Darum geht es
Die Herder Korrespondenz zeigt anhand der Akten, wie Vatikan und Schönstatt die Übergriffe Josef Kentenichs jahrzehntelang verschleierten – doch selbst diese innerkirchliche Aufarbeitung misst Missbrauch noch an Keuschheit statt an Selbstbestimmung.In der Oktoberausgabe der Herder Korrespondenz (10/2026, S. 13–17) hat die Kirchenhistorikerin Regina Heyder unter dem Titel „Eine Geschichte von Täter und Tabu“ zusammengetragen, was die Akten des Heiligen Offiziums, der Pallottiner und der Schönstatt-eigenen Studienausgabe über den Schönstatt-Gründer Josef Kentenich (1885–1968) hergeben. Heyder ist Dozentin am Theologisch-Pastoralen Institut der Diözesen Fulda, Limburg, Mainz und Trier, Vorsitzende der Theologischen Kommission des Katholischen Deutschen Frauenbundes und Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Ihr Befund ist eindeutig: Die Vorwürfe der Marienschwestern sind dokumentiert, sie ähneln einander, und die kirchlichen Behörden wussten Bescheid – sie haben es nur nie gesagt.
Auf AWQ ist das Thema seit dem Buchtipp zu „Vater darf das!“ von 2021 präsent. Heyders Beitrag geht über die damalige Dokumentation hinaus, weil er die inzwischen erschienenen Bände der Schönstatt-eigenen Studienausgabe auswertet und die Vorwürfe mit dem Verhalten der kirchlichen Behörden in Beziehung setzt. Der Artikel ist nicht frei zugänglich, sondern nur kostenpflichtig über die Herder Korrespondenz erhältlich; die folgende Zusammenfassung gibt daher die wesentlichen Linien wieder.
Was die Akten zeigen
Das „Vaterprinzip“ als Rahmen für Übergriffe
Heyder beschreibt, dass alle betroffenen Schwestern ihre Erfahrungen mit dem von Kentenich etablierten „Vaterprinzip“ verknüpfen. Es habe ihm dazu gedient, seine Macht und die kindliche Abhängigkeit der Frauen zu begründen, in pseudoliturgischen Ritualen zu inszenieren – und Handlungen, die die Schwestern als sexuell konnotiert empfanden, nachträglich umzudeuten. Nach Beschämungen folgte eine Art „Resetstrategie“: „So, gell, nun können Sie Vater geistig umarmen, tun Sie es auch.“
Die geschilderten Praktiken reichen vom „Kindesexamen“ über die „Ölbergshaltung“ bis zu inszenierten Bestrafungsszenen: Schwestern sollten sich über einen Stuhl legen, das Beinkleid ausziehen und Kentenich ein Lineal reichen. Geschlagen habe er nicht – die Szenen seien aber demütigend und, wie Visitator, Bischof und Berliner Landgericht übereinstimmend sahen, sexuell konnotiert gewesen.
Der Brief aus Temuco
Besonders deutlich ist der Brief von Schwester Georgia Wagner, die 1948 aus Chile an die Generaloberin schrieb: Man dürfe nur kniend mit ihm sprechen, er ziehe die Schwestern ganz nahe an sich. „Mein größtes Leid ist, dass ich H.P. als Mann erlebt habe.“ Heyder liest das – vorsichtig, aber begründet – als verklausulierte Schilderung körperlicher Erregung. Die Generaloberin leitete den Brief ausgerechnet an Kentenich weiter. Seine Antwort: Wie rasch höre „ein verletztes Herz und eine kranke Phantasie“ aus normalen Ratschlägen etwas heraus. Heyder nennt das, was es ist: Victim-Blaming und Gaslighting.
Dass Kentenich selbst 1950 in Vorträgen davon sprach, es sei eine Gunst, wenn er Schwestern erlaube, „so nahe als möglich bei mir zu knien“, stützt die Schilderung. 1955 versicherte er dagegen an Eides statt, er habe – „abgesehen von entsprechender Handreichung“ – nie eine Frau berührt. Was alles unter „Handreichung“ fiel, definierte er selbst.
Ein Muster, kein Einzelfall
Heyder stellt die Aussage des Amerikaners „John Doe“ aus Kentenichs Milwaukee-Zeit daneben. Laut Biskupic-Bericht von 2022 soll Kentenich über Jahre bei der Beichte dessen Hände auf seinen Schoß gelegt und ihn zu detaillierten Schilderungen seiner Sexualität aufgefordert haben. Ähnliches berichten Schwestern: Beichte ohne Gitter, die Hand am Bein, das Gesicht im Schoß. Unabhängig voneinander entstandene Zeugnisse, so Heyder mit Verweis auf den Fall Hengsbach, bestätigen sich wechselseitig. Biskupics Empfehlung, die Vorwürfe in eine breitere Untersuchung von Kentenichs Leben einzubeziehen, ist öffentlich bis heute nicht umgesetzt.
Wie das Schweigen organisiert wurde
Der stärkste Teil des Artikels ist die Analyse, wie Wissen unterdrückt wurde – und zwar auf allen Ebenen.
