Was in Schönstatt über Kentenich nicht gesagt wird — auch von Professoren nicht

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Darum geht es

Zwei katholische Professoren stellen die kritische Edition von Kentenichs Antwort auf die Visitation von 1949 vor – und schaffen es in neunzig Minuten, kein einziges Mal zu erwähnen, worum es in dieser Visitation ging.

Am 1. Juni 2024 stellten die Theologen Manfred Gerwing und Joachim Söder im Bundesheim in Schönstatt ihre historisch-kritische Ausgabe der „Epistola perlonga“ vor – jenes Schreibens, mit dem Pater Josef Kentenich 1949 auf den Bericht der bischöflichen Visitation antwortete. Die Veranstaltung lief live auf Schönstatt-TV und ist auf YouTube dokumentiert.

Gerwing ist emeritierter Dogmatiker der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und Berater der Deutschen Bischofskonferenz, Söder lehrt Philosophie an der Katholischen Hochschule NRW in Aachen und sitzt nach eigener Auskunft für Schönstatt im Zentralkomitee der deutschen Katholiken.

Interessant an diesen neunzig Minuten ist weniger, was gesagt wird, als das, was in einer Veranstaltung über die Visitation von 1949 kein einziges Mal vorkommt. (Die Zitate stammen aus einer automatischen Transkription; offensichtliche Erkennungsfehler sind in eckigen Klammern korrigiert.)

Neunzig Minuten über 1949 – ohne den Anlass von 1949

Gerwing erklärt, worum der Konflikt gegangen sei. Um Macht:

„Sie müssen sich vorstellen, wer war sozusagen am Drücker? Da waren die Pallottiner, Trier, die Bischofskonferenz und als vierte noch Rom […] die waren sich sonst spinnefeind, in einem waren sie sich einig, [Kentenich] muss weg.“

Und weiter: „Er hat durchgeblickt und hat gesagt, die missbrauchen ihre Macht.“ Das Wort „Missbrauch“ fällt an diesem Nachmittag mehrfach – und stets in dieselbe Richtung: Es trifft die Bischöfe. Wer die Veranstaltung ohne Vorwissen hört, erfährt, ein begnadeter Gründer sei nach der Rückkehr aus Dachau von duckmäuserischen Bischöfen aus Machtneid abserviert worden.

Was nicht vorkommt: dass seit 2020 Archivdokumente öffentlich sind, nach denen Schönstätter Marienschwestern Kentenich geistlichen, emotionalen und in mindestens einem Fall sexuellen Missbrauch vorwarfen – hier ausführlich dargestellt im Beitrag „Sei, was du bist“. Dass das Bistum Trier deshalb am 3. Mai 2022 das Seligsprechungsverfahren aussetzte, weil die Vorwürfe derzeit nicht sicher entkräftet werden könnten. Dass das Bistum Trier im März 2021 den Vorwurf eines US-Amerikaners öffentlich machte, er sei zwischen 1958 und 1962 in Milwaukee von Kentenich missbraucht worden; der daraufhin beauftragte frühere US-Bundesanwalt Steven Biskupic fand keine direkten Beweise aus der möglichen Tatzeit, die die Beschuldigung schlüssig stützen oder widerlegen würden, und empfahl, sie „als einen Faktor“ in eine breitere Untersuchung von Kentenichs Leben einzubeziehen. Genau diese breitere Untersuchung findet hier statt – und lässt den Faktor weg.

Was der Visitationsbericht beanstandete

Man muss dafür nicht einmal kirchenkritische Quellen bemühen. Die Bewegung dokumentiert auf ihren eigenen Seiten, was Weihbischof Bernhard Stein bei der Visitation vom 19. bis 28. Februar 1949 notierte: „die Gefahr der Unselbständigkeit im Denken und Wollen“; eine überragende Stellung Kentenichs, dem von manchen Quasi-Unfehlbarkeit zugeschrieben werde; eine „außerordentliche Ehrfurcht vor dem ‚Meister‘“, die Schwestern davon abhalte, Bedenken zu äußern. Und ausdrücklich: das „Kindesexamen“.

