Ewiges Leben, 99 Euro inklusive Mehrwertsteuer

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Darum geht es

Osthessen|News lässt sich ein kostenpflichtiges eigenes Produkt zum zweiten Mal von einem Geistlichen empfehlen, diesmal vom evangelischen Pfarrer Stefan Bürger – und macht aus dessen doppelt eingeschränktem Glaubenssatz eine Schlagzeile, die wie eine Tatsachenmeldung aussieht, während im Text die säkulare Trauerbegleitung in Anführungszeichen gesetzt wird.

Zwei Pfarrer, ein Produkt

Im März 2026 hat Osthessen|News ein eigenes Trauerportal gestartet. Seither lässt das Portal sich dieses Angebot in Interviews von kirchlichen Fachleuten begutachten – im Juli vom katholischen Stadtpfarrer Stefan Buß, dessen Interview wir hier bereits besprochen haben, und am 7. August nun vom evangelischen Pfarrer Stefan Bürger von der Fuldaer Kreuzkirche, begleitet von Claudia Pfannemüller, der Öffentlichkeitsbeauftragten des Evangelischen Kirchenkreises Fulda. Die Namensähnlichkeit der beiden Geistlichen ist Zufall. Das Verfahren ist keiner.

Vier Punkte lohnen die genauere Betrachtung: die Konstruktion des Textes als Werbung, die Schlagzeile, für wen der angebotene Trost eigentlich gilt – und wie über diejenigen gesprochen wird, die Trauerfeiern ohne Kirche gestalten.

Was hier eigentlich verkauft wird

Beginnen wir mit dem, was in dem Interview nicht vorkommt: einem Preis. Das „neue Angebot von OSTHESSEN|NEWS“, von dem der Text spricht, ist kein karitatives Projekt, sondern ein Anzeigenprodukt. Zum Start nannte das Portal für eine Gedenkseite 199 Euro für Privatkunden und 299 Euro netto für Unternehmen, jeweils für ein Jahr; in einer späteren Produktmeldung sind es 99 Euro für Privatpersonen und 129 Euro netto für Unternehmen. Hinzu kommt ein zweites Geschäftsfeld: In einem integrierten Branchenbuch können sich Bestatter und bestattungsnahe Dienstleister präsentieren. Vorgestellt wurde das Ganze bei der Markteinführung nicht von der Redaktion allein, sondern unter anderem vom Vertriebsleiter des Hauses.

Das ist völlig legitim. Traueranzeigen sind seit jeher ein Erlösmodell von Regionalzeitungen, und ein digitales Nachfolgeformat zu bauen, ist unternehmerisch naheliegend. Der Punkt ist ein anderer: Seit März erscheint auf demselben Portal eine ganze Serie redaktionell aufgemachter Beiträge über dieses Produkt – zur Markteinführung, zur einfachen Bedienung, zur „Entlastung in einer schwierigen Zeit“, zum würdevollen Abschied „über Grenzen hinweg“ –, und keiner davon ist als Anzeige gekennzeichnet. Die beiden Pfarrer-Interviews sind die jüngsten Glieder dieser Kette.

Wie eng die Fragen dabei geführt werden, zeigt der Text selbst. Die Frage nach digitalen Angeboten wird nicht offen gestellt, sondern gleich mit der gewünschten Einordnung geliefert – das Trauerportal als „freies“, überkonfessionelles Angebot, das Trauer und Gemeinschaft ermögliche. Was folgt, ist die erwartbare Zustimmung: Pfannemüller findet es gut wegen der Reichweite, Bürger erzählt vom Tod seines Vaters und davon, wie gut es tue, wenn Menschen außerhalb der Familie mitgehen – woran er den Satz knüpft, das digitale Trauerportal könne das auffangen. Am Ende steht, wie in allen Beiträgen dieser Serie, der Link zum Produkt.

