Zu: „Bischof Gerber nutzt an Allerheiligen Chorgesang als Bild für Heiligkeit“ (öffnet in neuem Tab), Osthessen|News, 01.11.2026, und „Bischof Gerber und Weihbischof Diez feiern Pontifikalgottesdienste im Dom“ (öffnet in neuem Tab), Osthessen|News, 30.10.2026.
Darum geht es
Das Bistum Fulda verkauft Allerheiligen und Allerseelen nach außen als Chorprobe zur Selbstentfaltung mit garantierter „Vollendung“ für alle Toten – das Kleingedruckte mit Fegefeuer, Ablass und Hölle steht im eigenen Direktorium und läuft jedes Jahr vom 1. bis 8. November als Aktionswoche.Das Bistum Fulda hat zu Allerheiligen und Allerseelen zwei Texte an Osthessen|News gegeben, die man nebeneinanderlegen muss. Der erste, eine Ankündigung der Pontifikalgottesdienste mit einem „Stichwort“-Kasten, erklärt, worum es an diesen Tagen geht. Der zweite fasst die Allerheiligenpredigt von Bischof Michael Gerber im Dom zusammen. Beide sind freundlich, musikalisch und tröstlich. Und beide lassen genau das weg, was die Kirche an diesen Tagen nach ihrer eigenen Lehre eigentlich feiert.
Vollendung für alle – laut Pressestelle
Im Stichwort-Kasten heißt es, Gebete, Fürbitten und Messfeiern an Allerseelen sollten dazu beitragen, „dass alle Toten Vollendung in Gott finden“. Die Gläubigen besuchten die Gräber und hofften, dass „sie alle einst in die Gemeinschaft der Heiligen aufgenommen werden“. Auch der Vorspann zur Predigt spricht von der Hoffnung, dass das Leben „bei Gott seine Vollendung findet“. „Vollendung“ ist offenbar das Wort der Saison. Es klingt nach Abschluss, nach Ernte, nach einem Lied, das ausklingt.
Der Katechismus klingt anders. Wer „in der Gnade und Freundschaft Gottes stirbt, aber noch nicht vollkommen geläutert ist“, macht nach Nr. 1030 nach dem Tod eine Läuterung durch, „um die Heiligkeit zu erlangen, die notwendig ist, in die Freude des Himmels eingehen zu können“. Diese Läuterung nennt die Kirche Purgatorium, auf Deutsch Fegefeuer, und sie empfiehlt dafür ausdrücklich „Almosen, Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen“ (KKK 1031–1032). Wer dagegen in schwerer Sünde stirbt, kommt nach Nr. 1035 in eine Hölle, die „ewig dauert“ – und für den nützt kein Gebet, keine Kerze und keine Gräbersegnung (KKK 1030–1037). „Alle Toten“ finden nach katholischer Lehre also gerade nicht Vollendung. Das ist der Grund, warum es Allerseelen überhaupt gibt.
Nebenbei: Dass „schon im vierten Jahrhundert“ in der „orthodoxen Kirche“ Allerheiligenfeste gefeiert wurden, ist zumindest unglücklich formuliert. Eine orthodoxe Kirche als eigene Konfession gab es damals noch nicht; die Trennung von Ost- und Westkirche wird gewöhnlich auf 1054 datiert. Gemeint sind frühe Gedenkfeste für alle Märtyrer im Osten der einen damaligen Kirche.
