Darum geht es
Bei der Vokationsfeier in Hofgeismar verteilt die EKKW an 34 staatlich ausgebildete Lehrkräfte eine kirchliche Erlaubnis, die mit dem Kirchenaustritt automatisch erlischt – und die Predigt dazu erklärt das Theodizee-Problem für unlösbar, um es anschließend per Behauptung („das Böse ist keine Gegenmacht“) zu überspringen und den Lehrkräften daraus einen Verkündigungsauftrag für den staatlichen Unterricht mitzugeben.Was in Hofgeismar geschehen ist
Am 6. August 2026 wurden in der Brunnenkirche in Hofgeismar 34 neue Religionslehrkräfte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) in einem Gottesdienst „in ihren Dienst eingeführt“. Bildungsdezernentin Dr. Gudrun Neebe überreichte die Bevollmächtigungsurkunden und segnete die Lehrerinnen und Lehrer; beteiligt war außerdem Studienleiter Prof. Dr. Volkmar Ortmann vom Religionspädagogischen Institut. In ihrer Predigt sprach Neebe über das Böse – in Gestalt von Krankheit, Naturkatastrophe und menschlich verursachtem Leid – und über die Frage, was das für den Glauben bedeutet.
Zwei Dinge an dieser Meldung verdienen eine genauere Betrachtung: das Verfahren, um das es geht, und die Predigt, die dazu gehalten wurde. Beide sind aufschlussreicher, als die freundliche Meldung vermuten lässt.
Die Vokation: ein kirchliches Vetorecht im Staatsdienst
Die Meldung erwähnt es beiläufig: Neben der staatlichen Lehrbefähigung sei „auch die kirchliche Bevollmächtigung – die so genannte Vokation – Voraussetzung“. Was das konkret heißt, steht in der Vokationsordnung der EKKW vom 11. März 2003. Voraussetzung für die kirchliche Bevollmächtigung sind unter anderem die Zugehörigkeit zur EKKW oder einer anderen Gliedkirche der EKD und die Erklärung, den Unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen dieser Landeskirche zu erteilen (§ 3). Und § 7 regelt die Kehrseite: Die Bevollmächtigung erlischt mit dem Austritt aus der evangelischen Kirche – automatisch, ohne Prüfung der fachlichen Eignung. Entzogen wird sie, wenn eine Lehrkraft den Religionsunterricht nicht mehr im Sinne der kirchlichen Grundsätze erteilt. Gegen Verweigerung oder Entzug kann Beschwerde eingelegt werden, allerdings beim Rat derselben Landeskirche; dessen Entscheidung ist laut § 10 endgültig.
Man sollte sich die Konstruktion vor Augen führen. Das Land Hessen bildet die Lehrkräfte aus, prüft sie, stellt sie ein, bezahlt sie und beaufsichtigt den Unterricht; nach Auskunft des Kultusministeriums wird der bekenntnisorientierte Religionsunterricht „nach staatlichen Curricula, in deutscher Sprache und grundsätzlich durch staatliche Lehrkräfte“ erteilt. Über die Frage aber, wer dieses staatlich finanzierte Fach unterrichten darf, entscheidet eine private Weltanschauungsgemeinschaft – nach eigenen Kriterien, mit eigenem Rechtsweg, ohne Beteiligung der staatlichen Personalvertretung. Der Preis für den Austritt aus einem Verein ist der Verlust einer beruflichen Qualifikation.
Verfassungsrechtlich ist das gedeckt: Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz macht den Religionsunterricht zum einzigen im Grundgesetz garantierten Schulfach und schreibt zugleich fest, dass er „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt wird. Politisch ist es eine Anomalie: In keinem anderen Fach hängt die Unterrichtserlaubnis an der Mitgliedschaft in einer Organisation, deren Lehren im Unterricht zugleich behandelt werden sollen. Zur Erinnerung an die Größenordnung dieses Arrangements: Hessenweit besuchen laut EKKW rund 270.000 Schülerinnen und Schüler den evangelischen Religionsunterricht, erteilt von etwa 5.400 Lehrkräften. Dass in Hessen konfessionsangehörige Kinder grundsätzlich teilnahmepflichtig sind – vorbehaltlich einer Abmeldung, die vor dem 14. Geburtstag die Eltern erklären müssen –, rundet das Bild ab. Wir haben das an anderer Stelle ausführlicher dargestellt.