Das Tauschgeschäft

Beide Seiten bekommen etwas. Das Medium bekommt eine Empfehlung von Personen, die ein Teil des Publikums historisch bedingt auch heute noch als moralische Autorität wahrnimmt – und zwar inzwischen ökumenisch beglaubigt, einmal katholisch, einmal evangelisch. Was ein Vertriebsleiter über ein Anzeigenprodukt sagt, klingt nach Vertrieb. Was ein Pfarrer über einen Ort des Gedenkens sagt, klingt nach Seelsorge. Der Text verkauft dasselbe, aber mit der zweiten Stimme.

Die Kirche bekommt dafür Präsenz. Bürger formuliert das mit einer Offenheit, die man ihm hoch anrechnen muss:

„Es ist wichtig, mit den Menschen in Kontakt zu bleiben. Deswegen stehe ich für dieses Gespräch zur Verfügung.“

Das ist keine Auskunft über Trauerbegleitung, sondern über Kommunikationsstrategie. Eine Institution, deren Basis schrumpft, sucht Zugänge zu Menschen, die sie über Gottesdienste nicht mehr erreicht – und findet sie in einem reichweitenstarken Portal, das gerade sein eigenes Trauerprodukt bewirbt. Interessen sind hier keine unterstellten, sondern zu Protokoll gegebene.

Wer in dieser Anordnung fehlt, ist schnell aufgezählt: jede säkulare Stimme. Zu einem ausdrücklich überkonfessionellen Angebot äußern sich in zwei Interviews ausschließlich Vertreter der beiden großen Kirchen. Weder freie Trauerbegleitung noch Hospizdienste noch Trauerselbsthilfe noch humanistische Verbände kommen vor. Das Produkt heißt „für alle zugänglich“; befragt werden ausschließlich diejenigen, die die Deutungshoheit über Trauer traditionell beanspruchen.

Es bleibt abzuwarten, ob hier in einem weiteren Beitrag noch eine Stimme zu Wort kommen wird, die für den inzwischen größeren Anteil an nicht religiös oder konfessionell gebundenen Menschen spricht.

Die Überschrift, die niemand gesagt hat

Der Titel des Beitrags lautet: „Es geht weiter. Ohne Tod. Ohne Krankheit.“ – in Anführungszeichen, mit Punkten rhythmisiert, wie ein Zitat. Gesagt hat Bürger im Interview etwas anderes, wie dem Beitrag zu entnehmen ist:

„Als Christen glauben wir, dass es für den Glaubenden weitergeht, ohne Krankheit und ohne Leid, in Gottes guten Händen.“

Zwischen Satz und Schlagzeile liegen drei Eingriffe. Erstens fällt „Als Christen glauben wir“ weg – aus einer bekenntnisgebundenen Überzeugung wird eine Feststellung. Zweitens fällt „für den Glaubenden“ weg – aus einem konditionierten Versprechen wird ein universelles. Drittens wird der Inhalt ausgetauscht: Bürger sagt „ohne Krankheit und ohne Leid“, die Überschrift macht daraus „Ohne Tod. Ohne Krankheit.“ Die Redaktion hat den Satz nicht nur gekürzt, sie hat ihn in Richtung Offenbarung 21,4 nachgebessert, wo der Tod nicht mehr sein soll.

Man kann das für Handwerk halten. Es ist aber der Unterschied zwischen „Ein Pfarrer glaubt X“ und „X ist der Fall“ – im redaktionellen Teil eines Nachrichtenportals, nicht in einer Verkündigungsrubrik. Und es ist, in diesem Kontext, mehr als eine Ungenauigkeit: Die stärkste denkbare Trostbehauptung steht als Schlagzeile über einem Text, an dessen Ende ein kostenpflichtiges Produkt verlinkt ist. Zur Sorgfalt gehört im Übrigen auch, dass der Anreißer über dem Artikel Bürger mit einem Wortlaut zitiert, der im Interviewtext so nicht steht – sinngleich, aber nicht identisch. Wer Anführungszeichen setzt, behauptet Wortlaut.

