Selbstbestimmung nach Bedarf – die Bischöfe zu Organspende, Leihmutterschaft und Suizidhilfe

Lesezeit: ~ 6 Min.

Darum geht es

Bei der Organspende berufen sich die Bischöfe auf die Selbstbestimmung, bei Leihmutterschaft und Suizidhilfe verweigern sie genau diese Selbstbestimmung, weil ihr eigentlicher Maßstab nicht die Freiheit des Einzelnen ist, sondern ein Leben, das angeblich Gott gehört.

„Leben vom Anfang bis zum Ende“

Unter dieser Überschrift stellten der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck, der Augsburger Weihbischof Anton Losinger und Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa am Dienstag der Vollversammlung die Haltung der Kirche zu drei bioethischen Streitfragen vor. Der Bericht von Osthessen|News kündigt in der Überschrift Leihmutterschaft, Organspende und assistierten Suizid an. Im Text selbst kommt der assistierte Suizid dann allerdings nicht vor, dazu muss man auf andere Berichte zurückgreifen. Wir gehen die drei Themen nacheinander durch, denn erst zusammen zeigen sie das Muster.

Organspende: Selbstbestimmung als Argument

Am 24. September 2026 hat der Bundestag in erster Lesung über einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für eine Widerspruchsregelung beraten, unterstützt von 254 Abgeordneten. Künftig soll jeder Erwachsene als möglicher Organspender gelten, der nicht widersprochen hat. Der Hintergrund ist ernst: 2025 gab es in Deutschland 985 Organspender, auf den Wartelisten stehen rund 8.000 Menschen. Deutschland nimmt im Verbund Eurotransplant mehr Organe aus anderen Ländern auf, als es selbst abgibt, profitiert also von den Widerspruchsregelungen der Nachbarn. 2020 war ein ähnlicher Entwurf im Bundestag gescheitert.

Bischof Overbeck würdigte die Organspende als Akt der Nächstenliebe und ermutigte ausdrücklich dazu. Das verdient Anerkennung, auch von säkularer Seite. Die Widerspruchsregelung lehnen die Bischöfe dennoch ab und begründen das mit der Freiheit des Einzelnen:

„Dazu darf niemand gezwungen werden.“

Stattdessen schlagen sie vor, alle Erwachsenen regelmäßig und verbindlich nach ihrer Entscheidung zu fragen. Das ist kein abwegiger Vorschlag, und man kann über Widerspruchs- und Entscheidungsregelungen mit guten Gründen streiten, auch innerhalb der säkularen Bewegung. Festhalten sollte man aber das Argument, auf das sich die Bischöfe hier stützen: Schweigen ist keine Zustimmung, über den eigenen Körper entscheidet der Mensch selbst. Merken wir uns diesen Satz für die nächsten beiden Abschnitte.

Leihmutterschaft: Selbstbestimmung als Gefahr

Die Debatte über eine Zulassung der Leihmutterschaft in Deutschland hatte im Sommer die Elternschaft des CDU-Politikers Jens Spahn per Leihmutter in den USA neu entfacht. Bereits 2024 hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung festgestellt, dass eine begrenzte, altruistische Leihmutterschaft verfassungsrechtlich zulässig wäre, wenn der Schutz der austragenden Frau und das Kindeswohl umfassend gesichert sind.

Die Bischöfe lehnen jede Form der Leihmutterschaft ab, auch die altruistische. Ihre Gründe: Das Kind werde zum Objekt eines Vertrags unter Erwachsenen, es drohe als Projekt oder bei Krankheit gar als Schadensfall betrachtet zu werden. Anders als bei einer Adoption werde eine schwierige Lage bewusst herbeigeführt. Die Würde der Frau sei gefährdet, weil Schwangerschaft und Geburt zum Vertragsgegenstand würden. Und schließlich seien die medizinischen Verfahren „ethisch hoch bedenklich“, insbesondere wegen der Gefahr eines selektiven Umgangs mit Embryonen.

Manche dieser Sorgen sind berechtigt und werden auch in der säkularen Ethik diskutiert, vor allem die Gefahr der Ausbeutung von Frauen auf kommerziellen Märkten. Andere halten einer Prüfung nicht stand. Dass eine Situation „bewusst herbeigeführt“ wird, gilt für jede gewollte Schwangerschaft. Und das Kind, dessen Würde geschützt werden soll, gäbe es ohne die Leihmutterschaft schlicht nicht. Ihm ein Leben zu ersparen, um es vor einer „komplexen Ausgangslage“ zu bewahren, ist ein merkwürdiger Begriff von Kindeswohl.

