Automatische Entlassung aus der Kirche?

Lesezeit: ~ 3 Min.

Darum geht es

Die Antwort beruhigt zur Mitgliedschaftsfrage, geht aber auf den eigentlichen Vorwurf einer täuschenden Berechnungspraxis bei Arbeitslosengeld nicht ein und übersieht den eigenen Widerspruch zur Beitragsgerechtigkeit.

Auf fragen.evangelisch.de beantwortet der Theologe Frank Muchlinsky die Anfrage eines anonymen Gastes, der sich über den automatischen Wegfall der Kirchenmitgliedschaft bei Renteneintritt und Arbeitslosigkeit beschwert und der Berechnungspraxis bei Arbeitslosengeld Täuschung vorwirft. Muchlinsky beruhigt: Wer keine Kirchensteuer zahlt, bleibt trotzdem Mitglied. Die eigentliche Beschwerde des Fragestellers greift er dabei nur teilweise auf.

Die Frage

Der Gast schreibt: „Traurig bin ich, dass alle meine Verwandten mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben nun ganz selbstverständlich und automatisch auch aus der Kirche ausgegliedert werden, denn die Kirchensteuer wird automatisch vom Gehalt/Lohn entrichtet, aber nicht von der Rente.“ Zur eigenen Arbeitslosigkeit heißt es: „Durch diese ‚rein rechnerische‘ und ‚schriftlich‘ aufgelistete Berücksichtigung der Kirchensteuer – die entsprechende Summe wird ja nicht an die Kirche weitergeleitet – kommt die Bundesanstalt für Arbeit/Jobcenter zu erheblichen Ersparnissen, die Kirche aber nicht zu Einnahmen.“ Sein Fazit: „Meiner Meinung nach ist dieses Vorgehen die pure Volksverdummung und Betrug als auch Vortäuschung falscher Tatsachen.“

Gefragt ist damit nicht nur, ob Kirchenmitgliedschaft bei Wegfall der Steuerpflicht endet, sondern auch, wie die beschriebene Berechnungspraxis der Arbeitsverwaltung zu bewerten ist.

Die Antwort

Muchlinsky stellt klar: „Wer keine Kirchensteuer zahlt, weil er oder sie keine Einkommensteuer zahlt (sei es als Rentnerin oder als Arbeitsloser), bleibt dennoch Mitglied der Kirche!“ Mitgliedschaft entstehe durch die Taufe und bestehe bis zum Tod fort, „es sei denn, man erklärt, dass man nicht mehr Mitglied sein will“. Zur Beitragsgerechtigkeit erklärt er: „Die Idee dahinter ist, möglichst gerecht und solidarisch vorzugehen: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr.“ Zur Rolle des Staates schreibt er, dieser tue „der Kirche ja den Gefallen, die Kirchensteuer einzunehmen und den Kirchen weiterzuleiten“. Sein Schlusssatz lautet: „Die Kirche kündigt niemandem. Man kann nur der Kirche kündigen.“

Die Kritik

Die zentrale Anschuldigung des Fragestellers wird umgangen. Er wirft der Berechnungspraxis vor, einen fiktiven Kirchensteuerabzug auszuweisen, der weder an die Kirche fließt noch dem Arbeitslosen erstattet wird, und nennt das Betrug. Muchlinsky beantwortet stattdessen nur die enger gefasste Frage, ob die Mitgliedschaft erlischt. Der konkrete, überprüfbare Vorwurf zur Berechnungspraxis bleibt unkommentiert.

Die „gerecht und solidarisch“ genannte Begründung widerspricht sich selbst. Das Prinzip „Wer mehr verdient, zahlt auch mehr“ wird im selben Absatz durch das Eingeständnis entkräftet, dass vermögende Rentnerinnen und Rentner „immer noch eine Menge Geld“ haben und trotzdem nichts zahlen. Diese Ausnahme wird als bedauerlicher Einnahmeausfall der Kirche behandelt, nicht als das, was sie ist: ein Bruch der zuvor behaupteten Solidaritätslogik.

Die Formulierung, der Staat tue der Kirche „den Gefallen“, die Steuer einzuziehen, verharmlost eine strukturelle Verflechtung als freundliche Nebenleistung. Der Kirchensteuereinzug durch die Finanzämter beruht auf gesetzlichen Regelungen der Bundesländer, nicht auf einem informellen Gefallen. Diese enge Verbindung von Staat und Kirchenfinanzierung ist genau der Punkt, an dem sich der Unmut des Fragestellers entzündet – und wird durch die beschönigende Formulierung eher verdeckt als erklärt.

Der Satz „Die Kirche kündigt niemandem. Man kann nur der Kirche kündigen“ stellt eine asymmetrische Beziehung als symmetrisch dar. Mitglied wird man in aller Regel als Kind durch Taufe, ohne eigene Entscheidung. Wer nicht mehr Mitglied sein will, muss dagegen selbst aktiv werden und einen formalen Austritt erklären. Eintritt ohne Zustimmung und Austritt nur durch aktive Erklärung sind keine gleichwertigen, spiegelbildlichen Vorgänge.

Die Antwort aus säkularer Sicht

Die schlichte Tatsache stimmt: Wer keine Kirchensteuer zahlt, bleibt Mitglied, bis er formal austritt. Das ist keine gute Nachricht, sondern der eigentliche Kern des Problems – und sollte entsprechend ernst genommen werden, statt als Beruhigung verkauft zu werden.

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Wer nicht mehr Mitglied sein möchte, muss aktiv werden: Ein Kirchenaustritt beim Standesamt oder Amtsgericht, je nach Bundesland meist gegen eine Gebühr, beendet die Mitgliedschaft rechtsgültig – unabhängig davon, ob gerade Kirchensteuer gezahlt wird oder nicht. Wer diesen Schritt nie geht, bleibt Mitglied, ganz gleich, wie hoch oder niedrig sein Einkommen ist.

Wer die beschriebene Ungleichbehandlung als ungerecht empfindet – vermögende Rentner zahlen nichts, während Geringverdiener im aktiven Berufsleben regelmäßig zur Kasse gebeten werden –, kann daraus zwei ehrliche Konsequenzen ziehen: entweder den Austritt vollziehen, wenn einem an der Mitgliedschaft ohnehin nichts mehr liegt, oder, wenn einem an der Gemeinschaft liegt, direkt und unabhängig von der Steuerlogik einen freiwilligen Beitrag leisten.

Der tiefere Punkt bleibt bestehen: Eine Mitgliedschaft, die man als Kind ohne eigene Zustimmung durch Taufe erhält und die automatisch fortbesteht, bis man selbst aktiv das Gegenteil erklärt, kommt strukturell ohne Zustimmung der Betroffenen aus. Säkulare und humanistische Gemeinschaften setzen dagegen auf informierte, bewusste Zugehörigkeit – man wird Mitglied, weil man es entscheidet, nicht weil es niemand widerrufen hat.

Quelle

„Automatische Entlassung aus der Kirche?“, Antwort von Frank Muchlinsky auf fragen.evangelisch.de

KI

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