„Das Böse ist nicht stärker als Gott“ – eine Antwort, die keine ist
Die Predigt selbst folgt einem Muster, das in dieser Textsorte regelmäßig auftritt. Neebe benennt das Problem in aller Schärfe: Das Böse gefährde die Beziehung zu Gott, es lasse zweifeln und bringe „uns von Gott weg“. Auf die Warum-Frage, so die Meldung, gebe es keine einfache Antwort. Entscheidend sei vielmehr die Hoffnung, dass das Böse keine Gegenmacht zu Gott und ihm nicht überlegen sei.
„Das ist für mich die Basis von Hoffnung“
Das ist der ganze argumentative Vorgang: Die Frage wird gestellt, für unbeantwortbar erklärt und durch eine Behauptung ersetzt, die genau das voraussetzt, was zur Debatte steht. Das Theodizee-Problem ist damit nicht bearbeitet, sondern umgangen. Es lautet seit der Antike schlicht: Ein Gott, der allmächtig und allgütig ist, dürfte das Leid weder wollen noch zulassen können; es gibt es aber. Wer antwortet, das Böse sei „keine Gegenmacht“, beantwortet die falsche Frage – niemand behauptet, das Leid sei eine konkurrierende Gottheit. Die Frage ist, warum ein allmächtiger, liebender Schöpfer Kinderkrebs und Erdbeben in seiner Welt duldet. Die Formulierung „keine einfache Antwort“ verdeckt, dass es überhaupt keine gibt, die den Gottesbegriff unbeschädigt lässt. Auch das ist ein wiederkehrendes Muster: der Ausweichschritt vor der Konsequenz, ausführlicher bei Epikur und hier.
Hinzu kommt die Immunisierung durch Zeitverschiebung: Der Sieg des Guten wird nicht behauptet für die Gegenwart – in der er offenkundig aussteht –, sondern als Hoffnung formuliert. Eine Hoffnung, deren Erfüllung erst nach dem Tod geprüft werden könnte, ist gegen jeden Einwand immun. Das macht sie psychologisch wirksam und erkenntnismäßig wertlos.
Das eigentliche Problem: der Dualismus selbst
Bemerkenswerter als die ausgelassene Antwort ist die Kategorie, mit der hier gearbeitet wird. „Das Böse“ erscheint als eine Größe, die handelt: Sie ficht an, irritiert, entfernt Menschen von Gott. Krankheit, Naturkatastrophe und menschliche Gewalt werden dabei in einen Topf geworfen.
Das ist sachlich unhaltbar. Ein Tumor ist eine Zellteilungsstörung, ein Erdbeben ist Plattentektonik – beides ist grauenhaft, aber keines von beidem ist böse, weil moralische Begriffe Absichten voraussetzen. Wer sie trotzdem anwendet, personalisiert Naturvorgänge und macht sie zum Bestandteil eines kosmischen Dramas, in dem der Mensch Zuschauer ist. Umgekehrt entpersonalisiert dieselbe Kategorie das, was tatsächlich Menschen tun: Aus Entscheidungen, Interessen, Anreizen und Institutionen wird eine anonyme Macht, die „in die Welt kommt“. Beides zusammen ist eine Verantwortungsverschiebung in zwei Richtungen – und pädagogisch problematisch, weil es Kindern eine unbrauchbare Analyse anbietet. Wer verstehen will, warum Menschen einander schaden, braucht Psychologie, Soziologie, Geschichte und Ökonomie, nicht eine Entität.
Vor allem aber hat der Gut-Böse-Dualismus eine Geschichte, und sie ist nicht harmlos. Wer eine Entität „das Böse“ annimmt, muss sie irgendwo verorten – und sie wurde regelmäßig bei den anderen verortet: bei Ketzern, Juden, „Hexen“, Ungläubigen, Homosexuellen. Die Externalisierung des Bösen ist keine Randerscheinung der Religionsgeschichte, sie ist eines ihrer Betriebsmittel. Steven Weinberg hat den Zusammenhang 1999 auf eine Formel gebracht: Gute Menschen handeln gut und schlechte schlecht; dass gute Menschen Böses tun, dazu brauche es Religion.
