Darum geht es
Bischof Michael Gerber deutet die Fusion von acht Kirchorten zu einer Pfarrei als Zusammenfluss zweier Ströme – dabei fließt hier nichts zusammen, sondern es schwimmen dem Bistum Fulda die Felle davon: 9.417 Katholiken weniger in einem Jahr, 4.975 Austritte und auf jede Taufe mehr als zwei Bestattungen.Das Bild ist gut inszeniert. Wo Main und Kinzig zusammenfließen, kommt der Bischof von Fulda auf einem Schiff angefahren, an Bord ein eigens aufgebauter, festlich geschmückter Altar, am Ufer die Gläubigen, dazu Projektchor und Blasorchester. So wurde am Sonntag in Hanau die neue Pfarrei St. Klara und Franziskus am Main gegründet. Michael Gerber machte den Zusammenfluss zum Predigtmotiv: „Der große Strom wird von vielen Flüssen genährt. Für mich ist dies ein ausdrucksstarkes Bild für das, was wir mit dem Gründungsgottesdienst feiern.“
Ausdrucksstark ist das Bild tatsächlich – nur sagt es etwas anderes, als es sagen soll. Denn wenn zwei Flüsse zusammenkommen, wird der Strom größer. Wenn acht Kirchorte zu einer Pfarrei werden, wird er das nicht. Da geht etwas den Bach runter wäre wohl die treffendere Metapher.
Was hier gegründet wird, ist eine notgedrungene Fusion
Die neue Pfarrei reicht vom Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim bis Hanau-Großauheim und umfasst acht Kirchorte. Das Wort „Gründung“ suggeriert einen Anfang. Tatsächlich handelt es sich um den Zusammenschluss bestehender Einheiten – und zwar nicht um den ersten.
Die Pfarrei „St. Klara und Franziskus“ existiert nämlich schon. Sie wurde zum 1. Januar 2021 errichtet, aus fünf Kirchengemeinden in Hanau und Großkrotzenburg, ebenfalls durch Bischof Gerber. In einem persönlichen Brief an die Wahlberechtigten bezeichnete er die damals erste gemeinsame Gremienwahl als „wichtigen Schritt zu einer gemeinsamen Identität“ und hob deren Bedeutung „für das Wachstum der neuen Pfarrei“ hervor. Fünfeinhalb Jahre später ist genau diese Pfarrei selbst Fusionsmasse; sie geht in einer größeren auf, die den alten Namen mit dem Zusatz „am Main“ weiterführt. Das Wachstum bestand darin, absorbiert zu werden.
Der Rahmen ist bekannt und wird vom Bistum offen benannt. Die Pfarreientwicklung im Bistum Fulda nennt als „Zielmarke 28 Pfarreien“ bis in die 2030er Jahre; vor gut zehn Jahren lag die Zahl noch beim annähernd Zehnfachen. Als Grund führt das Bistum selbst „veränderte gesellschaftliche, personelle und finanzielle Rahmenbedingungen“ an. Begleitet werden die Neugründungen von einer Kirchlichen Organisationsberatung, von Steuerungsgruppen und, ausdrücklich so genannt, von einer „Change Story“.
Genau dieser Satz fehlt in der Predigt. Kein Wort über Mitgliederschwund, kein Wort über Priestermangel, kein Wort über Kirchensteueraufkommen. Was in der Bistumsverwaltung Umstrukturierung heißt, heißt am Mainufer „Im Zusammenfließen entsteht etwas Neues“.
Die Felle schwimmen davon
Man muss die Zahlen nur danebenlegen. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 zählte das Bistum Fulda 317.416 Katholiken – 9.417 weniger als im Jahr zuvor. 4.975 Menschen traten aus. Der Anteil der Gottesdienstbesucher lag bei 8,8 Prozent. Und die eine Zahl, an der sich alles ablesen lässt: 1.481 Taufen standen 3.475 Bestattungen gegenüber. Auf jeden neu Aufgenommenen kommen mehr als zwei, die beerdigt werden.
