„Um unsere Kinder zu schützen“ – wie Schönstatt einen Schwulen zum Verdächtigen machte

Lesezeit: ~ 5 Min.

Darum geht es

Auf dem offiziellen Portal der Schönstatt-Bewegung schildert ein junger Katholik, wie ihm nach seinem Coming-out die Jugendarbeit entzogen wurde – „um unsere Kinder zu schützen“ –, während das Seligsprechungsverfahren für den Gründer der Bewegung seit 2022 ruht, weil Missbrauchsvorwürfe gegen ihn nicht entkräftet werden konnten.

Auf schoenstatt.org, dem offiziellen Portal der Schönstatt-Bewegung, steht seit dem 22. August 2024 ein Text, der dort in dieser Form überrascht. Er stammt nicht von einem Verkündiger, sondern von einem Betroffenen: Matěj Pur aus Tschechien schreibt in der Rubrik „Zeitenstimmen“ über LGBT+ und Schönstatt – und über das, was ihm die Bewegung angetan hat, der er weiterhin angehören möchte.

Vorweg, weil es für alles Folgende gilt: Was hier kritisiert wird, ist die Institution, nicht der Autor. Pur ist der Geschädigte. Dass sein Text argumentative Schwächen hat, ist kein Mangel seines Denkens, sondern eine Folge der Lage, aus der heraus er schreiben muss. Genau diese Lage ist der interessante Befund.

Ein Text, der um Zugehörigkeit bitten muss

Pur beginnt nicht mit seinem Anliegen, sondern mit einem Zugeständnis. Der „Kampf zur Rettung der traditionellen Familie“ sei „natürlich lobenswert“ – ein Problem entstehe erst, wenn dieser Kampf darin bestehe, homosexuelle Menschen anzugreifen. Der Satz erkennt die Prämisse an, gegen die anschließend argumentiert wird. Wer die Rettung der „traditionellen Familie“ als lobenswertes Ziel akzeptiert, hat den Maßstab schon abgegeben, an dem er selbst gemessen wird.

Dieselbe Bewegung am Ende des Textes: Pride sei gar nicht so wild, das mit den skandalösen Fotos sei „vor allem das Ergebnis der medialen Inszenierung“, in Prag beginne und ende die Pride mit einem ökumenischen Gottesdienst, und abseits der Parade herrsche dieselbe ruhige Atmosphäre „wie bei vielen katholischen Jugendveranstaltungen“. Das ist die Respektabilitätsklausel: Anerkennung wird nicht als Recht beansprucht, sondern gegen Wohlverhalten in Aussicht gestellt. Der Vergleichsmaßstab ist wieder die Institution, die ausschließt.

Der säkulare Gegenentwurf ist unspektakulär und deshalb so wirksam: Gleichbehandlung ist kein Gnadenakt, den man sich durch stille Gottesdienste verdient. Sie steht Menschen zu, deren Lebensweise andere nicht schädigt – auch dann, wenn ihre Feste laut sind. Wer um Zugehörigkeit bitten muss, hat sie nicht; er hat eine Duldung auf Widerruf.

„Um unsere Kinder zu schützen“ – ausgerechnet

Mit 21 Jahren outete sich Pur als Mitglied der Schönstatt-Mannesjugend vor seinen Freunden und dem leitenden Pater. Die Reaktion, wie er sie schildert: Ihm wurde sofort verboten, an den Sommerlagern teilzunehmen, an denen er jahrelang mitgewirkt hatte – „um unsere Kinder zu schützen“. Er wurde aufgefordert, vor dem nationalen Präsidium zu verteidigen, dass Schwule nicht mit Pädophilen gleichzusetzen seien. Am Ende beschuldigte ihn ein Schönstattpater, einen Freund sexuell missbraucht zu haben. Anlass war, dass er ihn am Ende des Lagers zum Abschied umarmt hatte. Er verlor fast alle seine Freunde in der Bewegung.

