Die Dyba-Allee und der Kommentar, der sich selbst widerspricht

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Darum geht es

Osthessen|News fordert im Kommentar, die Debatte um die Johannes-Dyba-Allee zu beenden, und beruft sich auf die Unschuldsvermutung – dreizehn Monate nachdem derselbe Autor im selben Portal geschrieben hatte, Dyba habe beim Thema Missbrauch „immer wieder beide Augen zugedrückt“.

Am 23. August 2026 erschien auf Osthessen|News ein Kommentar von Chefredakteur Christian P. Stadtfeld unter der Überschrift „Haben wir in Fulda nicht andere Probleme, als die Johannes-Dyba-Allee?“. Die Antwort des Textes auf seine eigene Frage lautet: ja. Die Stadtkasse schrumpfe, Traditionsunternehmen schlössen, die Wirtschaft stöhne – „und Fulda veranstaltet Sitzungen über Sitzungen zur Zukunft der Dyba-Allee?“ Eine Umbenennung sei keine Krisenbewältigung, das Wirken Dybas dürfe nicht „ausgelöscht“ werden, und ohnehin gelte: „bis das Gegenteil bewiesen ist, dass Dyba wissentlich sexualisierte Gewalt gedeckt haben soll, gilt die Unschuldsvermutung. Auch in Fulda.“

Der Text enthält faire Passagen. Er nennt die Opfer sexualisierter Gewalt ausdrücklich, er fordert, die Missbrauchsgeschichte müsse „dauerhaft in Erinnerung bleiben“. Nur trägt keiner seiner Schlüsse – und der interessanteste Einwand kommt von der eigenen Redaktion.

Der Kommentar und sein Vorgänger

Am 23. Juli 2025 veröffentlichte Osthessen|News zum 25. Todestag einen Text mit der Dachzeile „Moralapostel, sein Name und der Missbrauch“. Verfasser: Christian P. Stadtfeld. Dort heißt es über Dybas Umgang mit Missbrauch: „Aufarbeitung und Konsequenzen: Fehlanzeige!“ Dyba habe „bei diesem Thema also immer wieder beide Augen zugedrückt“, äußere sich aber „regelmäßig scharf über gesunde und vermeintlich ungesunde Sexualität“. Und weiter: „Das führte damals in einem konkreten Fall sogar zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Bischof.“

Zwischen beiden Texten liegen dreizehn Monate. In dieser Zeit hat sich die Faktenlage nicht verändert – der Aufarbeitungsbericht, auf den sich beide Texte stützen, ist derselbe vom Juni 2025. Verändert hat sich die Adressierung: 2025 richtete sich der Text an das Andenken eines Bischofs, 2026 richtet er sich gegen einen Antrag der SPD/Volt-Fraktion. Wer im Juli 2025 „beide Augen zugedrückt“ für eine belegbare Beschreibung hielt, kann im August 2026 nicht behaupten, es lägen keine Anhaltspunkte vor. Beides zugleich geht nicht.

Was 1996 aktenkundig wurde

Die vom Kommentar 2025 erwähnten Ermittlungen sind kein Gerücht. Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke hat den Vorgang in einem Fachbeitrag von 2020 anhand der ARD-Sendung „Panorama“ vom 5. Dezember 1996 dokumentiert. Berichtet wurde dort über die Verurteilung eines Pfarrers des Bistums Fulda wegen zehnfachen Missbrauchs. Begangen wurden die Taten, nachdem Dyba über Vorfälle unterrichtet worden war – und darauf lediglich mit der Versetzung des Pfarrers nach Kassel und der Anweisung reagiert hatte, keine Jugendfahrten mehr durchzuführen. Das gegen den Erzbischof und den zuerst informierten Weihbischof Johannes Kapp eröffnete Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Fürsorgepflicht wurde wegen geringer Schuld eingestellt; die Staatsanwaltschaft wird mit dem Hinweis zitiert, das moralische Problem der Bischöfe bleibe bestehen.

Dieses Detail ist juristisch entscheidend. Eine Einstellung wegen geringer Schuld ist kein Freispruch und keine Feststellung von Unschuld. Sie setzt einen hinreichenden Tatverdacht voraus und verzichtet nur auf dessen Verfolgung, weil das Gewicht der Schuld als gering eingeschätzt wird. Der Titel der Sendung, „Die Sünden des Bischofs Dyba – Mißbrauchte Meßdiener, verantwortungslose Kirchenfürsten“, ist die Zusammenfassung eines Rechercheergebnisses, nicht eine Meinung. Die Hessische Biografie verzeichnet den Vorgang unter dem 5. Dezember 1996 in einer Zeile: Kritiker warfen Dyba vor, missbrauchsverdächtige Geistliche zu lax zu behandeln.

