Das Wort zum Wort zum Sonntag (öffnet in neuem Tab): Allerheiligen und Allerseelen die „November-Ouvertüre“, verkündigt von Benedikt Welter, ausgestrahlt am 31.10.2026 im Ersten.
Darum geht es
Benedikt Welter feiert Allerheiligen und Allerseelen als Feste, bei denen „niemand ausgeschlossen“ wird – dabei hat seine Kirche Suizidtoten, Ungetauften und „öffentlichen Sündern“ jahrhundertelang das Begräbnis verweigert, und dass heute niemand verscharrt wird, verdanken wir vor allem dem säkularen Bestattungsrecht.Benedikt Welter hat sich für sein „Wort zum Sonntag“ am Vorabend von Allerheiligen ein Thema vorgenommen, bei dem man vorsichtig sein sollte, und er ist es über weite Strecken auch. Er erzählt von jungen Eltern, deren Kind tot zur Welt kam, von einem wohnungslosen Mann, an dessen Grab plötzlich seine Kumpels standen, vom Grab seines eigenen Vaters. Das sind keine Predigtrequisiten, sondern Erfahrungen aus vielen Jahren Friedhofsarbeit, und sie verdienen Respekt. Dass ein Pfarrer mit trauernden Eltern zwischen Weihnachten und Neujahr über den Friedhof geht und mit ihnen das Begräbnis vorbereitet, ist schlicht gute Arbeit an Menschen.
Um diese Menschen geht es hier nicht. Es geht um die Deutung, die Welter um sie herum baut, und um einen Satz, der in einer katholischen Sendung bemerkenswert ist:
„Sowohl bei Heiligen wie bei Seelen geht es immer um Alle. Niemand wird ausgelassen. Niemand wird ausgeschlossen. Niemand wird vergessen.“
Das ist ein schöner Gedanke. Er hat nur eine sehr kurze Geschichte – jedenfalls in der Kirche, für die Welter spricht.
Niemand ausgeschlossen – seit wann?
Wer bis 1983 nach katholischem Kirchenrecht starb, konnte sehr wohl ausgeschlossen werden, und zwar ausgerechnet dort, wo Welter die Würde der Toten verortet: am Grab. Der Codex Iuris Canonici von 1917 entzog in can. 1240 unter anderem denen das kirchliche Begräbnis, die sich „mit Überlegung“ das Leben genommen hatten – es sei denn, sie hätten vor dem Tod noch ein Zeichen der Reue gegeben (canonlaw.info). Für Menschen nach einem Suizid ist das eine zynische Bedingung. Die Katholische Enzyklopädie von 1908 zählt außerdem auf, wer kein christliches Begräbnis erhielt: Ungetaufte, Angehörige anderer Religionen, Häretiker, Apostaten, Exkommunizierte, Duellanten, „öffentliche Sünder“ und wer seine Feuerbestattung verlangt hatte (Catholic Encyclopedia, „Christian Burial“).
Für die Zeit bis zum Codex von 1983 heißt das: Ein tot geborenes, ungetauftes Kind, wie das, dessen Begräbnis Welter so einfühlsam schildert, hatte keinen Anspruch auf ein kirchliches Begräbnis. Erst der geltende Codex erlaubt es in can. 1183 § 2 – und auch dann nur, wenn die Eltern die Taufe beabsichtigt hatten, und nur mit Erlaubnis des Ortsordinarius (CIC 1983, cann. 1183–1185). Die Frage, wo solche Kinder nach dem Tod „sind“, hat die Kirche jahrhundertelang mit dem Limbus beantwortet, einem Ort am Rand der Seligkeit ohne Gottesschau. Die Internationale Theologische Kommission hat 2007 mit Billigung Benedikts XVI. festgehalten, der Limbus bleibe eine „mögliche theologische Meinung“, und die Kirche habe kein sicheres Wissen über das Heil ungetauft gestorbener Kinder, nur „Gründe zur Hoffnung“ (ITC, The Hope of Salvation for Infants Who Die Without Being Baptized).
Und es ist nicht alles Geschichte. Auch der geltende can. 1184 schreibt vor, das kirchliche Begräbnis sei zu verweigern: offenkundigen Apostaten, Häretikern und Schismatikern, wer sich aus glaubenswidrigen Gründen für die Feuerbestattung entschieden hat, und anderen „öffentlichen Sündern“, wenn ihr Begräbnis Ärgernis erregen würde – jeweils sofern sie vor dem Tod keine Reue gezeigt haben. Wie streng das vor Ort gehandhabt wird, ist eine andere Frage. „Niemand wird ausgeschlossen“ ist jedenfalls keine Beschreibung des Kirchenrechts, sondern eine Wunschformel.
