wählerisch-sein: Art. 3 (2)
Art. 3 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Kirchen-, Glaubens- und Religionskritik • Aufklärung • Säkularismus • Humanismus
Art. 3 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Art. 1 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die Platin-Rosine am Band 2017 geht an die Rosinenpicker von wählerisch-sein.de für ihre Auswahl an Bibelversen zu einigen Grundgesetz-Artikeln.
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Es gibt ja in der Tat hin und wieder kommerzielle Werbung, bei der man am Ende gar nicht weiss, wofür…