Hinzu kommt der Befund der Unabhängigen Kommission vom 17. Juni 2025: 2.124 gesichtete Personalakten von 1945 bis Dezember 2024, mindestens 120 Betroffene, 37 Beschuldigte, mindestens 239 Straftaten. Kommissionssprecher Gerhard Möller (CDU), selbst früherer Oberbürgermeister der Stadt, fasste zusammen, Betroffene seien bis 2010 nicht beachtet worden, Beschuldigte bis zur Jahrtausendwende regelmäßig mit Nachsicht behandelt: „Das Ansehen der Kirche sollte nicht beschädigt werden.“ Bischof Michael Gerber kritisierte seinen Vor-Vorgänger anschließend öffentlich: Dyba habe das Thema delegiert, während ein Bischof „eine Letztverantwortung und vor allem auch eine moralische Verantwortung“ trage.

Fairerweise gehört dazu, was die Kommission ebenfalls festhielt: Für eine aktive Beteiligung Dybas an Versetzungen von Beschuldigten gebe es Hinweise, aber keine „manifesten Belege“. Das ist ein ernstzunehmender Vorbehalt – nur trägt er die Schlussfolgerung des Kommentars nicht. Der Bericht untersucht Strukturen, nicht Einzelfälle; er sagt nicht, dass nichts war, sondern dass er die Frage mit seinen Mitteln nicht abschließend klären konnte. Genau deshalb schlagen Fachleute vor, ein historisches Gutachten zu Dybas Amtsführung in Auftrag zu geben.

Die Unschuldsvermutung gilt im Strafverfahren, nicht am Straßenschild

Der Kern des Kommentars ist ein Kategorienfehler. Die Unschuldsvermutung ist eine Verfahrensgarantie: Sie schützt Beschuldigte davor, vor rechtskräftiger Verurteilung wie Schuldige behandelt und bestraft zu werden. Eine Straßenbenennung ist kein Strafverfahren, und ihre Rücknahme ist keine Strafe. Sie ist der Widerruf einer freiwilligen kommunalen Auszeichnung, über die eine Kommune im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach eigenem Ermessen entscheidet.

Der Unterschied ist nicht formal, sondern folgenreich. Eine Ehrung braucht positive Gründe. Sie ist nicht der Normalzustand, von dem nur bei erwiesener Schuld abgewichen werden darf, sondern eine Aussage der Stadt über sich selbst: Diesen Menschen halten wir für vorbildlich. Die Formulierung „bis das Gegenteil bewiesen ist“ dreht die Beweislast um und verlangt einen Negativbeweis von jemandem, der seit 26 Jahren tot ist. Nach dieser Logik wäre jede Ehrung unwiderruflich, sobald der Geehrte gestorben ist – denn ein Toter kann weder verurteilt noch freigesprochen werden. Der Antrag der SPD/Volt-Fraktion formuliert den passenden Maßstab: Straßennamen sollten Menschen ehren, deren Wirken „unstrittig positiv erinnert werden kann“. „Unstrittig positiv“ ist bei Dyba, gleich wie man die Aktenlage bewertet, ersichtlich nicht der Fall.

Ebenso wenig trägt das Wort „auslöschen“. Eine Umbenennung entfernt keine Zeile aus dem Bistumsarchiv, keinen Eintrag aus der Hessischen Biografie, keinen Sarg aus der Johanneskapelle des Doms, in der Dyba beigesetzt ist. Sie beendet lediglich, dass eine Kommune ihn im laufenden Betrieb weiter auszeichnet. Wer Erinnerung und Ehrung gleichsetzt, hat den Unterschied zwischen Geschichtsschreibung und Beifall aufgegeben. In Trier wurde derselbe Schritt vollzogen: Der Bischof-Stein-Platz heißt heute Platz der Menschenwürde. Bischof Stein ist deshalb nicht aus der Geschichte verschwunden.