Die Gleichsetzung, gegen die er sich rechtfertigen musste, ist nicht nur niederträchtig, sie ist auch fachlich erledigt – und zwar durch die Kirche selbst. Die von der Deutschen Bischofskonferenz beauftragte MHG-Studie hält ausdrücklich fest, dass weder Homosexualität noch Zölibat „eo ipso Ursachen für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen“ sind. Nicht die sexuelle Ausrichtung als solche bewirke Missbrauch, sondern es gehe um Persönlichkeitsreife und um die Strukturen, in denen Täter agieren können.

Aufschlussreich ist die Verteilung der Beweislast. Nicht der Pater, der eine Abschiedsumarmung zu einer Missbrauchsbeschuldigung ausbaut, muss irgendetwas belegen. Der Beschuldigte muss seine Unschuld vor einem Gremium darlegen – und verliert trotzdem sein soziales Umfeld. Ein Verdacht, der ohne Prüfung auskommt, ist kein Schutzkonzept. Er ist ein Ausschlussverfahren mit besserem Namen.

Der Gründer, dessen Seligsprechung seit 2022 ruht

Der Satz „um unsere Kinder zu schützen“ fällt in einer Bewegung, deren Gründer im eigenen Haus ein ungelöstes Problem ist. 2020 machte die Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach in den neu geöffneten Vatikanarchiven Funde zu Josef Kentenich: Schwestern der von ihm gegründeten Marienschwestern hatten ihm Machtmissbrauch und sexuellen Missbrauch vorgeworfen, das Heilige Offizium stufte die Vorwürfe damals als glaubwürdig ein; 1951 wurde Kentenich in die USA ins Exil geschickt. Ein separater Vorwurf aus Milwaukee, der Erzdiözese seit 1994 bekannt, wurde 2021/22 von dem früheren US-Bundesstaatsanwalt Steven Biskupic geprüft – ein abschließendes Urteil war nicht möglich, weil Schlüsselzeugen verstorben sind. Am 3. Mai 2022 setzte der Trierer Bischof Stephan Ackermann das Seligsprechungsverfahren aus; es brauche vertiefte, interdisziplinäre Forschung zu Person und Wirken Kentenichs.

Festzuhalten ist, was das ist und was es nicht ist: Es sind Vorwürfe, keine gerichtlichen Feststellungen. Entkräftet sind sie bis heute nicht – deshalb ruht das Verfahren. Ausführlicher haben wir das an anderer Stelle dargestellt, als ein Fuldaer Stadtpfarrer Kentenich als Lebenshilfe zitierte, ohne das zu erwähnen.

Der Kontrast ist damit vollständig: Eine Bewegung, die die Frage nach den Vorwürfen gegen ihre Gründungsfigur seit über vier Jahren nicht beantworten kann, entzieht einem 21-Jährigen die Jugendarbeit mit Verweis auf den Schutz der Kinder. Der Verdacht wandert dorthin, wo er nichts kostet: nach unten. Wie belastbar Schönstatts Verhältnis zu Macht und Politik im Übrigen ist, zeigte zuletzt auch der Blick nach Chile.

Das Lehrbuch, das im Text nicht vorkommt

Auffällig ist, was in Purs Text fehlt: die geltende Lehre. Kein Wort zum Katechismus, obwohl dort steht, woran seine Bitte scheitern wird. Nr. 2357 nennt homosexuelle Handlungen „in sich nicht in Ordnung“, Nr. 2358 die Neigung selbst „objektiv ungeordnet“ und fordert im selben Atemzug, den Betroffenen mit „Achtung, Mitleid und Takt“ zu begegnen. Nr. 2359 verlangt Enthaltsamkeit.

Man kann daran einen einfachen Test anlegen: Welcher Teil ist streichbar, ohne dass die Institution mit sich selbst in Konflikt gerät? Eine Gemeinde, die „Achtung, Mitleid und Takt“ vermissen lässt, verstößt gegen guten Ton. Eine Gemeinde, die das Urteil über die „ungeordnete“ Neigung fallen ließe, verstieße gegen die Lehre. Das Wohlwollen ist die Zutat, das Urteil ist der Kern. Purs Bitte richtet sich an die Zutat – und lässt den Kern unberührt. Genau deshalb kann sein Text auf der offiziellen Website stehen, ohne irgendetwas zu gefährden.

