Wer die Akten hat, schreibt die Meldung – Schönstatt und die Causa Kentenich 2020–2026

Lesezeit: ~ 6 Min.

Darum geht es

Sechs Jahre nach den Vorwürfen gegen Josef Kentenich hat Schönstatt die Deutungshoheit weitgehend zurückerobert – nicht durch neue Befunde, sondern durch eine Arbeitsteilung, in der die Bewegung die Quellen ediert, die Methodenkritik verbreitet und die Vorwürfe konsequent „angeblich“ nennt.

Am 19. Juni 2026 meldete schoenstatt.de eine gute Nachricht: „Neue wissenschaftliche Studie hinterfragt zentrale Quellengrundlage der öffentlichen Vorwürfe“. Gemeint ist ein Aufsatz des Jesuiten Paul Oberholzer in der Römischen Quartalschrift für Christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte, Band 120 (2025), Heft 3–4, Seiten 263–276.

Oberholzer ist kein Randakteur: Er lehrt seit 2015 an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom und ist dort seit 2025 Dekan der Fakultät für Kirchengeschichte.

Die Meldung ist der aktuellste Baustein einer Kommunikationsarbeit, die seit sechs Jahren läuft. Sie lohnt eine Bestandsaufnahme – auch deshalb, weil sie erstaunlich gut funktioniert.

Was die Studie sagt – und was sie ausdrücklich nicht sagt

Oberholzers Thema ist methodisch: der Umgang mit archivierten Zeugenaussagen in Seligsprechungsverfahren. Sein Fallbeispiel ist die 2020 von der Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach vorgelegte Archivdokumentation zu Aussagen ehemaliger Schönstätter Marienschwestern. Er bemängelt fehlende Archivsignaturen, unklare Orts- und Datumsangaben, nicht offengelegte Auswahlkriterien und dass die Dokumentation „ausschließlich aus dem Quellenfundus jener Gruppierung“ schöpfe, „die sich durch eine negative Erinnerung an Josef Kentenich“ auszeichne. Er verweist auf die Erkenntnisse der Memory Studies: Erinnerungen seien „keine objektiven Momentaufnahmen“.

Das sind ernstzunehmende Einwände, und ein Historiker, der sie erhebt, tut seine Arbeit. Bemerkenswert ist, dass Oberholzer selbst die Reichweite seines Befundes begrenzt. Die eigene Meldung Schönstatts referiert es: Sein Beitrag „liefere keine Antwort auf die Frage, ob Josef Kentenich geistlichen, seelischen oder sexuellen Missbrauch begangen habe“. Seine These lautet, nicht die bloße Existenz archivierter Vorwürfe erlaube ein abschließendes Urteil, „sondern erst ihre quellenkritische Prüfung im Kontext der Gesamtwürdigung aller Zeugnisse“.

Über der Meldung steht trotzdem eine Überschrift, die etwas anderes verspricht. „Hinterfragt zentrale Quellengrundlage der öffentlichen Vorwürfe“ – das liest sich wie eine Entkräftung, obwohl der Autor genau diese ausschließt. Zwischen dem Aufsatz und seiner Verwertung liegt ein Bedeutungssprung, und dieser Sprung ist das eigentliche Thema.

Wo der Sprung ankommt

Denselben Text verlinkt auch das Sekretariat Pater Josef Kentenich, betrieben vom gleichnamigen eingetragenen Verein in Vallendar, vertreten durch zwei Schönstätter Marienschwestern. Auf pater-kentenich.org gibt es genau eine Seite, auf der die Vorwürfe überhaupt vorkommen: die Seite zur Seligsprechung. Dort steht ein Interview mit dem Postulator P. Eduardo Aguirre vom 15. Juli 2022:

„Anfang Juli 2020 wurden auf überraschende Weise […] angebliche Anschuldigungen wegen Machtmissbrauch und unmoralischen Verhaltens von Pater Kentenich gegenüber dem Institut der Marienschwestern […] veröffentlicht. Diese Vorwürfe wurden in journalistischer Weise und ohne weitere Grundlage vorgebracht.“

Das Wort „sexuell“ kommt in der Eigendarstellung nicht vor; es steht nur im Titel des verlinkten Fremdtextes. Kein einziger konkreter Vorwurf wird genannt – kein Kindesexamen, keine Aussage einer Schwester, kein Vorwurf aus Milwaukee. Der Name Teuffenbach fällt nicht. Verwiesen wird pauschal auf „www.schoenstatt.com und www.schoenstatt.de“.

Die Biografie derselben Seite behandelt die Jahre der Trennung in drei Sätzen: „Von 1951–1965 trennt die Kirche Pater Kentenich von seinem Werk. Milwaukee (USA) wird ihm als Aufenthaltsort zugewiesen. Zuständige kirchliche Stellen prüfen ihn und seine Gründung.“ Unmittelbar danach: „In den langen Jahren der Abwesenheit von Schönstatt bewährt sich Pater Kentenichs Liebe zur Kirche.“ Rundherum: Gebetsanliegen, Gebetserhörungen, Spendenaufruf.