Das ist die Lage, in der hier ein Fest gefeiert wird. Der Bischof steht auf einem Schiff mitten im Strom und predigt über anschwellendes Wasser, während dem Bistum am selben Fluss die Felle davonschwimmen. Die Redensart trifft die Sache genauer als das Predigtbild: Es geht nicht um Zufluss, es geht um Verluste, die sich nicht mehr einsammeln lassen.
Und die Metapher hat ein zweites Problem. Ein Zusammenfluss addiert Wassermengen. Eine Pfarreifusion addiert gar nichts – sie verteilt dieselbe, schrumpfende Zahl von Gläubigen auf weniger Strukturen, weniger Pfarrbüros, weniger Priester, längere Wege. Wer acht Gemeinden zu einer zusammenlegt, hat danach nicht mehr Menschen, sondern eine größere Fläche pro Hauptamtlichem. Das ist legitim und vermutlich unvermeidlich. Es ist nur kein Zusammenfluss, sondern eine Eindampfung.
„Er, Jesus, sitzt im Boot“
Das zweite Bild der Predigt ist das Boot. Die neue Pfarrei sei „im Fluss“, der „Kahn“ könne ins Schwanken geraten, entscheidend sei die Zusage: „Mag der Sturm auch noch so heftig sein, er, Jesus, sitzt im Boot.“
Der Bezugstext ist die Sturmstillung (Mk 4,35–41). Dort passiert allerdings deutlich mehr, als die Predigt übernimmt: Jesus schläft, wird geweckt, gebietet dem Wind – und der Sturm legt sich tatsächlich. Anschließend folgt der Tadel: Warum habt ihr solche Angst, habt ihr noch keinen Glauben? Übernommen wird von diesem Text nur die Anwesenheit, nicht die Wirkung. Das ist verständlich, denn die Wirkung wäre überprüfbar. Der Sturm, um den es hier geht, sind Austrittszahlen und Bilanzen, und der legt sich seit Jahrzehnten nicht.
Was bleibt, ist eine Zusage, die durch keinen denkbaren Verlauf widerlegt werden kann. Geht es aufwärts: Er saß im Boot. Geht es abwärts: Er saß trotzdem im Boot, es war nur ein Sturm. Dazu kommt die im Text mitgelieferte Rollenverteilung – wer zweifelt, während der Kahn schwankt, steht schon in der Erzählung auf der falschen Seite. Vorsorgliche Immunisierung gegen das eigene Scheitern ist ein Muster, das auf diesem Blog wiederholt zu beschreiben war: Die Deutung wird so gebaut, dass sie jeden Ausgang aufnehmen kann.
Viele Stimmen, ein gemeinsamer Klang
Über der Meldung steht die Zeile „Viele Stimmen, ein gemeinsamer Klang“. Gemeint ist der Projektchor aus allen Kirchorten. Politisch gelesen ist die Formulierung unfreiwillig präzise.
Gewählt wurde in dieser Pfarrei einiges: ein Pfarreirat, ein Verwaltungsrat. Nicht gewählt wurde das Einzige, worum es strukturell geht. Ob acht Gemeinden zu einer werden, ob eine Kirche Kirchort bleibt oder aufgegeben wird, ob ein Pfarrbüro schließt – darüber entscheidet nicht die Mitgliederschaft, sondern der Bischof per Urkunde. Und die Gremien, die es gibt, sind in ihren Befugnissen begrenzt: Nach can. 536 § 2 CIC besitzt der Pfarrpastoralrat ausschließlich beratendes Stimmrecht. Der Vorsitz liegt kraft Amtes beim Pfarrer beziehungsweise Pfarradministrator.
Zum Vergleich: In jedem eingetragenen Verein entscheidet über eine Verschmelzung die Mitgliederversammlung. Wer Beiträge zahlt, stimmt ab. Katholiken zahlen Kirchensteuer und dürfen Beratungsgremien besetzen. Der gemeinsame Klang entsteht nicht dadurch, dass viele Stimmen zählen, sondern dadurch, dass sie dasselbe singen.