Auch der weitere Verlauf ist eindeutig genug. Am 15. März 1951 setzte das Heilige Offizium den Jesuiten Sebastian Tromp als Apostolischen Visitator ein, am 31. Juli 1951 wurde Kentenich als Generaldirektor der Marienschwestern abgesetzt, am 10. August 1951 folgte ein Zusatzdekret, das die Schwestern von der Gewissensbindung an ihn löste. Eine Institution, die ihre Mitglieder von der Gewissensbindung an einen einzelnen Mann befreien muss, hat kein theologisches Missverständnis diagnostiziert. Sie hat ein Abhängigkeitsverhältnis aufgelöst. In der Buchvorstellung wird das gesamte Verfahren – Absetzung, Dekret, Exil in Milwaukee von 1952 bis 1965 – auf eine Formel gebracht: Machtmenschen konnten Größe nicht ertragen.

Der Fund, der nicht ausgewertet wird

Die editorische Sensation des Nachmittags ist zugleich seine schärfste Selbstwiderlegung. Im Trierer Original fand Söder handschriftliche Randbemerkungen, nach Schriftvergleich von Stein selbst:

„Da steht zum Beispiel am Rand ‚Stimmt nicht‘ oder ‚Die Theorie weicht von der Praxis ab‘ oder ‚Ist alles nur ein Vorwand‘.“

„Die Theorie weicht von der Praxis ab“ – das ist in fünf Worten exakt die Frage, um die die heutige Debatte kreist. Kentenichs Lehre vom liebenden Vater ist das eine; was Schwestern über die Praxis dieser Vaterschaft zu Protokoll gaben, ist das andere. Der Mann, der die Beschwerden angehört hatte, notierte neben Kentenichs Ausführungen, sie deckten sich nicht mit dem Vorgefundenen.

Die Theorie weicht von der Praxis ab

Was macht die Edition daraus? Sie verzeichnet die Bemerkungen im Variantenapparat – ein echtes Verdienst – und erklärt dann:

„Was wir nicht gemacht haben, ist jede einzelne von diesen Anmerkungen von unserer Seite aus noch mal zu kommentieren. Das ist aus unserer Sicht die Aufgabe künftiger Forschungsarbeit.“

Man kann eine Arbeitsteilung so begründen. Nur gilt dieselbe Zurückhaltung nicht für die Gegenseite: Steins Motive werden sehr wohl gedeutet, bloß nicht inhaltlich, sondern taktisch. Er habe seine Kritik in die für Rom bestimmte Abschrift übertragen, „sodass in Rom die Epistola von Anfang an mit der Trierer kritischen Lesebrille gelesen wurde“; und die Anmerkungen seien „Trier heute vielleicht eher peinlich“, weshalb man die Editoren so lange vom Original ferngehalten habe.

Für den Inhalt der Kritik ist die Zeit knapp, für die Unterstellung eines Motivs reicht sie. Das ist keine Edition mehr, das ist Prozesstaktik – was der Moderator, ein Jurist, ungewollt bestätigt, indem er den Vergleich selbst anbietet: „wenn ich Schriftsätze von der Gegenseite bekam, habe ich auch immer Anmerkungen daneben, immer stimmt nicht“.

„Kindsein vor Gott“: die Lehre und ihre Praxis

Das inhaltliche Zentrum ist Kentenichs Idee der „heroischen Kindlichkeit“. Gerwing referiert sie mit sichtlicher Zustimmung:

„Wenn ich wirklich in Christus […] eingeformt bin, dann bin ich Kind des Vaters und dann bin ich absolut geliebtes Kind des Vaters und wenn ich dieses Bewusstsein habe […] dann habe ich keine Angst mehr. […] niemand kann mich mehr unter Druck setzen, niemand kann mich bestechen.“

Als Beschreibung eines inneren Zustands ist das nachvollziehbar. Als Organisationsprinzip einer Gemeinschaft, in der ein konkreter Mann „Vater“ heißt, ist es etwas anderes. Die Semantik liefert der Nachmittag gleich mit: „unser Vater“ sagen alle Beteiligten selbstverständlich, der Moderator erklärt, in diesem Haus „schwebt noch der Geist unseres Vaters“, Gerwing bekennt, seine „Liebe zu Pater Kentenich“ habe sich vertieft.

