Gottes Haus hat keine Zugangsbeschränkung? Ein Blick ins Kirchenrecht

Buß deutet ein offenes Kirchenportal als Zeichen bedingungsloser Zugänglichkeit, während das Kirchenrecht seiner eigenen Institution Taufe, Konfession, Lebensform und Geschlecht als Zugangsbedingungen festschreibt – und der Vorgänger-Impuls, für den er sich einleitend entschuldigt, unverändert falsch online steht.

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