen Minderjährige, transparente Vermögensoffenlegung – das sind die Maßstäbe. „Schmerzpunkt“-Installationen sind ein Symptom, keine Antwort.
Fazit
Der Katholikentag in Würzburg war eine professionell inszenierte Selbstvergewisserung einer Institution, die ihre gesellschaftliche Verankerung verliert und mit einer Mischung aus demokratischem Bekenntnis, kuratiertem Kulturprogramm und konfessionellem Universalitätsanspruch dagegenhält. Was auf den ersten Blick als substanziell positiv gelesen werden könnte – interreligiöser Dialog, Eingeständnis der Vertuschung, Positionierung gegen Polarisierung – hält der näheren Betrachtung nicht stand.
Der interreligiöse Dialog ist für eine Kirche, deren Verhältnis zu anderen Religionen jahrhundertelang durch Heilsexklusivität, Konversionsdruck und Verfolgung geprägt war, ein vergleichsweise junges Projekt – offiziell überhaupt erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) und der Erklärung Nostra aetate. Er ist nicht aus theologischer Selbsterkenntnis entstanden, sondern aus der Einsicht, dass eine Kirche in einer pluralistischen Welt anders nicht mehr anschlussfähig ist. Anschlussfähigkeit aber sichert Privilegien. Wenn der Vorsitzende des Zentralrats der Juden an einem Katholikentags-Gottesdienst mitwirkt, ist das ein begrüßenswertes Bild – aber es entlastet nicht von der Frage, warum eine Institution dafür Beifall einfordert, deren institutionelle Judenfeindschaft erst vor sechzig Jahren offiziell zurückgenommen wurde.
Das Eingeständnis der Vertuschung ist halbherzig und reaktiv. Die MHG-Studie 2018 und die nachfolgenden Bistumsstudien kamen nur unter externem Druck zustande, mit eingeschränkter Aktenakzeise und ohne strafrechtliche Konsequenzen für Bischöfe, die nachweislich vertuscht haben. Die durchschnittliche Anerkennungsleistung von rund 22.000 Euro pro Betroffenem liegt weit unter dem, was zivilgerichtliche Schmerzensgeldurteile inzwischen zusprechen. Das Beichtgeheimnis bei Straftaten gegen Minderjährige bleibt unangetastet. Bischöfliche „tiefe Scham“ ersetzt strukturelle Reform. Wer Vertuschung kuratorisch in einer Kunstinstallation anerkennt, aber den Klerikalismus, der sie ermöglicht hat, in seinen Grundzügen weiterführt, hat nicht aufgearbeitet, sondern öffentlich abgearbeitet.
Die Positionierung gegen Polarisierung schließlich ist im Grundsatz richtig – aber sie wird ausgerechnet von einer Institution vorgetragen, deren Glaubensstruktur monotheistisch und damit konstitutiv exklusivistisch ist. Ein Gott, eine Wahrheit, eine Kirche, ein Heilsweg: Das ist die Architektur des Monotheismus christlicher Prägung, die historisch nicht zufällig Kreuzzüge, Inquisition, Hexenverfolgungen, Konfessionskriege, Pogrome und gewaltsame Christianisierungen hervorgebracht hat – Polarisierungen härtester Sorte, mit konkreten Toten.
Das ist – Aufklärung und Säkularismus sei Dank – zumindest in diesem Ausmaß Vergangenheit. Innerkirchlich besteht die Polarisierung aber bis heute fort: zwischen Klerus und Laien, zwischen Männern und Frauen im Amtszugang, zwischen kirchlicher Sexualmoral und der Lebensrealität queerer Menschen, zwischen römischer Lehre und reformorientierten Ortskirchen. Eine Kirche, die Polarisierung in ihrer eigenen Struktur permanent erzeugt und auf einem Wahrheitsanspruch gründet, der Andersglaubende und Nichtglaubende qua Definition zu Außenseitern macht, kann die Diagnose der gesellschaftlichen Polarisierung nicht glaubwürdig erheben. Sie ist Teil des Befunds, nicht Teil der Therapie.
Die Veranstalter haben Würzburg gedankt. Die offene Gesellschaft, die hier verteidigt werden soll, dankt am Ende vielleicht eher, wenn die Kirche von ihrem Sockel aus Staatsleistungen, Konkordaten und gesetzten Sitzen steigt und auf der Kirchenmeile auftritt, wo sie auch nach eigenem Selbstverständnis hingehört: als eine Stimme unter anderen. Das wäre demokratisch. Das wäre der Moment, in dem das Bekenntnis zur Demokratie strukturell glaubhaft würde. Und das wäre auch der Moment, in dem die berechtigte Forderung nach Ablösung der Staatsleistungen wieder aus dem Schatten ihrer unwillkommenen rechten Kapereien hervortreten könnte.
















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