„Stimmen der Zeit“ – ein Argument aus dem Schweigen

Die eigentliche Hoffnung des Textes hängt an einem Schweigen: Kentenich habe sich „wahrscheinlich nie zur Homosexualität geäußert“, vielleicht sei gerade das ein Teil des Hörens auf die Stimme der Zeit. Das ist die schwächste Stelle, und sie ist es nicht zufällig. Aus dem Schweigen eines 1968 verstorbenen Priesters lässt sich alles ableiten – Offenheit ebenso wie Ablehnung. Ein Argument, das an der Person des Gründers hängt statt an Gründen, kann von der nächsten Autorität mit demselben Recht umgedreht werden.

Dazu passt der Rahmen, in dem der Autor sich bewegen muss. Sein Text beginnt mit Kentenichs Warnung von 1967 vor einem neuen „Sündenfall“, gestellt in eine Reihe mit dem Sündenfall Adams und dem „Sündenfall des Abendlandes“. In genau diesem Deutungsrahmen, in dem Menschen wie er als Symptom des Verfalls vorkommen, sucht er anschließend einen Platz für sich. Es ist die Verkehrung, die den ganzen Text prägt: Der Ausgeschlossene übernimmt die Sprache derer, die ihn ausschließen, in der Hoffnung, darin vorzukommen.

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Zwei Jahre später

Was ist aus der Hoffnung geworden? Die Erklärung Fiducia supplicans vom Dezember 2023 erlaubt Segnungen von Personen, ausdrücklich nicht von Verbindungen, und nichts, was liturgisch aussieht. Das Schlussdokument der Weltsynode vom Oktober 2024 verurteilt zwar den Ausschluss von Menschen aufgrund ihrer Ehesituation, Identität oder Sexualität – die Begriffe LGBT oder LGBTQ vermeidet es. Und im Mai 2026 wurde bekannt, dass das Glaubensdikasterium dem deutschen Segnungs-Vademecum die Zustimmung verweigert: Ein Brief von Kardinal Víctor Manuel Fernández vom 18. November 2024 sei „die einzige und letzte Antwort“, und er gelte auch für die Endfassung, berichtet Vatican News.

Zwei Jahre nach Purs Text ist die Bilanz also: freundlichere Töne, unveränderte Lehre, präzisierte Grenzen. Die Zutat wurde nachgewürzt, der Kern nicht angetastet.

Fazit

Matěj Pur hat etwas getan, das Mut verlangt: Er hat seine Geschichte dort veröffentlicht, wo sie am unbequemsten ist. Dass sein Text die Prämissen der Gegenseite anerkennt, dass er um Anerkennung bittet, statt Rechte zu benennen, und dass er seine Hoffnung an das Schweigen eines Gründers hängt, ist keine Kritik an ihm, sondern eine Beschreibung dessen, was von einem Betroffenen innerhalb dieser Institution überhaupt sagbar ist.

Bemerkenswert bleibt die Antwort der Bewegung: Wer sich outet, verliert die Arbeit mit Jugendlichen – zum Schutz der Kinder. Wessen Missbrauchsvorwürfe seit Jahrzehnten im Raum stehen und bis heute nicht entkräftet sind, bleibt „unser Vater und Gründer“.

Der säkulare Gegenentwurf verlangt keine Bitte und keinen Beweis der Harmlosigkeit. Er verlangt, dass Verdacht an Belege gebunden ist und Rechte nicht an Wohlverhalten. Beides ist keine Frage der Zeitenstimmen, sondern der Rechtsstaatlichkeit – und beides ist außerhalb dieser Institution längst zu haben.

Auch das ist eine Lehre aus #OutInChurch: Die Betroffenen haben sich nicht durch Bitten befreit, sondern durch Öffentlichkeit.

KI

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