Heiligkeit als Stimmbildung
Bischof Gerber hat für seine Predigt ein schönes Bild gewählt: den Chor. Sopran, Alt, Tenor und Bass singen verschiedene Linien, jede Stimme hat ihre eigene Klangfarbe, erst zusammen füllt der Klang den Raum. Heiligkeit sei ein persönlicher Weg, auf dem Menschen ihre „von Gott geschenkten Möglichkeiten“ entfalten. Sie brauche, wie eine Stimmbildung, Zeit, Übung und die Bereitschaft, sich weiterentwickeln zu lassen. Der Kernsatz:
„Streben nach Heiligkeit, das bedeutet, die Melodie, die Klangfarbe zu entdecken, die Gott in mir grundgelegt hat.“
Das ist, mit Verlaub, ziemlich genau das Programm jeder Volkshochschule und jedes Coaching-Ratgebers: Begabungen entdecken, üben, sich weiterentwickeln, im Team aufeinander hören. Gerber beschreibt Persönlichkeitsentwicklung – und klebt an den Anfang ein Etikett, auf dem „von Gott grundgelegt“ steht. Woran man erkennen könnte, dass eine Begabung von Gott stammt und nicht aus Genen, Elternhaus, Musikschule und viel Fleiß, sagt er nicht. Er kann es auch nicht sagen, denn die Behauptung ist so gebaut, dass alles passt: Was sich entwickelt, war „grundgelegt“, was sich nicht entwickelt, hat man eben noch nicht „entdeckt“. Eine Aussage, die mit jedem denkbaren Lebenslauf vereinbar ist, sagt über keinen etwas.
Bemerkenswert ist auch, was Gerbers Heiligkeit nicht mehr enthält. Für eine Heiligsprechung verlangt seine Kirche bis heute ein förmliches Verfahren mit geprüften Wundern (Johannes Paul II., Divinus perfectionis magister, 1983). In der Predigt ist Heiligkeit dagegen eine Frage der „Klangfarbe“. Und der Bischof legt noch eine Pointe für Musikfreunde nach: Gott wolle keinen „klinisch reinen Ton“ von „440 Hertz etwa“, das wäre „ein sehr blutleerer Heiliger“, sondern einen „voluminösen Klang“. Das ist hübsch. Der Kammerton a‘ mit 440 Hertz ist allerdings genau der Ton, auf den sich ein Chor einstimmt, damit die vielen Klangfarben nicht in Kakophonie enden. Ohne gemeinsame Stimmung kein voluminöser Klang. Darüber gleich mehr.
Wer dirigiert, wer singt, wer darf nicht?
Ein Chor ist ein schönes Bild für Gemeinschaft. Er hat allerdings auch eine Partitur und einen Dirigenten, und das Bild verrät mehr über die Kirche, als dem Prediger lieb sein kann. Die Partitur ist das Lehramt, an dem keine Stimme etwas umschreiben darf. Der Dirigent wird nicht vom Chor gewählt, sondern von oben eingesetzt. Und ein ganzes Register ist von bestimmten Partien grundsätzlich ausgeschlossen: Die heilige Weihe empfängt nach can. 1024 CIC gültig „nur ein getaufter Mann“. Gerbers Musiker, der „hört, was um ihn herum vorgeht“, und seine Stimme so einbringt, „dass sie das Konzert bereichert“, wäre in der realen Kirche eine Musikerin, die seit Jahrzehnten hört, dass ihre Stimme für das Solo leider nicht vorgesehen ist.
Gerber fragt selbst, ob die Verbindung von eigenständigen Persönlichkeiten und aufmerksamem Miteinander den ersten Christen ihre Resonanz verschafft habe, und nennt die Antwort darauf eine Aufgabe der kirchlichen Erneuerung. Das ist ehrlich. Eine Institution, die das Aufeinanderhören erst als Erneuerungsaufgabe entdecken muss, hat es offenbar lange nicht praktiziert.
Was nach der Chorprobe kommt
Interessant wird die Predigt, wenn man sie mit dem Allerseelentag zusammenliest, auf den sie zuläuft. Gerber betont, Heiligkeit sei ein Weg, der Zeit braucht, und ein „in sich abgeschlossener, perfekter Mensch“ entspreche diesem Verständnis nicht. Das ist menschenfreundlich gedacht. Nur: Nach dem oben zitierten Katechismus ist Heiligkeit beim Tod nicht optional, sondern „notwendig“, um in den Himmel zu kommen. Wer seine Stimmbildung zu Lebzeiten nicht abgeschlossen hat, muss nach katholischer Lehre in die Nachschulung. Genau dafür gibt es Allerseelen.
Die Predigt liefert also die sympathische Hälfte der Lehre, die Ankündigung des Requiems die stimmungsvolle Kulisse. Die andere Hälfte steht nicht in der Pressemitteilung, sondern in den Dokumenten, die das Bistum für den internen Gebrauch herausgibt.