„Für den Glaubenden“ – Trost mit Zugangsvoraussetzung

Die zwei Wörter, die die Überschrift streicht, sind der entscheidende Teil des Satzes. Das Weitergehen gilt nach dieser Auskunft für den Glaubenden. Im Umkehrschluss: für den Nichtglaubenden nicht.

Damit ist das Trostangebot präzise adressiert – und präzise begrenzt. Es hilft nicht der Mutter, deren erwachsener Sohn nichts geglaubt hat. Es hilft nicht dem konfessionslosen Witwer. Es hilft, nüchtern gerechnet und wenn überhaupt, einer Minderheit: Ende 2025 gehörten noch 43,8 Prozent der Bevölkerung einer der beiden großen Kirchen an, und selbst innerhalb dieser Gruppe teilt längst nicht jedes Mitglied die Auferstehungshoffnung. Ein Trost, der an eine Bedingung geknüpft ist, die der Verstorbene nicht mehr erfüllen kann, ist für die Mehrheit der Fälle kein Trost, sondern die Auskunft über eine Ausschlussregel.

Hinzu kommt der Preis dieser Konstruktion. „In Gottes guten Händen“ ist derselbe Gott, in dessen Zuständigkeit auch der Tod fiel, um den hier getrauert wird. Und die Aussage ist unüberprüfbar: Sie kann nicht falsch sein, weil nichts sie widerlegen könnte. Genau deshalb eignet sie sich schlecht als Schlagzeile im Nachrichtenteil und gut als Bindungsangebot in einer Situation, in der Menschen so wenig widerspruchsfähig sind wie sonst nie.

Die Anführungszeichen um „frei“

Auf die Frage nach der Tendenz, Trauerfeiern von freien Rednerinnen und Rednern gestalten zu lassen, antwortet Bürger mit einer Gegenfrage:

„Diese ‚freien Trauerredner‘ – was heißt das überhaupt? Das klingt, als wären die frei und wir streng.“

Und weiter: frei heiße erst einmal nur „nicht kirchlich“, frei heiße aber auch für die Kirche, dass man die Trauerfamilie frage: „Was brauchen Sie?“

Das ist rhetorisch geschickt und sachlich schief. „Frei“ ist in dieser Branche keine Werbebehauptung über Flexibilität, sondern eine Berufsbezeichnung: frei von konfessioneller Bindung, frei von vorgegebener Liturgie, frei von einem Bekenntnis, das der Verstorbene teilen musste. Bürger deutet den Begriff so um, dass er am Ende das bezeichnet, was die Kirche ohnehin tut – ein Vorgang, den wir in dieser Reihe regelmäßig als Vereinnahmung beschreiben, hier ausnahmsweise nicht an einem Wert, sondern an einem Konkurrenzetikett.

Bemerkenswert ist der Satz davor: „Das ist so eine Sache mit den Amtshandlungen.“ Damit ist der ökonomische Kern des Themas offen benannt und sofort wieder verlassen. Kasualien sind für die Kirchen ein zentraler Kontaktpunkt zu einer schrumpfenden Mitgliedschaft. 2020 wurden erstmals weniger als die Hälfte aller Bestattungen in Deutschland kirchlich begleitet – 49,7 Prozent gegenüber 71,5 Prozent im Jahr 2000. Die freien Rednerinnen und Redner sind für die Kirche nicht nur ein semantisches Problem.

Wie frei die Kirche wirklich fragt

Der Anspruch, individuell zu fragen, „was brauchen Sie?“, lässt sich überprüfen. Vor dieser Frage steht nämlich eine andere, die im Interview nicht vorkommt: War der Verstorbene Mitglied?

Die Antwort der evangelischen Kirche ist eindeutig. Jedes Kirchenmitglied hat Anspruch auf eine kirchliche Trauerfeier; wer ausgetreten ist, hat damit nach kirchlicher Lesart zu erkennen gegeben, kirchliche Handlungen nicht zu wollen. Eine kirchliche Bestattung Ausgetretener ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich – und der offizielle Verweis lautet dann: Die Trauerfeier muss von einem freien Redner durchgeführt werden. Die Landeskirche, zu der der Kirchenkreis Fulda gehört, hat 2016 in einer Denkschrift ihrer Theologischen Kammer ausdrücklich festgehalten, dass der Wunsch nach einer kirchlichen Bestattung mit einem Kirchenaustritt nicht vereinbar sei. Auf katholischer Seite regelt das Kirchenrecht dasselbe mit eigenen Ausschlussgründen.