Was in dieser Semantik praktisch möglich war, zeigen die 2020 von der Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach in „Vater darf das!“ veröffentlichten Dokumente. Schwester Georgia Wagner schrieb 1948 über die Audienzen: „Wir dürfen allein nur kniend mit ihm sprechen. Dann nimmt er uns beide Hände und zieht uns ganz nahe an sich“ – auf ihren Einwand habe er geantwortet, Vater dürfe das tun. Das „Kindesexamen“, das Stein 1949 beanstandete, arbeitete mit Frage-Antwort-Formeln, die bis in den eigenen Körper hineinreichten: „Wem gehört das Kind? Vater. Was ist das Kind? Nichts. Was ist Vater für das Kind? Alles. Wem gehören die Augen? Vater. […] Wem die Geschl[echts] Org[ane]? Vater.“ Die frühere Schönstattschwester Elisabet Semmelmann schilderte 1975 in einer Eingabe an das Bischöfliche Offizialat Trier einen Vorfall aus dem Jahr 1951: Kentenich habe sie aufgefordert, sich zu entblößen und mit einer Geißel zu schlagen.

Ein Missbrauch ist damit weder gerichtlich noch kirchenrechtlich festgestellt; es sind Vorwürfe, und der Beschuldigte ist seit 1968 tot. Aber sie sind aktenkundig, seit sechs Jahren publiziert und der Grund, aus dem Trier ein Seligsprechungsverfahren angehalten hat. Wenn zwei Professoren die Formel „Kind des Vaters“ neunzig Minuten lang als Befreiungsprogramm auslegen, ohne sie ein einziges Mal an dieser Überlieferung zu messen, ist das keine Auslassung mehr, sondern eine Entscheidung darüber, welche Quellen zum Denkhorizont gehören – getroffen von denselben Leuten, die stolz darauf sind, „jedes Wort umgedreht“ zu haben.

Säkular betrachtet ist der Punkt noch einfacher: Ein Erwachsenenverhältnis, das programmatisch als Vater-Kind-Verhältnis eingerichtet wird, erzeugt genau die Asymmetrie, die Übergriffe ermöglicht und ihre Benennung erschwert. Nicht weil die Beteiligten böse wären, sondern weil ein Kind seinem Vater definitionsgemäß nicht auf Augenhöhe widerspricht. Stein hat das 1949 in dürren Worten notiert, das Heilige Offizium hat 1951 die Konsequenz gezogen. Beides steht in dieser Veranstaltung als Bosheit da.

Die Würde der Frau, väterlich verwaltet

Als eines von Kentenichs Motiven nennt Gerwing, er habe seine Schwestern verteidigen müssen: „das sind seine Schwestern, sein Kind, da musst du jetzt für ein[treten] […] wie man das nicht haben kann, wenn ein Kind krank ist oder stirbt oder beleidigt wird in der Schule.“ Später lobt er, wie Kentenich sich „kavaliersmäßig für die Schwestern eingesetzt hat, für die Würde der Frau“.

Man sollte beide Sätze nebeneinanderstellen. Erwachsene Ordensfrauen erscheinen als Besitz und als Schulkinder, die ein Erwachsener verteidigt – und genau das wird als Einsatz für die Würde der Frau verbucht. Dass die Beschwerden, die die Visitation auslösten, von diesen Frauen selbst kamen, passt nicht ins Bild und kommt darum nicht vor.

Wie es aussieht, wenn Frauen ohne väterliche Vermittlung sprechen, zeigt Söder unmittelbar danach. Empört berichtet er von einer Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, wo eine langjährige Leitungsperson gesagt habe, die Kirche komme aus ihrer Misere nicht heraus, solange das Ideal der Frau „immer noch diese Maria von Nazareth ist mit ihrem Wort ‚Mir geschehe nach deinem Wort‘“; erst wenn stattdessen „er stürzt die Mächtigen vom Thron“ verkündet werde, habe die Misere ein Ende. Söders Urteil: „der blanke Ausdruck mechanistischen Denkens“.

Der Einwand, beide Sätze stünden bei Lukas, ist formal richtig und geht am Punkt vorbei: Die Rednerin bestreitet nicht, dass es den Text gibt, sie kritisiert, welcher der beiden Sätze seit Jahrhunderten als Frauenideal gepredigt wird. Das ließe sich prüfen – man müsste nur zählen. Söder prüft nicht, er etikettiert. Zum selben Befund kam hier schon die Analyse des Magnificat-Gebrauchs im Mariä-Himmelfahrt-Impuls: Der Thronsturz wird gern gefeiert, solange er niemanden im eigenen Haus betrifft.