Das Bundesschiff – und was das Amt dazu sagt
Ein Detail der Inszenierung verdient eigene Aufmerksamkeit. Der Bischof kam nach der Meldung „mit einem Schiff des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Hanau“. Ein Amt dieses Namens gibt es seit der Neuorganisation der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung 2021 nicht mehr; zuständig ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main mit einem Außenbezirk in Hanau, eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums. Auf Anfrage dieses Blogs hat das Amt am 27. August 2026 Auskunft erteilt.
Eingesetzt wurde demnach die MS Kinzig, und zwar mit dienstlicher Besatzung. Ein Teil meiner Fragen erledigt sich damit, und das gehört hierher: Ich hatte nach dem Nutzungsentgelt und nach § 63 Abs. 3 und 4 der Bundeshaushaltsordnung gefragt, wonach ein Vermögensgegenstand des Bundes grundsätzlich nur zum vollen Wert überlassen werden darf. Das Amt teilt mit, eine Überlassung des Fahrzeugs an das Bistum oder die Pfarrei sei nicht erfolgt; der Einsatz sei „im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit“ erfolgt, wegen des Bezugs der Feier am Flussufer zur Wasserstraße. Trifft das zu, greift die haushaltsrechtliche Norm nicht. Das Argument ist damit gegenstandslos, und ich nehme es zurück.
Nur macht diese Auskunft die Sache nicht kleiner, sondern größer. Wäre das Schiff vermietet worden, hätte man über den Preis reden können. Nach der Darstellung des Amtes war die Bundesbehörde aber nicht Vermieterin, sondern selbst beteiligt: Sie hat ein Dienstschiff samt Besatzung zu einer Eucharistiefeier gefahren, auf der ein Altar aufgebaut war, und dies als Wahrnehmung ihrer eigenen Aufgaben verstanden. Ein Entgelt fiel folgerichtig nicht an – die Kosten trägt der Bund, weil er die Fahrt als seine eigene ansieht.
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(öffnet in neuem Tab)Das Kriterium, das diese Zuordnung tragen soll, ist bemerkenswert weit. Ein „Bezug zur Wasserstraße“, hergestellt durch eine Feier am Ufer, haben schlechterdings alle Veranstaltungen am Wasser. Als Vergleichsfälle nennt das Amt das Bürgerfest in Hanau an derselben Stelle und das hundertjährige Bestehen des Hafens Hanau, insgesamt etwa ein bis zwei Einsätze pro Jahr. Das sind kommunale beziehungsweise wasserstraßenbezogene Anlässe. Der Gründungsgottesdienst ist im genannten Bestand der einzige religiöse – die Beispiele belegen den Unterschied eher, als dass sie ihn einebnen.
Genau an dieser Stelle bleibt die Frage offen, die ich gestellt hatte und die unbeantwortet blieb: ob gleichartige Anlässe anderer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften nach denselben Maßstäben behandelt würden. Nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 1 WRV besteht keine Staatskirche; der Staat hat sich gegenüber Religionen und Weltanschauungen neutral zu verhalten. Neutralität bedeutet nicht Kontaktverbot, wohl aber Gleichbehandlung. Ob es für die Auswahl solcher Anlässe schriftliche Kriterien gibt und wie eine Moscheegemeinde oder ein humanistischer Verband mit derselben Bitte behandelt würde, habe ich nachgefragt. Kommt eine Antwort, wird sie hier ergänzt.