Das ist die operative Endstufe. Ein Verein wirbt für eine Seligsprechung, und was diese Seligsprechung aufgehalten hat, erscheint dort als „angebliche Anschuldigung […] ohne weitere Grundlage“ – gestützt auf einen Aufsatz, dessen Autor ausdrücklich sagt, dass sich daraus kein Urteil ableiten lässt.

Die Chronologie: wer eigentlich forscht

Schönstatt dokumentiert seine Schritte seit 2020 vorbildlich transparent auf einer eigenen Seite mit dem „Aktuellen Stand der Arbeit“. Die Zeitleiste liest sich als Erfolgsgeschichte, und ein Teil davon ist sie auch.

Am 2. Juli 2020 weist das Generalpräsidium die Vorwürfe zurück. Am 4. Juli wird eine Medienkommission eingerichtet. Am 7. Juli kündigt Bischof Stephan Ackermann eine Historikerkommission an – die dann nicht kommt: Im März 2021 wird daraus eine „Expertengruppe“, weil, so Ackermann, eine Kommission nach der Instruktion Sanctorum Mater „uns zur Geheimhaltung verpflichten“ würde. Am 12. Oktober 2020 richtet die Bewegung selbst eine Internationale Forschungsgruppe ein. Am 3. Mai 2022 setzt Ackermann das Verfahren aus und regt „weitere freie Forschung“ an.

Diese freie Forschung liegt seither zu einem großen Teil bei der Bewegung. Zwischen 2021 und Juli 2026 sind im Patris Verlag in Vallendar – dem Verlag der Schönstatt-Patres – zehn Bände der Reihe Dokumente zur Geschichte der Schönstatt-Bewegung erschienen: Visitationsberichte, Korrespondenz mit dem Generalrektor, die historisch-kritische Epistola perlonga, Dekrete aus der Exilszeit. Zusammen mehr als 4.200 Seiten. Herausgeber der jüngsten Studienausgabe ist der Postulator des Seligsprechungsverfahrens. Die Editoren der Epistola perlonga sind Mitglieder der bewegungseigenen Forschungsgruppe.

Das ist keine Fälschung, und die Bände sind ein echter Zugewinn: Texte, die jahrzehntelang intern blieben, sind jetzt zitierbar. Nur beschreibt „freie Forschung“ etwas anderes. Wenn die Beforschte das Archiv verwaltet, die Edition herausgibt, den Verlag betreibt, den Herausgeber stellt und die Pressemeldung schreibt, ist das kein Fälschungsvorwurf, sondern eine Strukturbeschreibung. Die einzige Instanz in der Zeitleiste, die strukturell außerhalb steht, ist ein Projekt am Würzburger Lehrstuhl für Kirchengeschichte zur Causa Kentenich im Archiv des Heiligen Offiziums – dessen Mitarbeiter im März 2026 auf einer Tagung mitwirkten, die das Josef-Kentenich-Institut mitveranstaltet hat.

Drei Figuren, die immer wiederkehren

Erstens: Der Missbrauchsbegriff wechselt die Richtung. Hubertus Brantzen schrieb 2024 unter dem Titel „Für eine neue Sachlichkeit“, die Dokumente zeigten „einen Missbrauch ganz anderer Art, nämlich einen ausgesprochenen Machtmissbrauch der kirchlichen Leitungsebenen“. Das ist inhaltlich nicht falsch – die römischen Dekrete der 1950er Jahre sind ein Lehrstück institutioneller Menschenverachtung. Es ist nur bemerkenswert, wie zuverlässig der Begriff dorthin wandert. Dasselbe Muster war schon bei der Buchvorstellung der „Epistola perlonga“ zu beobachten: Neunzig Minuten über die Visitation von 1949, in denen „Missbrauch“ mehrfach fällt – stets adressiert an die Bischöfe.

Zweitens: Die Rehabilitierung ersetzt die Prüfung. Der „Aktuelle Stand“ erklärt, warum vor 2020 niemand nachfragte:

„Es konnte davon ausgegangen werden, dass alle im Kontext der Visitationen und des Exils gegen P. Kentenich erhobenen Vorwürfe zum einen durch die Beendigung des Exils und seine Rückkehr nach Schönstatt 1965 gegenstandslos geworden waren.“

Und weiter: „Es gab keinen Grund, der Arbeit und den Ergebnissen des Verfahrens zu misstrauen.“ Das ist die reine Form des Arguments, das Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche jahrzehntelang intern gehalten hat. Dass eine Behörde eine Maßnahme aufhebt, sagt nichts darüber, ob der Sachverhalt geprüft wurde, der zu ihr geführt hat. Ein Vorwurf wird nicht „gegenstandslos“, weil eine Verwaltungsentscheidung endet.