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Damit steht es so: Diejenigen, deren Berufsbezeichnung Bürger in Anführungszeichen setzt, sind genau die Instanz, an die seine eigene Kirche Trauernde verweist, wenn der Verstorbene nicht dazugehörte. Die Freiheit, die die Kirche für sich reklamiert, ist eine Freiheit innerhalb einer Mitgliedschaft. Die Freiheit der freien Redner ist die Freiheit von dieser Voraussetzung. Das ist kein Etikettenstreit, sondern der ganze Unterschied.

Die weggebrochenen Rituale

Ein zweites Motiv zieht sich durch das Gespräch: Weil „die festen religiösen Rituale weggebrochen sind“, sei der Umgang mit Trauer schwieriger geworden; Menschen wüssten nicht mehr, wie sie trauern oder was sie dem Nachbarn sagen sollen.

Zwei Einwände. Erstens die Grammatik: „weggebrochen“ ist ein Vorgang ohne Verursacher, so wie ein Felsen wegbricht. Tatsächlich sind die Rituale nicht weggebrochen – Menschen haben sie in großer Zahl aktiv verlassen, allein 2025 rund 657.000 durch Kirchenaustritt. Wer den Verlust beschreibt, ohne die Entscheidung zu erwähnen, macht aus einem Ergebnis von Freiheit ein Schicksal.

Zweitens die Sache: Dass Menschen Rituale brauchen, ist gut belegt. Dass es kirchliche sein müssen, folgt daraus nicht. Bürger sagt selbst, die Menschen suchten nach Worten, und nennt dann Psalm 23 und das Vaterunser. Was hier trägt, ist die Eigenschaft der Form: vertraut, rhythmisch, gemeinsam sprechbar, nicht selbst erfunden werden müssend in einem Moment, in dem niemand etwas erfinden kann. Diese Eigenschaft haben auch ein Gedicht, ein Musikstück, ein feststehender Ablauf am Grab. Die Wirkung stammt aus der Wiederholbarkeit, nicht aus dem Wahrheitsgehalt. (Nebenbei: Das Vaterunser ist ein Gebet, nicht der Segen – im Interview steht beides in einem Atemzug.)

Ein Detail, das die Verhältnisse verkehrt

Eine Bildunterschrift des Beitrags zählt die Telefonseelsorge zu den „außerkirchlichen Hilfsangeboten“. Das ist schlicht falsch. Die TelefonSeelsorge in Deutschland ist ein Angebot in Verantwortung der evangelischen und der katholischen Kirche; der Dachverband wird von der Deutschen Bischofskonferenz und vom evangelischen Diakonie-Werk getragen, ein Großteil der über hundert Stellen arbeitet in ökumenischer Trägerschaft.

Der Fehler geht in eine bestimmte Richtung: Er lässt das kirchliche Netz größer erscheinen, indem er ausgerechnet ein kirchliches Angebot als neutrale Zusatzleistung ausgibt. Wer es genau nimmt, findet in diesem Interview kein einziges tatsächlich außerkirchliches Angebot benannt – weder Hospizdienste noch die Selbsthilfe verwaister Eltern noch psychotherapeutische Krisenhilfe noch die freie Trauerbegleitung, die es in Fulda ebenso gibt.

Was säkular übrig bleibt

Es bleibt viel übrig, und das ist die eigentliche Pointe. Bürgers praktische Empfehlungen sind durchweg brauchbar und durchweg weltlich: in der Trauer nicht allein bleiben; schauen, wer einem guttut; Trauernde anrufen und einladen, und zwar nicht nur in den ersten Wochen; auch außerhalb der engsten Familie Menschen dabeihaben. Kein Satz davon setzt ein Jenseits voraus. Jeder gilt für Konfessionslose Wort für Wort genauso. Denselben Befund haben wir im Interview mit Stefan Buß gefunden: Die tröstende Substanz ist die Zuwendung, das Ritual, die Gemeinschaft.