„Volk aus allen Völkern“
Inhaltlich stark ist die Predigt dort, wo sie konkret wird: Nirgends im Bistum sei der Anteil muttersprachlicher Katholikinnen und Katholiken so hoch wie hier; die Pfarrei könne zeigen, was es heißt, Kirche als „Volk aus allen Völkern“ zu leben, und das könne über die Kirche hinaus ausstrahlen. Dass Menschen aus vielen Herkunftsländern in Hanau miteinander auskommen, ist eine gute Sache. Man sollte nur sehen, worin die gefeierte Vielfalt besteht: in unterschiedlichen Sprachen und Traditionen innerhalb einer Konfession. Nicht mitgemeint sind die Konfessionslosen, die im Bistumsgebiet die größte Gruppe stellen. Die Formel selbst ist zudem kein Befund, sondern ein Baustein – Gerber verwendet sie in wechselnden Zusammenhängen, zuletzt beim Mariae-Schnee-Gelöbnis in Schleid.
Bemerkenswert ist auch, wen die Predigt als gefährdet benennt: jene, die „vom Strom erfasst und weggerissen“ zu werden drohen – Kranke, Arme, Angehörige von Minderheiten. Der Anspruch ist ehrenwert und die Adresse heikel. Es predigt eine Institution, in der nach can. 1024 CIC die heilige Weihe gültig nur ein getaufter Mann empfängt, und deren Katechismus in Nr. 2357 homosexuelle Handlungen als „in sich nicht in Ordnung“ bezeichnet. Eine Kirche, die den Zugang zu ihren eigenen Ämtern nach Geschlecht sortiert, führt den Schutz von Minderheiten nicht als Vorbild, sondern als offene Rechnung. Denselben Befund hat dieser Blog vor wenigen Tagen an Gerbers Marienpredigt zum 15. August beschrieben.
Was zu sagen gewesen wäre
Ein säkularer Gegenentwurf verlangt hier gar nichts Weltanschauliches, sondern nur Nüchternheit. Eine Organisation, die schrumpft, kann das sagen. Sie kann erklären, wie viele Mitglieder sie verloren hat und warum; welche Gebäude sie aufgibt; was aus Personal, Kindertagesstätten und Angeboten wird; wer entscheidet und nach welchen Kriterien; und woher das Geld kommt, mit dem sie ihre sozialen Einrichtungen betreibt. Das wäre eine Rede an mündige Erwachsene. Eine Fusion, die man erklärt, ist eine Entscheidung; eine Fusion, die man besingt, ist eine Zumutung mit Musik.
Dass es an diesem Sonntag menschlich schön war, steht dem nicht entgegen. Ein Chor aus acht Orten, ein Blasorchester, ein Fest auf der Wiese, Menschen, die einander kennenlernen, weil sie künftig zusammengehören – das trägt sich selbst. Es funktioniert genauso in einem Sportverein, der zwei Abteilungen zusammenlegt. Nichts an diesem Nachmittag brauchte einen Altar auf einem Bundesschiff, um gelungen zu sein. Es ist, einmal mehr, das Menschliche, das die Arbeit verrichtet – und die Theologie, die sich hinterher als Erklärung anbietet; ein Muster, das an der Hessentags-Serie ausführlich zu besichtigen war.
Fazit
Zwei Flüsse fließen bei Hanau zusammen, und aus acht Gemeinden wird eine. Das eine ist Geografie, das andere ist Arithmetik in die Gegenrichtung. Die Predigt nennt beides mit demselben Wort und hofft, dass die Zuhörenden das Bild für den Befund nehmen.
Ob Jesus im Boot sitzt, lässt sich nicht prüfen. Was sich prüfen lässt, steht in der Bistumsstatistik: 9.417 Katholiken weniger in einem Jahr, 4.975 Austritte, auf jede Taufe mehr als zwei Bestattungen. Die Zielmarke von 28 Pfarreien ist die ehrliche Antwort auf diese Zahlen – ausgesprochen hat sie an diesem Sonntag niemand. Am Ufer stand ein Fest, auf dem Wasser ein Altar, und daneben schwammen, ganz ohne Metapher, die Felle davon.