Drei Techniken, Kritik loszuwerden

Damit ist das eigentliche Thema erreicht: wie Einwände unschädlich gemacht werden, ohne sie zu widerlegen.

Erstens die Pathologisierung. Gerwing lässt Kentenich den Bischöfen sagen: „Ihr seid krank, in der Seele krank, ihr lebt nicht […] das Kindsein vor Gott“; umgekehrt hätten diese über Kentenich geurteilt, „der hat einen Dachschaden“. Die Diagnose läuft in beide Richtungen und ersetzt in beiden das Argument. Wer widerspricht, hat keinen Einwand, sondern ein Leiden. Ein Satz wie „Die Theorie weicht von der Praxis ab“ lässt sich prüfen; ein seelisch Kranker lässt sich bedauern.

Zweitens der Zuständigkeitswechsel. Der aus der Einleitung verlesene Abschnitt zum Gehorsam – Kentenichs erstem Thema – argumentiert so:

„Der christliche Gehorsam gründet sich auf dem Glauben. Er gehört somit grundsätzlich der Glaubenserkenntnis, nicht aber der natürlichen Vernunfterkenntnis an.“

Das ist die entscheidende Weiche. Ob eine konkrete Gehorsamsstruktur Menschen schadet, ist eine empirische Frage: Man kann Betroffene befragen, Folgen beschreiben, Machtverhältnisse untersuchen – genau das tut ein Visitationsbericht. Die zitierte Passage nimmt diese Frage der „natürlichen Vernunfterkenntnis“ aus der Hand und übergibt sie einem Bereich, in dem nur urteilen darf, wer bereits glaubt. Anschließend wird das Anselm-Motto fides quaerens intellectum zitiert und im nächsten Satz entwertet: „Der Glaube ist deswegen höchst vernünftig, ja, mehr als vernünftig.“ „Mehr als vernünftig“ heißt praktisch: durch Vernunft nicht mehr angreifbar. Dieselbe Bewegung wurde hier schon am Theodizee-Argument beschrieben – der Beurteilung entzogen wird nur dort, wo sie schlecht ausfiele.

Drittens die Naturalisierung. Gefragt, was man der Kirche beibringen müsse, antwortet Gerwing: „das organische Denken, Leben und Lieben ist zunächst einmal das normale Denken. […] da unterhalten die sich da über Gender und über alles Mögliche […] und normal denken.“ „Bleib doch normal“ ist kein Argument, sondern dessen Ersparnis: Es erklärt die eigene Position zum Ausgangszustand und jede andere zur begründungspflichtigen Abweichung. Was „normal“ ist, hat sich allerdings in denselben zweitausend Jahren, aus denen die Veranstaltung ihr „Kondensat“ zieht, mehrfach geändert – meist gegen den Widerstand derer, die das Bestehende für die Natur der Sache hielten.

Wissenschaft als Waffe – „es hört ja niemand mit“

Die Rollenverteilung wird nicht verschleiert, sie wird ausgesprochen. Aus dem Publikum kommt die Frage: „wie eignen wir uns den Gründer so an, dass er eine Antwort und dass er auch eine Waffe ist in der Auseinandersetzung?“ Söder beschreibt, wie ihm Kentenich „umso imponierender und bewundernswerter“ wurde, je länger er ihn studierte; Gerwing berichtet von seiner „Einpflanzung in den Mariengarten“. Der Moderator resümiert zufrieden: „wir gehen jetzt über eine Buchvorstellung hinaus, indem wir Glaubenszeugnisse hören“.

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Damit ist das Problem von den Beteiligten selbst benannt. Eine historisch-kritische Edition ist ein wissenschaftliches Instrument; ihr Wert besteht darin, dass sie auch dem nützt, der zu anderen Ergebnissen kommt. Wird sie als „Waffe in der Auseinandersetzung“ gewünscht und als Glaubenszeugnis geliefert, verkehrt sich der Zweck: Die rund tausend Fußnoten sind dann kein Angebot zur Prüfung, sondern eine Panzerung.

