Darum geht es
Die Antwort erklärt Yoga erst kategorisch für unproblematisch und stellt diese Entwarnung im nächsten Absatz selbst wieder infrage, gestützt auf ein Bibelzitat, das mit der eigentlichen Frage wenig zu tun hat.Auf fragen.evangelisch.de beantwortet Pastor Henning Kiene, der für die Seenotrettungsinitiative United4Rescue arbeitet, die Frage einer Leserin, ob sie als Christin Yoga praktizieren darf. Kiene sucht die Antwort in einem Streit der frühen Korinther-Gemeinde um Götzenopferfleisch – und verspricht damit eine kategorische Entwarnung, die er im Verlauf seiner eigenen Antwort wieder einschränkt.
Die Frage
„Liebes fragen.evangelisch.de-Team, ich möchte gerne wissen, ob ich als Christin Yoga praktizieren darf? Mit dem „theoretischen Überbau“ und den fernöstlichen Überzeugungen kann ich nicht viel anfangen, aber die körperlichen Übungen und die Konzentration darauf tun mir nach einem langen anstrengenden Tag gut und halten mich fit und beweglich. Am Schluss der Stunde danke ich Gott für die Entspannung und das Wunderwerk meines Körpers.“
Sachlich gefragt ist damit, ob eine Praxis mit religiösem Ursprung, die für die Ausübende selbst keine religiöse Bedeutung hat, mit dem christlichen Bekenntnis vereinbar ist.
Die Antwort
Kiene deutet die Frage über eine Analogie aus dem ersten Korintherbrief: So wie das Fleisch, das an heidnischen Tempeln geopfert wurde, für Christinnen und Christen kein „Götzenopferfleisch“ mehr sei, sei auch Yoga „keine Religion“, sondern „eine Art Fitness“. Wenige Sätze später schränkt er das aber selbst ein und schreibt, es stelle sich „die Frage, ob man mit Yoga die Grenze vom Fitnesstraining zur Religion unwissentlich überschreitet“ – und rät, im Zweifel die Übungsleitung anzusprechen. Am Ende empfiehlt er, christliche Gebetszeilen wie „Gott, mein Hirte“ mit den Yoga-Übungen zu verbinden, und schließt: „Unser Glaube braucht übrigens Bewegung, Anspannung und Entspannung.“
Die Kritik
Die zentrale Aussage widerspricht sich selbst. Kiene erklärt Yoga zunächst kategorisch für unproblematisch – „keine Religion“, „eine Art Fitness“ – und stellt im nächsten Absatz genau die Frage wieder offen, die er gerade beantwortet haben wollte: ob die Grenze zur Religion überschritten wird. Eine Antwort, die ihre eigene Kernaussage zwei Absätze später selbst infrage stellt, hat de facto nichts entschieden.
Die biblische Analogie passt nicht auf den vorliegenden Fall. Geopfertes Fleisch zu essen ist ein einmaliger, in sich bedeutungsloser Konsumakt, sobald man nicht an den Götzen glaubt, dem es geweiht wurde. Yoga dagegen ist eine Praxis aus Körperhaltungen, Atemtechniken und mitunter Mantras, deren Form selbst im Hinduismus religiös begründet ist. Der Vergleich verwischt den Unterschied zwischen „etwas essen, dessen Herkunft belanglos geworden ist“ und „eine Handlung ausführen, deren Gestalt religiösen Ursprungs ist“.
Das Bibelzitat wirkt wie ein beliebig einsetzbares Passepartout. Der Satz, es gebe „keinen Götzen in der Welt und keinen Gott als den einen“, beantwortet keine der konkreten Fragen, die Yoga aufwirft – etwa zu Chakren, Mantras oder der Ausrichtung auf spirituelle Erfahrung. Er ließe sich wortgleich auf praktisch jede andere Praxis mit religiösem Ursprung anwenden, was zeigt, dass er nichts Yoga-Spezifisches klärt, sondern nur eine allgemeine Beruhigungsformel liefert.
Das genannte Warnsignal ist zu eng gefasst. Kiene macht die Grenze daran fest, ob eine Kursleitung explizit „religiöse Erlösung“ verspricht. Damit übersieht er, dass spirituelle Inhalte in vielen Yoga-Traditionen nicht ausgesprochen, sondern in Übungsnamen und Ausrichtung eingewoben sind – etwa im Sonnengruß als Verehrung der hinduistischen Sonnengottheit Surya. Sein Kriterium würde in solchen Fällen gar nicht erst anschlagen.
Die Antwort aus säkularer Sicht
Ja, uneingeschränkt – nur ist die Frage aus säkularer Sicht ohnehin falsch gestellt. Niemand braucht eine Erlaubnis, eine körperlich-geistige Übungspraxis auszuüben, nur weil sie historisch aus einem religiösen Kontext stammt. Die Herkunft einer Technik sagt nichts darüber aus, was sie für die heute ausübende Person bedeutet.
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(öffnet in neuem Tab)Entscheidend ist die eigene Haltung dazu – und die hat die Fragestellerin bereits klar formuliert, wenn sie sagt, mit dem „theoretischen Überbau“ nichts anfangen zu können, die körperlichen Übungen aber zu schätzen. Eine Yogastunde infiziert niemanden automatisch mit einer fremden Weltanschauung, so wenig wie das Sprechen eines lateinischen Wortes jemanden zum Katholiken macht.
Praktisch bedeutet das: Wer merkt, dass eine bestimmte Yogastunde tatsächlich explizit spirituell aufgeladen ist – mit Om-Gesang, Guru-Verehrung oder rituellen Elementen –, kann das ansprechen oder zu einem der vielen rein körperlich ausgerichteten Angebote wechseln, etwa Yoga in physiotherapeutischer Ausrichtung. Das ist eine Frage der persönlichen Präferenz, keine des Bekenntnisses.
Es braucht dafür keine Analogie aus der Antike, keine Rückversicherung durch einen Pastor und keine Umdeutung der Übungen mit Kirchenliedzeilen. Die Fragestellerin darf Yoga praktizieren, weil es ihr guttut, niemandem schadet und die Entscheidung darüber, was ihr wichtig ist, allein ihr selbst zusteht.
Quelle
„Darf ich als Christin Yoga praktizieren?“, Antwort von Henning Kiene auf fragen.evangelisch.de















Die Sache mit dem Opferfleisch ist echt lustig.
Sowohl das Opferfleisch fremder Götter, wie auch das des eigenen Gottes, diente immer nur der privaten Dauer-Grillparty der nimmersatten Priester.
Ausgenommen der paar Kilo, die man symbolisch, zeremoniell verkokeln lies.
Selbstgeisselung/Flagellation für Gott ist erlaubt und erwünscht, aber Gelenke verbiegen ist böser Götzendienst…
Kannste dir echt nicht ausdenken! So ein dummer Scheiss!!!