Die Black Week des Fegefeuers
Das Direktorium der Diözese Fulda, der liturgische Kalender für Priester und Gemeinden, definiert den Ablass in der Ausgabe 2025 nüchtern als „Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist“, und kündigt an, im Kalendarium auf die Tage hinzuweisen, an denen ein vollkommener Ablass gewonnen werden kann. Zu einem dieser Ablasstage vermerkt es ausdrücklich, er könne „auch den Verstorbenen zugewendet werden“.
Die Domgemeinde Fritzlar, ebenfalls Bistum Fulda, hat das schon 2012 auf bistum-fulda.de unter der Überschrift „Allerheiligen und Allerseelen-Ablass – vom 01. bis 08. November möglich“ beworben. Und der aktuelle Liturgiekalender des Bistums Eichstätt für November 2026 nennt die Regel unverändert (Kalendarium November 2026).
Wer im Einzelhandel arbeitet, erkennt das Format sofort. Es ist eine zeitlich begrenzte Aktionswoche mit 100 Prozent Nachlass, nur eben nicht auf Elektronik, sondern auf jenseitige Strafzeit. Die Konditionen, zusammengestellt nach dem Dekret der Apostolischen Pönitentiarie vom 22.10.2020, den Normen des Enchiridion Indulgentiarum und den Hinweisen auf bistum-fulda.de:
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(öffnet in neuem Tab)- Aktionszeitraum: 1. bis 8. November, einmal pro Tag. Am Allerseelentag zusätzlich per Kirchenbesuch mit Vaterunser und Glaubensbekenntnis.
- Leistung: vollkommener Nachlass aller zeitlichen Sündenstrafen – „nur den Seelen im Fegfeuer zuwendbar“.
- Teilnahmebedingungen: Friedhofsbesuch mit Gebet für die Verstorbenen, Beichte, Kommunion, Gebet in der Meinung des Papstes, dazu die Abkehr von jeder Anhänglichkeit an Sünde, auch an die lässliche.
- Nicht übertragbar: „Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.“
- Bei unvollständiger Erfüllung: automatische Herabstufung auf Teilablass.
- Lieferbestätigung: keine.
Der vorletzte Punkt ist der eigentlich raffinierte. Ob man wirklich frei von jeder Anhänglichkeit an jede lässliche Sünde war, kann niemand überprüfen, auch man selbst nicht. Ist die innere Verfassung „in irgendeiner Weise weniger als vollkommen“, wird nach den Normen des Enchiridion nur ein Teilablass daraus. Wie viel der wert ist, weiß nach der Reform von 1968 ohnehin nur Gott; die alten Tagesangaben hat man damals abgeschafft. Der Kunde erfüllt also alle Bedingungen und erfährt nie, ob die Gutschrift angekommen ist. Das ist ein Geschäftsmodell, um das jeder Versandhändler die Kirche beneiden würde.
Fairerweise: Geld kostet der Ablass nicht mehr. Das Konzil von Trient hat ihn 1563 zwar gegen die Reformatoren verteidigt und mit dem Anathem belegt, wer ihn für unnütz erklärt, den Gelderwerb dabei aber untersagt (Konzil von Trient, Dekret über die Ablässe, DS 1835; vgl. Semmelroth 1967). Ganz kostenlos ist die Fürsorge für die Armen Seelen trotzdem nicht: Wer für seine Verstorbenen eine Messe lesen lässt, gibt dafür ein Messstipendium (can. 945 ff. CIC). Tetzel ist Geschichte. Die Preisliste hat nur das Format gewechselt.
Warum die Pressestelle schweigt
Man muss dem Bistum keine Täuschungsabsicht unterstellen, um das Muster zu sehen. Fegefeuer und Ablass sind in Deutschland schlicht nicht mehr vermittelbar. Schon 2015 titelte evangelisch.de, dass sich deutsche Katholiken mit beidem schwertun (evangelisch.de). Der Bonner Theologe Roman Mensing beschrieb in der Jesuitenzeitschrift Geist und Leben den Zustand, dass Rom weiter Ablässe gewährt, während sich das Kirchenvolk nicht darum kümmert, als „beunruhigende Kommunikationsstörung“ (Mensing 2011).