Dazu passt der Rahmen. Söder leitet seinen Bericht über die Widerstände aus Trier mit den Worten ein: „wir dürfen hier ja ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern. Ja, wir sind ja unter uns, es hört ja niemand, es hört ja niemand mit.“ Gesagt in einer Veranstaltung, deren Beginn eigens verzögert wurde, weil, so der Moderator, „um 16:40 Uhr die Übertragung in Schönstatt T.V. beginnt“ – „damit die ganze Welt schauen kann“. Der Satz ist ein Scherz und beschreibt trotzdem präzise, wie hier gesprochen wird: in einem Raum, der sich als geschlossen imaginiert, während er sendet.

Söder nennt die „Epistola perlonga“ „über Jahrzehnte hinweg das bestgehütetste Geheimnis in Schönstatt“, „Top Secret“, zugänglich nur nach entsprechender Vorbereitung – und findet das völlig unverständlich, der Text sei doch harmlos. Die naheliegende Frage stellt niemand: Wer hütete diesen Giftschrank eigentlich? Nicht Trier. Auch mit unerwünschter Öffentlichkeit ging die Bewegung robust um: 2021 versuchte das Säkularinstitut der Marienschwestern, einzelne Aussagen in Teuffenbachs Buch per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen; das Landgericht Berlin wies den Antrag am 16. September 2021 zurück – ohne die Vorwürfe inhaltlich zu prüfen, allein mit Verweis auf die weit auszulegende Wissenschaftsfreiheit. Das Institut verzichtete auf Rechtsmittel. Wer Geheimhaltung beklagt und zugleich betreibt, hat kein Erkenntnisproblem, sondern ein Steuerungsinteresse.

Was an die Stelle tritt

Es wäre unfair, den Herausgebern Fälschung vorzuwerfen. Sie haben getan, was sie ankündigen: einen schwierigen Text zugänglich gemacht, drei Textzeugen verglichen, Steins Randbemerkungen erstmals veröffentlicht. Das ist mehr, als Schönstatt jahrzehntelang zugelassen hat, und es wird künftiger Forschung nützen – auch solcher, die den Editoren nicht gefallen dürfte.

Kritikwürdig ist der Anspruch auf kritische Wissenschaft bei gleichzeitiger Weigerung, die eine Frage zu stellen, die dieser Text aufwirft. Wer eine Verteidigungsschrift gegen einen Visitationsbericht ediert, muss sagen, was in diesem Bericht stand. Wer Steins Notiz „Die Theorie weicht von der Praxis ab“ entdeckt, muss klären, welche Praxis gemeint war. Wer die Vater-Kind-Struktur als Kern einer Spiritualität feiert, muss zur Kenntnis nehmen, was Frauen über das Leben in dieser Struktur zu Protokoll gegeben haben. Nichts davon geschieht; es wird auf „künftige Forschungsarbeit“ verschoben – seit 1949.

Der säkulare Gegenentwurf besteht nicht darin, Kentenich für schuldig zu erklären; das kann weder ein Blog noch eine Buchvorstellung. Er besteht in drei Regeln, die dieser Nachmittag sämtlich verletzt.

Erstens: Aussagen von Betroffenen sind Daten, keine Störung.

Zweitens: Wer eine Autorität untersucht, muss vorher sagen können, welcher Befund ihn zum Umdenken brächte – wer das nicht kann, forscht nicht, sondern verteidigt.

Drittens: Keine Institution darf über die Frage, ob sie Menschen schadet, in letzter Instanz selbst entscheiden. Genau deshalb sind Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche jahrzehntelang intern „geklärt“ worden.

Und es gibt eine Alternative zur „heroischen Kindlichkeit“, die ohne Vater auskommt: Mündigkeit. Sie ist unbequemer, weil niemand einem sagt, wo es langgeht, und sie verspricht keine Angstfreiheit. Sie hat dafür einen entscheidenden Vorteil: Ein mündiger Mensch kann eine Institution verlassen, ohne einen Vater zu verlieren.

Die Marienschwestern von 1949 konnten das nicht — deshalb musste 1951 eine Behörde einschreiten, die sonst für das Gegenteil von Mündigkeit zuständig war. Dass ausgerechnet das Heilige Offizium ihnen ihr Gewissen zurückgeben musste, sagt über die Struktur, in der sie lebten, mehr aus als siebenhundert Seiten Verteidigungsschrift.

Quellen: Kentenich unter Missbrauchsverdacht · Vater darf das · Biskupic-Bericht · LG Berlin · Der Konflikt um Pater Kentenich (schoenstatt.de) · Epistola perlonga, Teilband 1

KI

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