Mein Enkel verweigert die Konfirmation – was soll ich tun?

Lesezeit: ~ 3 Min.

Darum geht es

Die Antwort erwähnt nicht, dass ein Enkel ab 14 Jahren gesetzlich selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheidet, und behandelt ihn stattdessen als Verhandlungsmasse zwischen Großvater, Eltern und Kirche.

Auf fragen.evangelisch.de fragt der Großvater Bernd, wie er sich verhalten soll, weil sein Enkel nicht konfirmiert werden möchte, und welche Folgen das habe. Geantwortet hat Pastor Henning Kiene.

Die Frage

„Unser Enkel möchte nicht zur Konfirmation, was nun? Folgen? MfG Bernd“

Sachlich gefragt wird, wie sich Bernd gegenüber der Weigerung seines Enkels verhalten soll und welche religiösen oder kirchlichen Konsequenzen eine ausbleibende Konfirmation nach sich zieht.

Die Antwort

Kiene beginnt mit Verständnis für die Ratlosigkeit des Großvaters und rät, zunächst mit den Eltern und dann behutsam mit dem Enkel selbst zu sprechen: „Bitte sprechen Sie zuerst mit den Eltern, Ihrem Kind und Schwiegerkind.“ Er nennt mögliche Gründe für die Ablehnung, etwa schlechte Erfahrungen mit der Gemeinde oder schlicht andere Prioritäten, und würdigt die junge Generation: „Kinder sind autonome Menschen und handeln heutzutage selbstbewusster.“ Zu den religiösen Folgen beruhigt er: „Die Taufe bleibt mit allen Heilszusagen … uneingeschränkt gültig“ und sei „grundsätzlich stärker als die Konfirmation“. Abschließend weist er darauf hin, eine Konfirmation könne jederzeit nachgeholt werden.

Die Kritik

Eine entscheidende rechtliche Tatsache fehlt vollständig. Nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung entscheidet ein Kind ab Vollendung des 14. Lebensjahres selbst über seine Religionszugehörigkeit – Eltern, Großeltern und Kirche haben dann kein Mitspracherecht mehr. Ist der Enkel 14 Jahre oder älter, wäre genau das die erste und wichtigste Information für jede seriöse Antwort gewesen. Stattdessen wird über den Jungen verhandelt, als sei seine Entscheidung Verhandlungsmasse zwischen Großvater, Eltern und Gemeinde.

Der Enkel wird als Objekt der Aushandlung behandelt, nicht als Adressat seiner eigenen Entscheidung. Die Antwort listet zunächst institutionelle Auswege auf – andere Kirchengemeinden mit „passenderem Konzept“, „Segens- und Kasualagenturen“ – bevor sie überhaupt vorschlägt, mit dem Enkel selbst zu sprechen, und selbst dieser Vorschlag bleibt vage: „behutsam, leise … die Interessen erforschen.“ Wessen Wunsch hier eigentlich im Mittelpunkt stehen sollte, zeigt schon die Reihenfolge der Empfehlungen.

Die theologische Zusicherung macht die Antwort für jedes Ergebnis unangreifbar. Ob der Enkel sich konfirmieren lässt oder nicht – die „Heilszusagen“ der Taufe blieben angeblich so oder so „uneingeschränkt gültig“. Damit hat seine Entscheidung theologisch keinerlei Konsequenz, was die Institution zwar entlastet, seine tatsächliche Entscheidung aber gegenstandslos macht: Sie wird als religiös folgenlos dargestellt, obwohl der Großvater ausdrücklich nach den Folgen gefragt hatte.

Ablehnung wird sprachlich zum behebbaren Passungsproblem verkleinert. Formulierungen wie „manchmal passen Kind und Kirchengemeinde nicht zusammen“ oder „manchmal passen der christliche Glaube und die Lebenssituation nicht zusammen“ deuten eine bewusste Entscheidung gegen die Konfirmation als bloße Fehlpassung, die sich durch die richtige Gemeinde oder den richtigen Zeitpunkt beheben ließe – statt sie als das zu akzeptieren, was sie möglicherweise ist: eine eigenständige, gültige Entscheidung des Jugendlichen.

Die Antwort aus säkularer Sicht

Die wichtigste Information zuerst: Ist der Enkel 14 Jahre oder älter, entscheidet in Deutschland er selbst über die eigene Religionszugehörigkeit – geregelt im Gesetz über die religiöse Kindererziehung. In diesem Fall ist die Konfirmation seine Entscheidung, an der Bernd, die Eltern und die Kirche rechtlich nichts zu ändern haben. Das ist keine Formalie, sondern der Kern der Sache: Es geht nicht darum, wie man den Jungen zur Konfirmation bewegt, sondern darum, seine Entscheidung zu respektieren.

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Für Bernd bedeutet das praktisch: das eigene Bedürfnis, den Enkel feierlich in die Gemeinde aufgenommen zu sehen, von dem zu trennen, was der Enkel selbst will. Ein offenes, interessiertes Gespräch – nicht um ihn umzustimmen, sondern um seine Gründe wirklich zu verstehen – ist mehr wert als jeder Umweg über andere Gemeinden oder kirchliche Beratungsangebote.

Eine ausbleibende Konfirmation ist kein Verlust, den man kompensieren müsste. Sie bedeutet nicht, dass dem Enkel eine Familienfeier oder ein Übergangsritual vorenthalten bliebe – so etwas lässt sich auch ohne kirchlichen Rahmen gestalten, etwa mit einem selbst gewählten Fest zum Schulabschluss, zum Geburtstag oder, falls gewünscht, im Rahmen einer weltlichen Jugendfeier, wie sie freireligiöse und humanistische Verbände anbieten.

Am Ende zählt für die Beziehung zwischen Großvater und Enkel etwas anderes als ein Ritus: dass Bernd zeigt, dass seine Zuneigung nicht an eine bestimmte Entscheidung in Glaubensfragen geknüpft ist. Das ist die Botschaft, die beim Enkel ankommen sollte, unabhängig davon, ob er sich konfirmieren lässt oder nicht.

Quelle

„Mein Enkel verweigert sie Konfirmation, was soll ich tun?“, Antwort von Pastor Henning Kiene auf fragen.evangelisch.de

KI

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1 Kommentar zu „Mein Enkel verweigert die Konfirmation – was soll ich tun?“

  1. Freie Entscheidung?!
    So n Quatsch, das ist in der Kirche doch nur hinderlich, die wollen nur gehorsame, fügsame Schafe!

    Ich hab mich damals einfach kaufen lassen.
    Wenn die Familie schon drauf besteht, na dann mal raus mit den Flocken!
    Ne Stunde dämlich in der Kirche rumhängen für nen Schluck Billigwein und nen Jesuskeks, dafür war die finanzielle Entschädigung durchaus annehmbar.
    Immerhin besser, als Monate lang den Zorn der Verbohrten zu spüren… 😉

    Antworten

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