Belege und Quellen
- „Bischof Gerber kommt mit Altar an Bord zur Gründung der neuen Pfarrei“, Osthessen|News, 17.8.2026 – osthessen-news.de (kommentierter Primärtext)
- Bistum Fulda, Pfarreientwicklung, „Zielmarke 28 Pfarreien“ und Begründung der Neugründungen – pfarreientwicklung.bistum-fulda.de
- Kirchliche Statistik des Bistums Fulda zum Stichtag 31.12.2025 (317.416 Katholiken, 4.975 Austritte, 1.481 Taufen, 3.475 Bestattungen, 8,8 Prozent Gottesdienstbesuch), Osthessen|News, 16.3.2026 – osthessen-news.de
- Errichtung der Pfarrei St. Klara und Franziskus zum 1.1.2021 aus fünf Kirchengemeinden; Brief Bischof Gerbers zur ersten gemeinsamen Gremienwahl – sankt-elisabeth-hanau.de
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main, Außenbezirk Hanau (Zuständigkeit und Organisation) – wsa-main.wsv.de
- § 63 Bundeshaushaltsordnung, Abs. 3 und 4 (Nutzungsüberlassung von Vermögensgegenständen des Bundes) – gesetze-im-internet.de; nach Auskunft des WSA Main hier nicht einschlägig
- Schriftliche Auskunft des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Main an den Verfasser vom 27. August 2026 (Einsatz der MS Kinzig mit Besatzung im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit; keine Überlassung an Bistum oder Pfarrei); Nachfrage zur Gleichbehandlung anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vom 29. August 2026
- Codex Iuris Canonici, can. 1024 (Weihezulassung) – vatican.va; can. 536 § 2 (beratendes Stimmrecht des Pfarrpastoralrats)
- Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2357; Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 1 WRV; Mk 4,35–41 (Sturmstillung)
- AWQ: Im Herzen eins, am Tisch getrennt (16.8.2026) und Maske ab (24.6.2026)














Anfrage an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe unter AWQ.DE einen Blog, das sich mit religiöser Verkündigung, Kirchenkommunikation und dem Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften befasst. Anlass meiner Anfrage ist ein Bericht auf Osthessen|News vom 17. August 2026 über die Gründung der katholischen Pfarrei „St. Klara und Franziskus am Main“ in Hanau.
Dem Bericht zufolge fuhr der Bischof von Fulda am vergangenen Sonntag „mit einem Schiff des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Hanau“ zum Zusammenfluss von Main und Kinzig; an Bord war ein eigens aufgebauter, geschmückter Altar, von dem aus der Gründungsgottesdienst gefeiert wurde. Da es sich um ein Fahrzeug einer Bundesbehörde handelt, würde ich den Vorgang gern zutreffend darstellen und bitte Sie um Auskunft zu folgenden Punkten:
1. Welches Fahrzeug Ihres Amtes wurde eingesetzt, und wie kam die Nutzung zustande – auf Anfrage des Bistums beziehungsweise der Pfarrei oder auf anderem Weg?
2. Wurde für die Überlassung ein Entgelt erhoben? Falls ja: in welcher Höhe und auf welcher Berechnungsgrundlage? Falls nein: auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die unentgeltliche Nutzungsüberlassung im Hinblick auf § 63 Abs. 3 und 4 BHO?
3. Wurde das Fahrzeug mit dienstlicher Besatzung geführt, und wer hat die Personal- und Betriebskosten getragen?
4. Gibt es für die Überlassung von Fahrzeugen an Dritte für nicht dienstliche Veranstaltungen eine allgemeine Verwaltungspraxis oder festgelegte Kriterien? Wenn ja, welche?
5. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Fahrzeuge Ihres Amtes für Veranstaltungen Dritter überlassen, und an welche Art von Veranstaltern? Würden gleichartige Anfragen anderer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften nach denselben Maßstäben behandelt?
Ich werde Ihre Antwort auf Wunsch vollständig und im Wortlaut veröffentlichen. Sollte für einzelne Punkte eine förmliche Antragstellung erforderlich sein, betrachten Sie diese Anfrage bitte insoweit als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.
Für eine Rückmeldung bis zum 1. September 2026 wäre ich dankbar. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.