Drittens: Quellenkritik als Einbahnstraße. Oberholzers Mahnung, Erinnerungen seien nicht objektiv und Aussagen Jahrzehnte nach den Ereignissen bedürften besonderer Sorgfalt, ist methodisch richtig. Sie gilt nur für die Briefe der Schwestern. Auf den rund zweihundert Zeugenvernehmungen und den fast zwei Millionen „Gebetserhörungen“, die dasselbe Verfahren zusammengetragen hat und die pater-kentenich.org stolz beziffert, liegt kein vergleichbarer Verdacht. Erinnerung wird unzuverlässig, sobald sie belastet.

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Ein Beispiel für die Verwertungslücke

Wie weit Überschrift und Inhalt auseinanderliegen können, zeigt eine ältere Meldung. Am 5. Juli 2022 titelte schoenstatt.de „Kein anderes Ergebnis“ über die erneute Prüfung des Vorwurfs eines US-Amerikaners, der Kentenich sexuellen Missbrauch vorwirft. Im Text steht dann, was der von Bischof Ackermann beauftragte frühere US-Bundesanwalt Steven Biskupic tatsächlich schrieb: dass wegen „des Todes von Schlüsselzeugen eine ‚Beweiskraft‘ nicht festgestellt werden“ könne, und dass er vorschlage, die unbewiesenen Anschuldigungen „als einen Faktor in einer breiteren Untersuchung des Lebens von Pater Kentenich zu betrachten“. „Nicht feststellbar“ ist etwas anderes als „kein anderes Ergebnis“. Und die breitere Untersuchung, in die der Faktor gehören sollte, findet seither statt – als Editionsprojekt der Beschuldigtenseite.

Was fehlt

In sechs Jahren Kommunikation, über neun Studienbände, eine Medienkommission, ein Sekretariat und eine Fachtagung hinweg kommt eine Perspektive praktisch nicht vor: die der Frauen, deren Beschwerden 1949 die Visitation auslösten. Sie erscheinen als Quellenproblem, als „Gruppierung mit negativer Erinnerung“ – oder, in der auf pater-kentenich.org verlinkten Darstellung Spörrys, als zehn Unzufriedene unter rund 1.500 Marienschwestern. Das Kindesexamen, das Weihbischof Bernhard Stein 1949 ausdrücklich beanstandete, trägt in einer Meldung des Press Office Schoenstatt vom Januar 2021 den Titel „Ein Aufreger mit vielen Missverständnissen“.

Fair bleibt festzuhalten: Kentenich ist seit 1968 tot, er kann sich nicht wehren, ein Missbrauch ist weder gerichtlich noch kirchenrechtlich festgestellt, und Teuffenbachs Edition hat reale handwerkliche Mängel. Wer das Gegenteil behauptet, macht denselben Fehler in die andere Richtung. Auch dass Schönstatt in Deutschland ein Präventionskonzept und Ansprechpartner für Missbrauchsfragen vorhält, gehört ins Bild.

Der säkulare Einwand

Die Verteidigungslinie stützt sich, bis in den auf pater-kentenich.org verlinkten Text des Schweizer Juristen Philipp Spörry hinein, auf die Unschuldsvermutung. Die gilt – vor einem Strafgericht. Ein Seligsprechungsverfahren ist kein Strafverfahren, sondern ein Beförderungsverfahren, und die Beweislast läuft dort umgekehrt: Niemand hat einen Anspruch darauf, zum Vorbild erklärt zu werden. Ein ungeklärter Befund spricht deshalb nicht für, sondern gegen eine Seligsprechung. Bischof Ackermann hat genau das getan und ausdrücklich hinzugefügt, damit sei kein Urteil über Kentenich gefällt. Das ist die einzige Entscheidung in dieser Geschichte, die aus dem Verfahren keine Vorentscheidung macht.

Drei Regeln folgen daraus, und keine davon verlangt, Kentenich für schuldig zu halten. Erstens: Aussagen von Betroffenen sind Daten, keine Störung – Quellenkritik prüft sie, sie entsorgt sie nicht. Zweitens: Wer forscht, muss vorher sagen können, welcher Befund ihn zum Umdenken brächte; wer das nicht kann, verteidigt. Drittens: Keine Institution entscheidet in letzter Instanz darüber, ob sie Menschen geschadet hat. Eine Bewegung, die ihre eigene Gründungsgeschichte ediert, verlegt und vermeldet, ist keine unabhängige Instanz – so sorgfältig die Fußnoten auch sein mögen.

Und die praktisch wichtigste Frage stellt ohnehin niemand, der über 1948 streitet. Sie lautet nicht, was ein toter Mann getan hat, sondern ob die Struktur noch steht, in der es möglich war: eine Gemeinschaft erwachsener Menschen, die sich „Familie“ nennt und einen Mann „Vater“. Wer diese Frage beantworten will, braucht keine Archivsignaturen. Er muss nur hinsehen.

Quellen:

KI

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