„Andere Probleme“ – eine Figur, die immer funktioniert

Der Einwand, es gebe Wichtigeres, hat eine bemerkenswerte Eigenschaft: Er ist gegen jedes beliebige Thema einsetzbar und deshalb gegen keines ein Argument. Ein Tagesordnungspunkt im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss saniert keinen Haushalt; ein unterlassener Tagesordnungspunkt aber auch nicht. Zwischen Straßennamen und Gewerbesteuer besteht keine Ressourcenkonkurrenz, die der Kommentar unterstellt. Die einzige Größe, die tatsächlich konkurriert, ist Sitzungszeit – und die wurde, siehe unten, vor allem durch das Verfahren selbst verbraucht.

Auffällig ist auch, dass die Frage bei anderen Gelegenheiten nicht gestellt wurde. Die Stadt Fulda hat 2022 die Umbenennung der Dr.-Danzebrink-Straße beschlossen; seit dem 1. Juli 2023 heißt sie Amöneburger Straße, Anlass war die Rolle des früheren Oberbürgermeisters im Nationalsozialismus. Ein Kommentar mit der Frage, ob Fulda nicht andere Probleme habe, ist aus jener Debatte nicht überliefert. Das Kriterium, ab wann Erinnerungsarbeit als Zeitverschwendung gilt, scheint weniger vom Aufwand abzuhängen als davon, wer geehrt wird.

Dazu kommen zwei Behauptungen ohne Beleg: die „erzkonservative Stadtgesellschaft“ sei „geschockt“, und „die junge Generation“ wisse „gar nichts mit der Umbenennungsposse anzufangen“. Beides sind Stimmungsangaben ohne Quelle, die im selben Text stehen, der von anderen harte Beweise verlangt. Wer für die eigene Position Umfragewerte behauptet und für die gegnerische ein Strafurteil fordert, wendet zwei Maßstäbe an.

Die Vertraulichkeit, die der Kommentar beklagt und nicht adressiert

Der stärkste Satz des Kommentars ist der beiläufigste: „Sitzungen über Sitzungen, vertraulich – ohne die Öffentlichkeit“. Das stimmt, und es ist tatsächlich ein Problem. Nur zieht der Text daraus den Schluss, die Debatte solle enden, statt öffentlich geführt zu werden.

Die Chronologie ist eindeutig. Im Mai 2026 tagte der Ausschuss nichtöffentlich im Bischofshaus. Am 10. August 2026 wurde ein Mitglied des Betroffenenbeirats der Bistümer Fulda und Limburg angehört – die Anhörung fand auf Beschluss von CDU, FDP, Grünen und Volt unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; die damit verbundene Verschwiegenheitspflicht führt dazu, dass Stadtverordnete nicht wiedergeben dürfen, was der Mann gesagt hat. Auch die Sitzung vom 10. August selbst war auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden nichtöffentlich; die Redaktion erhielt auf Nachfrage keine Auskunft über die Inhalte.

Damit ist die eigentliche Pointe dieses Verfahrens benannt. Das Bistum Fulda hatte selbst erklärt, entscheidend sei, „immer die Perspektive der Betroffenen einzubeziehen“, eine angemessene Erinnerungskultur könne deren Leid „öffentlich sichtbar machen“. In der Praxis wurde die Perspektive eines Betroffenen einbezogen – und anschließend unter Verschluss gelegt. Sichtbar wurde sie nicht. Der Bischof wurde gehört, weil es, so der Oberbürgermeister im November 2025, „eine Frage des Respekts“ sei, ihn einzubeziehen. Der Betroffene wurde gehört und darf nicht zitiert werden. Eine Debatte über Erinnerungskultur, die genau die Aussage geheim hält, um die es geht, hat ihr Thema verfehlt. Und ein Kommentar, der die Länge des Verfahrens beklagt, ohne dessen Ursache zu benennen, verwechselt Symptom und Grund.

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Der Maßstab, den Dyba selbst angelegt hat

Der Kommentar beschreibt Dyba als „streitbaren Erzbischof der alten Schule“, als „Mensch der klaren Worte“, der „auch nicht mit Kritik gespart“ habe. Das ist zutreffend und lässt offen, wen die Kritik traf. Dyba nannte den für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nötigen Beratungsschein eine „Tötungslizenz“ und sprach vom „Kinder-Holocaust“; 1993 nahm er das Bistum Fulda als erster aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung heraus. In einem Gastbeitrag für den „Spiegel“ vom 8. Juli 2000 bezeichnete er Homosexualität als „Degeneration“ und sprach „importierten Lustknaben“ einen Anspruch auf die Fürsorge der Gemeinschaft ab. Eine Aids-Initiative, die in seinem Dom demonstrierte, waren für ihn „ein paar hergelaufene Schwule“. Kardinal Friedrich Wetter, selbst kein Liberaler, warf ihm 1999 vor, die Debatte „vergiftet“ zu haben.