Der Vatikan: Das Heilige Offizium verbot ab 1951 Bräuche und „pädagogische Prinzipien“, schickte Kentenich nach Milwaukee und untersagte den Schwestern jeden Kontakt. Den Grund nannte es nie. Man habe, so Heyder, „konsequent“ verschleiert, dass sexuell missbräuchliches Verhalten hinter allen Maßnahmen stand. Verurteilt wurde die „Methode“, verschwiegen wurde der Akteur. Der Konsultor Augustin Bea brachte das Dilemma auf den Punkt: Man müsse die Trennung vom „Vater“ aufrechterhalten, könne den Schwestern aber „nicht sagen, was die wahren und tieferen Gründe“ seien. Beas eigentliches Motiv für seine Nähe zur Bewegung: Die Kirche könne es sich nicht leisten, Tausende „apostolische Arbeitskräfte“ auszuschalten.
Die Gemeinschaft: Die Marienschwestern verstanden sich als Familie mit Familiengeheimnissen und verehrten den „Vater“ schon zu Lebzeiten als heilig. Wer bleiben wollte, schwieg; wer sprach, galt als Verräterin. Deshalb stammen die meisten Zeugnisse von Ausgetretenen – was man ihnen dann wiederum vorhielt. Bis heute würden die Betroffenen, Kentenich folgend, als krank, hysterisch, rachsüchtig oder „in den Wechseljahren“ abgetan.
Die Rehabilitationslegende: Kentenichs Rückkehr 1965 beruhte auf einem missverstandenen Telegramm, das eigentlich einem anderen Pallottiner galt – Weihbischof Heinrich Tenhumberg hat das damals recherchiert, in die Schönstatt-Geschichtsschreibung ist es nie eingegangen. Joseph Ratzinger stellte 1982 als Präfekt der Glaubenskongregation klar, dass 1965 keine frühere Entscheidung über Lehre, Tätigkeit und Person Kentenichs annulliert worden sei. Schönstatt reagierte, wie schon in den Fünfzigern: Ein inkompetenter „Sachbearbeiter“ sei schuld.
Wer die AWQ-Beiträge zu Schönstatts Öffentlichkeitsarbeit kennt, erkennt das Muster wieder. In „Wer die Akten hat, schreibt die Meldung“ ging es darum, dass die Studienausgabe vom Postulator des Seligsprechungsverfahrens herausgegeben wird; in „Was in Schönstatt über Kentenich nicht gesagt wird“ darum, wie bei der Vorstellung der „Epistola perlonga“ neunzig Minuten über Missbrauch gesprochen wurde – adressiert an die Bischöfe, nie an den Gründer. Heyder bestätigt nun von innen: Die Einleitungen der Studienausgabe werden nur „sehr langsam“ kritischer, und der Band mit den Berichten der Betroffenen ist bislang nur angekündigt. Ein Vergleich in der Studienausgabe, der Kentenichs Griff nach beiden Händen kniender Frauen mit beidhändigen Begrüßungen bei Staatsbesuchen gleichsetzt, nennt sie „völlig unangemessen“ – eine höfliche Formulierung.
Ein guter Text mit einem blinden Fleck
So verdienstvoll der Artikel ist – an einigen Stellen bleibt er im kirchlichen Bezugsrahmen gefangen.
Der falsche Maßstab
Gleich im ersten Absatz heißt es, die Taten seien zwar damals strafrechtlich nicht relevant gewesen, hätten aber gegen die „von Klerikern zu bewahrende Keuschheit“ und gegen den „Immakulatageist“ in den Satzungen der Marienschwestern verstoßen. Damit wird das Unrecht zunächst am kirchlichen Sexualideal gemessen, nicht an der Verletzung von Selbstbestimmung. Später spricht Heyder zwar zu Recht von der psychischen und sexuellen Integrität mündiger Frauen – doch die Keuschheits-Logik ist genau die, die das Schweigen mit hervorgebracht hat. Schwester Georgias „größtes Leid“ war nicht, dass ihre Grenzen verletzt wurden, sondern dass sie den Priester „als Mann erlebt“ hatte. Das Sanctum Officium sorgte sich um die „Sittlichkeit der Schwestern“. In einem Moralsystem, das Sexualität als Befleckung codiert, wird das Opfer zur Mitbeschmutzten – und Scham wird zum zuverlässigsten Schweigegebot.
Eine säkular-humanistische Ethik braucht dafür keinen Umweg: Übergriffig ist, was ohne freie Zustimmung geschieht, unter Ausnutzung von Abhängigkeit. Ob der Täter zölibatär lebt, ist dafür ebenso gleichgültig wie die Frage, ob die Betroffenen „jungfräulich“ waren.
