wählerisch-sein: Art. 38 (1)
Art. 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.














Mich stört der ganze Begriff "sich entschuldigen", denn er ist, auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch üblich, definitiv falsch. Man kann…