Aufschlussreich ist der Hinweis auf die medizinischen Verfahren. Gemeint ist die künstliche Befruchtung, die die katholische Kirche grundsätzlich ablehnt, auch bei verheirateten Paaren mit eigenen Ei- und Samenzellen. So steht es in den Instruktionen Donum vitae (1987) und Dignitas personae (2008). Millionen Menschen weltweit verdanken ihr Leben der In-vitro-Fertilisation. Die Ablehnung der Leihmutterschaft ist also nicht in erster Linie eine Sorge um Frauen und Kinder, sondern die Fortsetzung einer Lehre, nach der Kinder nur durch den ehelichen Akt entstehen sollen.

Und was ist mit der Selbstbestimmung, auf die sich die Bischöfe bei der Organspende berufen haben? Eine erwachsene Frau, die nach Beratung, ohne Bezahlung und mit allen Rechten entscheidet, für eine Freundin oder Schwester ein Kind auszutragen, trifft eine Entscheidung über ihren eigenen Körper. Hier gilt diese Entscheidung plötzlich nichts. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, brachte die Begründung im Juli auf den Punkt: Menschliches Leben sei unverfügbar, und es gebe kein Recht auf ein Kind. Es ist bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit eine Institution, die Frauen grundsätzlich von ihren Weiheämtern ausschließt, den Schutz der Würde von Frauen gegen deren eigene Entscheidung in Stellung bringt.

Suizidhilfe: Selbstbestimmung als Bedrohung

Was die Bischöfe zum assistierten Suizid sagten, steht nicht im Osthessen|News-Bericht, wohl aber bei domradio.de und Vatican News. Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa forderte, eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe müsse den Schwerpunkt auf Prävention legen. Der Staat habe die Aufgabe, die Freiheit zu schützen, weiterleben zu wollen und zu können. In katholischen Einrichtungen werde es keine Suizidassistenz geben, und niemand dürfe zur Suizidhilfe verpflichtet werden.

Gegen Suizidprävention hat niemand etwas, auch säkulare Organisationen nicht. Prävention und das Recht auf einen selbstbestimmten Tod sind keine Gegensätze. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe (§ 217 StGB) für nichtig erklärt und festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, einschließlich der Freiheit, dafür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine gute Regelung muss beides sichern: dass niemand aus einer behandelbaren Krise heraus stirbt und dass niemand, der freiverantwortlich entschieden hat, entmündigt wird. Ausführlich dokumentiert ist der Streit um diese Frage auf 217stgb.com.

Auch dass niemand zur Mitwirkung gezwungen werden darf, ist unstrittig. Problematisch ist etwas anderes: Wenn katholische Pflegeheime die Suizidhilfe in ihren Räumen generell ausschließen, trifft das nicht die Kirche, sondern die Bewohner. Ein Pflegeheim ist für viele Menschen ihr letztes Zuhause. Wer dort lebt und ein verfassungsrechtlich anerkanntes Recht wahrnehmen möchte, müsste dafür im Zweifel sein Zuhause verlassen, in einem Zustand, in dem das kaum noch möglich ist. Und die Einrichtungen, die diesen Ausschluss beanspruchen, werden ganz überwiegend aus Pflegeversicherung, Sozialhilfe und Eigenleistungen der Bewohner finanziert, nicht aus Kirchensteuern.

Auch hier gilt die Selbstbestimmung, auf die sich die Bischöfe bei der Organspende berufen, plötzlich nicht mehr. Der Mensch darf frei entscheiden, ob er nach seinem Tod Organe spendet, aber nicht, wann und wie er sterben will.

Das Muster: Selbstbestimmung nach Bedarf

Nebeneinandergelegt ergeben die drei Positionen ein klares Bild. Bei der Organspende verteidigen die Bischöfe die Freiheit des Einzelnen gegen den Staat. Bei der Leihmutterschaft und bei der Suizidhilfe stellen sie sich gegen die Freiheit des Einzelnen und rufen den Staat zu Hilfe. Das ist nicht inkonsequent, wenn man den eigentlichen Maßstab kennt. Er heißt nicht Selbstbestimmung, sondern Unverfügbarkeit: Das Leben gehört nach katholischer Lehre Gott, nicht dem Menschen. Daraus folgt alles Weitere. Organe nach dem Tod darf man verschenken, weil das Leben dann vorbei ist. Über den Beginn eines Lebens auf anderem als dem vorgesehenen Weg und über sein Ende darf man nicht verfügen.