(öffnet in neuem Tab)
(öffnet in neuem Tab)Das Problem ist nicht nur der Mann, sondern die Struktur
Heyder deutet es an, zieht aber nicht die Konsequenz: Das „Vaterprinzip“ war kein Missbrauch einer an sich guten Spiritualität, sondern die Spiritualität selbst. Eine Lehre, die erwachsene Frauen zu „Kindern“ eines Mannes macht, der Gottes Willen deutet, schafft die Abhängigkeit, die Übergriffe ermöglicht und deckt. Genau diese Deutungshoheit war Thema im AWQ-Beitrag zum „praktischen Vorsehungsglauben“. Die Telegramm-Episode liefert die passende Pointe: Kentenich führte ein falsch zugestelltes Telegramm auf das Wirken der Gottesmutter zurück. Wer jeden Zufall als göttliches Signal liest, liest auch die eigenen Wünsche als Auftrag von oben.
Dass ein Fuldaer Stadtpfarrer Kentenich noch 2026 als geistliche Autorität zitiert, wie AWQ in „Sei, was du bist“ dokumentiert hat, zeigt, wie wenig diese Struktur bislang hinterfragt wird.
Seligsprechung als Werkzeug
Heyders Deutung von Ratzingers Brief ist präzise: Um das Werk und seine Mitglieder zu schützen, habe man den Gründer geschont – ein „funktionales Verständnis von Seligsprechungen“. Ihre Kritik daran ist allerdings pragmatisch: Die Strategie müsse in einer „Gesellschaft der Singularitäten“, die authentische Biografien verlange, „scheitern“. Das klingt, als sei das Problem eine veränderte Erwartungshaltung des Publikums. Das eigentliche Problem ist ein anderes: Eine Institution hat wissentlich einen mutmaßlichen Täter zur Verehrung vorbereitet, weil es ihr nützte. Das war 1975 nicht „plausibel“, sondern falsch – damals wie heute.
Auch das Seligsprechungsverfahren ist nicht beendet, sondern von Bischof Ackermann 2022 nur „vorläufig“ ausgesetzt. Die Frage, ob eine Kirche, die systematisch Täter geschützt hat, überhaupt Menschen zu moralischen Vorbildern erklären sollte, stellt der Artikel nicht.
Was daraus folgen müsste
Heyder fordert, proaktiv und international nach weiteren Betroffenen zu suchen, und kritisiert, dass diözesane Missbrauchsstudien erwachsene Betroffene ausklammern. Beides ist richtig. Aus säkular-humanistischer Sicht ergeben sich weitere Konsequenzen:
- Unabhängige Aufarbeitung: Forschung zur Causa Kentenich gehört nicht in die Hände eines Postulators und des bewegungseigenen Verlags, sondern zu unabhängigen Wissenschaftlerinnen mit vollem Archivzugang – idealerweise mit staatlicher oder zivilgesellschaftlicher Beteiligung.
- Erwachsene als Betroffene ernst nehmen: Abhängigkeitsverhältnisse in geistlichen Gemeinschaften sind strukturell vergleichbar mit Therapie- oder Betreuungsverhältnissen. Dort ist der Missbrauch solcher Abhängigkeit aus gutem Grund strafbar.
- Zustimmung statt Keuschheit als Maßstab: Solange kirchliche Moral Übergriffe zuerst als Verstoß gegen Sexualnormen begreift, bleibt Scham das stärkste Instrument der Täter.
- Kein Personenkult: Keine Gemeinschaft, die Erwachsene als „Kinder“ eines „Vaters“ organisiert, kann Schutzräume garantieren. Das gilt für Schönstatt – und für jede andere Bewegung, ob religiös oder nicht.
Fazit
Regina Heyders Artikel bündelt die Aktenlage so dicht wie bislang kaum ein anderer Text. Er dokumentiert eine Vertuschung, die von den Schwestern über die Bewegung bis in den Vatikan reichte und von höchster Stelle – Pius XII. billigte, dass die Marienschwestern für die Folgen allein zahlten – mitgetragen wurde. Wie wenig sich daran in der Haltung der Bewegung geändert hat, zeigte zuletzt der Umgang mit einem schwulen Jugendleiter, der „um unsere Kinder zu schützen“ ausgeschlossen wurde, während die Vorwürfe gegen den Gründer offen sind.
Heyders Schlusssatz lautet, Tabuisierung sei „keine Option mehr“. Dem ist zuzustimmen. Nur reicht es nicht, das Tabu um einen Mann zu brechen. Zu brechen ist das System, das ihn möglich machte: die heilig gesprochene Abhängigkeit, die Moral der Scham und eine Institution, die den Nutzen eines Werks höher gewichtet als die Menschen, die darin zu Schaden kamen.
Quellen
- Regina Heyder: Eine Geschichte von Täter und Tabu. Die Vorwürfe gegen Josef Kentenich und seine Rückkehr nach Europa. In: Herder Korrespondenz 10/2026, S. 13–17 (PDF-Ausgabe, kostenpflichtig)
- Alexandra von Teuffenbach: „Vater darf das!“ Eine Archivdokumentation, Nordhausen 2020
- Eduardo Aguirre (Hg.): Dokumente zur Geschichte der Schönstatt-Bewegung, Studienausgabe, Vallendar 2021 ff.















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