Die Lockerungen kamen übrigens nicht aus der Offenbarung, sondern unter Druck: 1973 bereitete die Glaubenskongregation in einem Rundschreiben vor, kirchliche Begräbnisse für bis dahin ausgeschlossene Gläubige zu „erleichtern“, und sprach dabei von der „notwendigen teilweisen Außerkraftsetzung“ des can. 1240 (Glaubenskongregation, 29.05.1973). Die Kirche ist in diesem Punkt menschlicher geworden. Aber sie ist es geworden, weil die Gesellschaft um sie herum es vorher geworden war.
„Weil bei Gott jeder Mensch heilig ist“
Zum Schluss legt Welter noch nach: Ein geöffneter Himmel am ersten November, „weil bei Gott jeder Mensch heilig ist“. Auch das klingt nach einer Lehre, die niemanden zurücklässt. Der Katechismus der Katholischen Kirche sieht das anders. In Nr. 1035 heißt es: „Die Lehre der Kirche sagt, daß es eine Hölle gibt und daß sie ewig dauert.“ Wer im Zustand der Todsünde stirbt, kommt nach derselben Nummer dorthin (KKK 1033–1037). Und Markus 16,16 lässt in der Frage, wer gerettet wird, keinen Raum für „jeden“: „Wer aber nicht glaubt, wird verurteilt werden.“
Auch Allerseelen selbst ist kein allgemeiner Erinnerungstag, wie es in der Sendung klingt, sondern der Tag der Fürbitte für die Seelen im Fegefeuer. Die Apostolische Pönitentiarie bezeichnet die Ablässe für den Friedhofsbesuch in den ersten Novembertagen ausdrücklich als „auf die Seelen im Fegefeuer anwendbar“ (Dekret vom 22.10.2020 (!)). Was das für die Deutung des Festes bedeutet, haben wir gestern am Beispiel eines Kindertexts von katholisch.de ausführlich beschrieben: „Alle im Himmel? Was katholisch.de Kindern über Allerseelen verschweigt“. Welters Version ist die Erwachsenenfassung desselben Musters: Was bleibt, ist Wärme. Was wegfällt, sind Läuterung, Bedingung und Verdammnis, die die Lehre weiterhin enthält.
Fried, Perikles und die Würde
Den Rahmen der Sendung bilden zwei Zitate. Das erste ist Erich Frieds Gedicht „Definition“: Ein Hund, der stirbt und weiß, dass er stirbt wie ein Hund, und der sagen kann, dass er es weiß, sei ein Mensch. Welter liest daraus einen Appell: Ein Mensch müsse „notwendig würdig sterben können“. Das ist eine mögliche Lesart, er kennzeichnet sie auch als seine. Näher am Text liegt eine andere: Fried definiert den Menschen hier über Bewusstsein und Sprache, über das Wissen um die eigene Sterblichkeit – nicht über eine unsterbliche Seele, nicht über Gottebenbildlichkeit, nicht über einen geöffneten Himmel. Es ist eine bemerkenswert diesseitige Definition, und sie ist ein seltsamer Auftakt für eine Sendung, die mit dem Himmel endet.
Das zweite Zitat schreibt Welter dem Athener Perikles zu: „Die Kultur eines Volkes erkennt man am Umgang mit den Toten.“ Der Satz ist als Perikles-Wort weit verbreitet, sogar eine medizinethische Fachzeitschrift hat ihn als Titel verwendet (Zeitschrift für medizinische Ethik 60/4, 2014). Eine antike Belegstelle wird dabei allerdings in aller Regel nicht genannt; in der berühmten Gefallenenrede, die Thukydides Perikles in den Mund legt, findet er sich in dieser Form nicht. Das ist kein großer Fehler, eher ein typischer: Ein Satz klingt alt und weise, also bekommt er einen alten, weisen Urheber.
Wichtiger ist, was Welter daraus macht: „Allerheiligen und Allerseelen sind ein Beitrag zur Zivilisation.“ Der Umgang mit den Toten ist ohne Zweifel ein Kulturmerkmal. Nur zeigt gerade Welters Perikles-Zitat, dass dieses Merkmal älter ist als das Christentum und nicht von ihm abhängt. Die Griechen haben ihre Toten bestattet, betrauert und erinnert, ohne Allerseelen. Menschen tun das in allen Kulturen, auch ohne jede Religion. Das Christentum hat diesem Umgang eine eigene Form gegeben, aber es hat ihn nicht erfunden – und wie oben gezeigt, hat es ihn über Jahrhunderte auch dazu benutzt, Menschen auszugrenzen.
Wer den wohnungslosen Mann beerdigt hat
Die stärkste Szene der Sendung ist die Beerdigung des wohnungslosen Mannes, „dessen Begräbnis polizeilich angeordnet war“. Welters Formulierung ist präzise. Wenn niemand da ist, der sich um eine Bestattung kümmert, oder die Angehörigen nicht auffindbar sind, führt im Saarland die Ortspolizeibehörde die Bestattung durch; die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung können nach § 74 SGB XII vom Sozialamt übernommen werden (Regionalverband Saarbrücken, Infoblatt Bestattungskosten).