Das Argument der Selbstbestimmung ist in diesem Gebäude nur geliehen. Die Bischöfe verwenden es dort, wo es zu ihrem theologischen Ergebnis passt, und lassen es fallen, wo es nicht passt. Das gleiche Muster haben wir bei der KI-Enzyklika beobachtet: säkulare Argumente für Transparenz und Anfechtbarkeit, die für die eigene Institution nicht gelten sollen.

Anzeige
jesus liebt dich nicht! - Männer Premium Bio T-Shirt Mint  (öffnet in neuem Tab)
jesus liebt dich nicht! - Männer Premium Bio T-Shirt Mint 
Zum Produkt (öffnet in neuem Tab)
AWQ - Answers without questions - Turnbeutel Fuchsia (öffnet in neuem Tab)
AWQ - Answers without questions - Turnbeutel Fuchsia
Zum Produkt (öffnet in neuem Tab)
Religiös glauben - Sticker Größe S (10 x 10 cm) Transparent glänzend (öffnet in neuem Tab)
Religiös glauben - Sticker Größe S (10 x 10 cm) Transparent glänzend
Zum Produkt (öffnet in neuem Tab)

In einem weltanschaulich neutralen Staat kann die Unverfügbarkeit des Lebens als Glaubenssatz niemandem vorgeschrieben werden, der ihn nicht teilt. Eine Mehrheit der Bevölkerung gehört keiner der beiden großen Kirchen mehr an, und auch unter den Kirchenmitgliedern teilt längst nicht jeder diese Lehre. Gesetze müssen sich mit Gründen rechtfertigen lassen, die jeder nachvollziehen kann, unabhängig vom Glauben.

Die säkular-humanistische Alternative

Ein humanistischer Ansatz nimmt die Selbstbestimmung ernst, und zwar in allen drei Fällen gleich. Bei der Organspende heißt das: eine Regelung, die mehr Leben rettet und den Widerspruch so einfach macht, dass niemand gegen seinen Willen zum Spender wird. Bei der Leihmutterschaft: eine streng regulierte altruistische Form mit starken Rechten der austragenden Frau, unabhängiger Beratung und dem Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen, statt ein Verbot, das wohlhabende Paare ins Ausland ausweichen lässt. Bei der Suizidhilfe: gut ausgebaute Palliativversorgung und Suizidprävention, und daneben das Recht, als freiverantwortlicher Mensch über das eigene Lebensende zu entscheiden, auch im Pflegeheim.

Die Leitfrage ist in allen drei Fällen dieselbe: Wessen Leben ist es? Die Bischöfe antworten: Gottes. Die humanistische Antwort lautet: das des Menschen, der es lebt.

Fazit

Die Bischöfe haben in Fulda zu drei schwierigen Fragen Stellung genommen, und nicht alles daran ist falsch. Ihre Ermutigung zur Organspende ist richtig, ihre Sorge vor Ausbeutung von Frauen ist ernst zu nehmen, ihr Ruf nach Suizidprävention berechtigt. Aber der Maßstab, an dem sie alles messen, ist nicht die Würde und Freiheit des einzelnen Menschen, sondern eine theologische Setzung. Die Selbstbestimmung, die sie bei der Organspende so überzeugend verteidigen, verweigern sie überall dort, wo sie zu anderen Ergebnissen führen würde.

Teil 4 und Abschluss der Mini-Serie zur Herbst-Vollversammlung. Teil 1 behandelt „Antisemitismus ist Sünde“ und die AfD, Teil 2 die Erwachsenentaufen, Teil 3 die Predigten über Ijob und die Erzengel. Unsere frühere Auseinandersetzung mit Organspende und Glauben findet sich in „Zweite Chance“.

Wenn Sie selbst an Suizid denken: Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenlos und anonym erreichbar unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 und 116 123.

Quellen

KI

Deine Gedanken dazu?

Fragen, Lob, Kritik, Ergänzungen, Korrekturen: Trage mit deinen Gedanken zu diesem Artikel mit einem Kommentar bei!

Wenn du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns über eine kleine Spende in die Kaffeekasse.

Bitte beachte beim Kommentieren:

  • Vermeide bitte vulgäre Ausdrücke und persönliche Beleidigungen.
  • Kennzeichne Zitate bitte als solche und gib die Quelle/n an.
  • Wir behalten uns vor, rechtlich bedenkliche oder anstößige Kommentare nicht zu veröffentlichen.

Schreibe einen Kommentar

Ressourcen

Gastbeiträge geben die Meinung der Gastautoren wieder.

AWQ unterstützen

Jetzt einfach, schnell und sicher online bezahlen – mit PayPal.

Wikipedia-Zitate werden unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike veröffentlicht.

Neueste Kommentare