Ein säkularer Zugang muss dem nichts hinzufügen, sondern nur eines weglassen: die Bedingung. Trauer ist nicht heilungsbedürftig, sondern verarbeitungsbedürftig; sie braucht Zeit, Menschen und Formen, keine Auskunft über den Aufenthaltsort des Verstorbenen. Was ein Mensch hinterlässt, ist überprüfbar und reicht aus: das, was er getan hat, was er anderen bedeutet hat, was von ihm in denen weiterlebt, die ihn kannten. Das ist keine schwächere Hoffnung als die auf ein Weiterleben ohne Krankheit. Es ist eine, die niemanden ausschließt, weil er nicht geglaubt hat.

Fazit

Ein Anzeigenprodukt für 99 bis 299 Euro wird zum zweiten Mal von einem Geistlichen empfohlen, ohne dass der Text als Werbung gekennzeichnet wäre. Die Redaktion streicht aus dem Glaubenssatz ihres Gesprächspartners die Einschränkungen und macht daraus eine Zeile, die aussieht wie eine Nachricht über die Abschaffung des Todes. Der Pfarrer wiederum setzt die weltliche Konkurrenz in Anführungszeichen – während das eigene Regelwerk vorsieht, dass genau diese Konkurrenz übernimmt, sobald der Verstorbene nicht Mitglied war. Frei ist an dieser Trauerbegleitung vieles. Nur nicht der Zugang. Und gratis ist sie auch nicht.

Belege und Quellen

  • Interview: „Es geht weiter. Ohne Tod. Ohne Krankheit.“ – Hoffnung in der Trauer / „Pfarrer Stefan Bürger über Trauerarbeit in der Kirche und das O|N Trauerportal“, Osthessen|News, 7.8.2026 – osthessen-news.de (Quelle aller als Zitat gekennzeichneten Passagen).
  • O|N Trauerportal (Produkt von Osthessen|News, online seit März 2026): trauer.osthessen-news.de.
  • Produktmeldungen von Osthessen|News zum Trauerportal: Markteinführung, 16.3.2026 (u. a. Branchenbuch für Bestatter, Zitat des Vertriebsleiters); 26.3.2026 (Gedenkseite 199 Euro inkl. MwSt. für Privatkunden, 299 Euro zzgl. MwSt. für Unternehmen, jeweils für ein Jahr); 7.5.2026; 6.7.2026 (99 Euro inkl. MwSt. für Privatpersonen, 129 Euro zzgl. MwSt. für Unternehmen).
  • TelefonSeelsorge Deutschland, Trägerschaft und Finanzierung durch Deutsche Bischofskonferenz und Diakonie Deutschland – telefonseelsorge.de.
  • Kirchliche Bestattung für Nichtmitglieder und Ausgetretene, Verweis auf freie Redner – trauernetz.de (EKD).
  • Denkschrift der Theologischen Kammer der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, „Dem Glauben Raum geben. Christsein und Kirchenmitgliedschaft“ (2016) – evangelisch.de.
  • Anteil kirchlicher Bestattungen 2020 erstmals unter 50 Prozent (49,7 %; 2000: 71,5 %), Auswertung von Aeternitas – domradio.de; vgl. fowid.
  • Mitgliederzahlen und Austritte 2025: DBK-Kirchenstatistik und EKD-Statistik.
  • awq.de: Trost ohne Theologie: Was Stefan Buß‘ Trauerportal-Interview unfreiwillig belegt.
  • awq.de: Die Wundmale als Sieg – Stefan Buß und die Mechanik der Heilsverkündigung.
KI
Feiern ohne Gott

Einige Anregungen für Feiern ohne Gott gibt es auf unserer gleichnamigen Webseite.

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