Die Lösung der Pressestellen ist nicht, die Lehre zu ändern, sondern sie nicht mehr zu erwähnen. Nach außen gibt es Chorgesang, Kerzen und „Vollendung“ für alle, nach innen bleibt das Direktorium mit Strafnachlass und Ablasstagen in Kraft. Das ist dasselbe Muster, das wir in den letzten Tagen schon zweimal beschrieben haben: bei einem Kindertext von katholisch.de, der Kindern verspricht, alle Toten seien im Himmel, und bei Benedikt Welters „Wort zum Sonntag“, in dem „niemand ausgeschlossen“ wird. Wer wissen will, was hinter dem Fegefeuer als nächste Stufe wartet, findet es in „Kommen Atheisten in die Hölle?“. Und dass die Kirche den Menschen erst ein Defizit einredet, um dann das Heilmittel anzubieten, hatten wir auch schon bei Stefan Buß.
Ein Chor ohne Fegefeuer
Das Schöne an Gerbers Bild ist, dass es ohne Gott vollständig funktioniert. Der Domchor klingt gut, weil Menschen üben, weil Domkapellmeister Franz-Peter Huber probt, weil Sängerinnen und Sänger aufeinander hören und sich auf einen gemeinsamen Ton einstimmen. Begabungen entfalten sich durch Förderung, Bildung, Zeit und Ermutigung – genau die Dinge, die Gerber selbst aufzählt. Dass wir „nicht aus uns selbst heraus“ leben, wie er sagt, stimmt auch: Wir leben von anderen Menschen, von Eltern, Lehrern, Freunden, von einer Gesellschaft, die uns trägt. Dafür braucht es keinen Atem Gottes, sondern Dankbarkeit gegenüber denen, die tatsächlich da waren.
Und die Toten? Die säkular-humanistische Antwort auf Allerseelen ist einfach: Wir erinnern uns an sie, weil wir sie geliebt haben, nicht, um ihre Strafzeit zu verkürzen. Ein Grabbesuch ist dann ein Besuch, keine Ablasshandlung mit Beichtvoraussetzung. Niemand muss bangen, ob die Gutschrift angekommen ist, weil es keine Rechnung gibt. Die Toten brauchen von uns keine Nachschulung. Sie brauchen nur, dass wir ihre Stimme nicht vergessen.
Quellen
- Osthessen|News: Bischof Gerber nutzt an Allerheiligen Chorgesang als Bild für Heiligkeit, 01.11.2026 (mis/pm).
- Osthessen|News: Bischof Gerber und Weihbischof Diez feiern Pontifikalgottesdienste im Dom, 30.10.2026 (js/pm).
- Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1030–1037. vatican.va.
- Bistum Fulda: Direktorium der Diözese Fulda für Eucharistiefeier und Stundengebet, Ausgabe 2025.
- Domgemeinde St. Peter, Fritzlar (Bistum Fulda): Allerheiligen und Allerseelen-Ablass – vom 01. bis 08. November möglich, 2012.
- Bistum Eichstätt: Kalendarium November 2026.
- Apostolische Pönitentiarie: Dekret über die Ablässe für die Verstorbenen im November, 22.10.2020.
- Enchiridion Indulgentiarum, Normen über die Ablässe (Ausgabe 1968, engl. Übersetzung).
- Johannes Paul II.: Divinus perfectionis magister (Apostolische Konstitution über Selig- und Heiligsprechungsverfahren), 25.01.1983.
- EWTN: What is an Indulgence (zur Abschaffung der Tagesangaben 1968).
- Codex Iuris Canonici 1983, can. 945 ff. (Messstipendien) und can. 1024 (Empfänger der Weihe).
- Konzil von Trient, 25. Sitzung, Dekret über die Ablässe (1563), DS 1835; dazu Otto Semmelroth: Abhandlung zur Neuordnung des Ablasswesens durch Indulgentiarum doctrina. Geist und Leben 40 (1967), 348–360.
- Roman Mensing: Rehabilitation und „liebevolle Hut“. Der kirchliche Ablass. Geist und Leben 84 (2011), 129–147.
- evangelisch.de: Mit Fegefeuer und Ablass tun sich deutsche Katholiken schwer, 08.12.2015.















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