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(öffnet in neuem Tab)Dass in Deutschland niemand „verscharrt“ wird, wie Welter es zu Recht fordert, ist also keine Leistung der November-Ouvertüre. Es ist eine Leistung des säkularen Rechtsstaats: einer Bestattungspflicht, die für alle gilt, unabhängig von Bekenntnis, Taufe, Todesart oder Kirchenaustritt, und eines Sozialstaats, der zahlt, wenn sonst niemand zahlen kann. Dieser Staat fragt nicht nach Reue vor dem Tod und nicht nach öffentlichem Ärgernis. Gemessen an Welters eigenem Maßstab – Zivilisation erkennt man am Umgang mit den Toten – hat hier das Bestattungsgesetz die Nase vorn vor dem Kirchenrecht.
Und das Schönste an der Szene war nicht die Segnung. Es waren die Kumpels, die auf dem Weg zum Grab „lauter liebevolle Geschichten“ erzählten. Darin lebt ein Mensch tatsächlich weiter: im Gedächtnis derer, die ihn kannten. Das ist keine Jenseitshoffnung, sondern eine Erfahrung, die jeder machen kann.
Erinnern ohne Bedingungen
Welter hofft, seinen Vater „mit vielen, vielen guten Menschen aufgehoben in Gottes Heiterkeit und Heiligkeit“ zu wissen. Diese Hoffnung soll ihm niemand nehmen, und an einem Tag, an dem viele Menschen an ihre Toten denken, muss man sie auch nicht zerpflücken. Man kann aber festhalten, dass sie in der Lehre seiner Kirche an Bedingungen geknüpft ist, von denen die Sendung schweigt.
Die säkular-humanistische Alternative braucht keine solchen Bedingungen. Sie sagt: Jeder Mensch hat Anspruch auf ein würdiges Begräbnis, weil er ein Mensch war – nicht, weil er getauft war, bereut hat oder geglaubt hat. Erinnerung gehört den Lebenden, und sie ist dann am ehrlichsten, wenn sie den Toten nicht in ein Verfahren aus Läuterung, Fürbitte und Ablass einspannt, sondern ihn als den erinnert, der er war. Kerzen auf dem Friedhof, ein Besuch am Grab, Geschichten von Kumpels: All das funktioniert ohne Himmel genauso gut. Vielleicht sogar besser, weil es niemandem etwas verspricht, was niemand halten kann.
„Kein Name wird vergessen“ – das ist ein Satz, den man unterschreiben kann. Nur sollte man dazusagen, wer ihn eingelöst hat: die Angehörigen, die Freunde, die Friedhofsverwaltung, das Sozialamt. Und, ja, auch ein Pfarrer, der mit trauernden Eltern über den Friedhof geht. Aber eben als Mensch unter Menschen, nicht als Vertreter einer Lehre, die lange genau festgelegt hat, wessen Name an geweihter Stelle nicht stehen durfte.
Frühere Beiträge zum Thema: Welters letzter Auftritt bei uns, „Der Weltenbrand kommt nicht aus der Edda“, sowie „Kommen Atheisten in die Hölle?“.
Quellen
- Benedikt Welter: Allerheiligen und Allerseelen die „November-Ouvertüre“. Das Wort zum Sonntag, Das Erste, 31.10.2026 (Untertitel: SR).
- Codex Iuris Canonici 1983, cann. 1183–1185. vatican.va.
- Codex Iuris Canonici 1917, can. 1240 § 1, zitiert nach canonlaw.info: Catholic funerals.
- Christian Burial. The Catholic Encyclopedia (1908), catholic.com.
- Kongregation für die Glaubenslehre: Rundschreiben über die kirchliche Bestattung von Gläubigen, die in irregulären Eheverhältnissen gelebt haben, 29.05.1973.
- Internationale Theologische Kommission: The Hope of Salvation for Infants Who Die Without Being Baptized, 19.01.2007, Nr. 41 und 79.
- Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1033–1037. vatican.va.
- Apostolische Pönitentiarie: Dekret über die Ablässe für die Verstorbenen im November, 22.10.2020.
- Regionalverband Saarbrücken: Infoblatt Bestattungskosten (§ 74 SGB XII, Bestattung durch die Ortspolizeibehörde).
- Zeitschrift für medizinische Ethik 60 (2014), Heft 4: »Die Kultur eines Volkes erkennt man daran, wie es mit seinen Toten umgeht« (Perikles). Bestattung fehlgeborener Kinder.
- Erich Fried: Definition (Gedicht), zitiert nach der Sendung.
- Bibel: Mk 16,16 (Einheitsübersetzung 2016).














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