Das ist kein Argument gegen die Person – es ist der Maßstab, den diese Person öffentlich vertreten hat. Wer jahrzehntelang mit maximaler Härte über die Lebensführung anderer urteilte, hat keinen Anspruch darauf, im Rückblick nur nach der Milde beurteilt zu werden, die er selbst nie gewährte. Und wer ausgerechnet für ihn die Unschuldsvermutung reklamiert, sollte erwähnen, dass Dyba sie den von ihm Angegriffenen nie zugestanden hat. Der Kommentar nennt es „Persönlichkeit, die über Fulda hinaus hohe Anerkennung genossen hat“. Beides ist wahr – Anerkennung und Ablehnung. Genau deshalb scheitert der Name am Kriterium des unstrittigen Vorbilds.

Was Erinnerungskultur tatsächlich hieße

Der Kommentar schließt mit einer Forderung, der man zustimmen kann: Die Kommunalpolitik solle sich darum kümmern, dass die Missbrauchsgeschichte „dauerhaft in Erinnerung bleibt“. Nur folgt daraus das Gegenteil dessen, was er will.

Erinnerung ist keine Stimmung, sie ist Infrastruktur. Sie besteht aus überprüfbaren Dingen: einem historischen Gutachten zu Dybas Amtsführung mit vollem Aktenzugang, das die Kommission mit ihren Mitteln nicht leisten konnte; einem öffentlich zugänglichen Gedenkort für Betroffene statt eines Ehrennamens für einen Vorgesetzten; Akteneinsicht ohne kirchliche Vorprüfung; Anerkennungsleistungen, die sich an zivilrechtlichen Maßstäben orientieren und nicht an Selbstverpflichtungen; öffentlichen Ausschusssitzungen, in denen Betroffene sprechen dürfen und zitiert werden können. Nichts davon entsteht dadurch, dass ein Antrag von der Tagesordnung verschwindet.

Der säkulare Punkt dahinter ist einfach und gilt weit über Fulda hinaus: Keine Institution darf über die Frage, ob sie Menschen geschadet hat, in letzter Instanz selbst entscheiden. Genau deshalb ist eine kommunale Entscheidung über einen kommunalen Straßennamen hier der richtige Ort – sie liegt außerhalb der Institution, die den Schaden zu verantworten hat. Dass die Stadt bei dieser Entscheidung dennoch im Bischofshaus tagt, ist die eigentliche Auffälligkeit des Verfahrens. Ein Straßenname gehört der Stadt, nicht dem Bistum. Dieselbe Verschiebung von der Struktur auf das gute Gefühl haben wir hier schon an Bischof Gerbers Marienpredigt und an Stefan Buß’ Umgang mit Kritik beschrieben; wie wenig eine Institution zu einer Prüfung beiträgt, die sie selbst betrifft, war auch das Thema des Beitrags über den Katholikentag 2026.

Fazit

Der Kommentar stellt eine Frage, die er selbst schon beantwortet hat. Im Juli 2025 beschrieb dieselbe Redaktion Dybas Umgang mit Missbrauch als Wegsehen und erwähnte die Ermittlungen gegen ihn. Im August 2026 sind daraus fehlende „eindeutige Beweise“ geworden und eine Unschuldsvermutung, die für Ehrungen gar nicht gilt. Dazwischen liegt kein neuer Befund, sondern ein Antrag, der abgelehnt werden soll.

Ob die Allee am Ende wieder Kastanienallee heißt, ist eine Ermessensfrage, über die man streiten kann. Wie sie behandelt wird, ist keine. Ein Verfahren, das den Bischof aus Respekt einlädt und die Aussage eines Betroffenen unter Verschwiegenheitspflicht stellt, hat sein Ergebnis der Form nach schon vorweggenommen. Die Zeit, über die der Kommentar klagt, wurde nicht von denen verbraucht, die den Antrag gestellt haben, sondern von denen, die ihn hinter verschlossenen Türen bearbeiten. Wer das Thema vom Tisch haben will, kann es öffentlich abstimmen lassen. Das dauert eine Sitzung.

KI

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