Dass diese Diagnose nicht polemisch überzogen ist, belegt die evangelische Kirche selbst. Die am 25. Januar 2024 veröffentlichte ForuM-Studie dokumentierte allein aus Disziplinarakten 2.225 Betroffene sexualisierter Gewalt und 1.259 mutmaßliche Täter und rechnete auf mindestens 9.355 Betroffene und rund 3.500 Beschuldigte hoch – bei einer Aktenlage, die die Landeskirchen selbst kontrollierten. Die Täter waren keine fremde Macht, die von außen anfocht. Es waren Pfarrer, Erzieher, Jugendleiter, Lehrkräfte: Menschen in genau jenen Vertrauensstellungen, für die in Hofgeismar Urkunden überreicht wurden, geschützt von einer Institution, die sich als moralische Instanz versteht. Wer über das Böse predigt, ohne diesen Befund auch nur zu streifen, betreibt Metaphysik an der Stelle, an der Aufarbeitung fällig wäre.
Hoffnung wecken ist kein Bildungsauftrag
Der operative Kern der Predigt ist der Auftrag an die Lehrkräfte: Sie sollen im Vertrauen auf Gottes Liebe diese Hoffnung in ihren Schülerinnen und Schülern wecken, stärken und weitergeben. Man lese den Satz noch einmal mit dem Blick auf das Fach, um das es geht. Es handelt sich um ein ordentliches, benotetes, versetzungsrelevantes Unterrichtsfach an staatlichen Schulen. Der Auftrag lautet nicht: Schülerinnen und Schüler sollen verstehen, welche Antworten Religionen auf die Leidfrage geben, wie diese Antworten historisch entstanden sind und welche Einwände es gibt. Er lautet: Ihr sollt in Kindern einen bestimmten Glauben wecken. Das ist Verkündigung, und sie wird aus Steuermitteln bezahlt.
Anwenden lässt sich hier der einfachste aller Tests: Was bleibt übrig, wenn man die theologische Sprache entfernt? Kinder darin zu stärken, dass Leid nicht das letzte Wort haben muss, dass sie handlungsfähig bleiben und Zuversicht entwickeln können – das ist ein hervorragendes pädagogisches Ziel. Es braucht dafür keinen Gott, keine Vokation und keine Kirchenmitgliedschaft der Lehrkraft. Es braucht gute Lehrkräfte. Der theologische Überbau leistet an dieser Stelle nichts, was nicht auch ohne ihn zu haben wäre – er dient allein dazu, das Ziel exklusiv zu machen.
Die Zahlen im Hintergrund
Rund 60 Bevollmächtigungen pro Jahr spricht die EKKW in zwei Gottesdiensten aus. Im selben Zeitraum verliert dieselbe Landeskirche in einer anderen Größenordnung: Zum 31. Dezember 2025 gehörten ihr 666.489 Menschen an, ein Rückgang um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr; rund 12.000 Menschen sind ausgetreten. Bundesweit ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler im christlichen Religionsunterricht laut KMK-Auswertung zwischen 2015/16 und 2023/24 von 64 auf 53 Prozent gefallen, während der Anteil im Ethikunterricht von 15 auf 26 Prozent gestiegen ist.
Der Religionsunterricht ist damit für die Kirchen der letzte flächendeckende, verpflichtende und staatlich finanzierte Zugang zu einer Altersgruppe, die sie auf allen anderen Wegen verlieren. Dass die Bevollmächtigung so sorgfältig geregelt ist – Mitgliedschaft, Grundsatztreue, Erlöschen bei Austritt –, ist vor diesem Hintergrund keine Formalie, sondern Bestandssicherung.
Der säkulare Gegenentwurf
Die Alternative ist weder neu noch exotisch: ein gemeinsames Pflichtfach Ethik/Philosophie für alle Kinder, in dem Religionen als Gegenstand vorkommen und nicht als Bekenntnis, unterrichtet von Lehrkräften, deren Eignung ausschließlich der Staat prüft. Modelle existieren – der „Religionsunterricht für alle“ in Hamburg, das Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde in Brandenburg, die Humanistische Lebenskunde in Berlin. In Hessen wird derzeit unter anderem mit der Humanistischen Gemeinschaft Hessen an einem Kerncurriculum gearbeitet; das ist ein Fortschritt, löst das Grundproblem aber nicht, sondern vervielfältigt die Trennung der Kinder nach Weltanschauung ihrer Eltern.
Zur Leidfrage lässt sich Kindern durchaus etwas sagen – nur ehrlicher. Dass vieles ohne Sinn geschieht. Dass es keine Instanz gibt, die dahinter etwas gutmacht. Dass genau deshalb Menschen füreinander einstehen müssen, und dass sie es können: Impfstoffe gegen Krankheiten, Frühwarnsysteme gegen Naturkatastrophen, Rechtsstaat und Institutionen gegen menschliche Gewalt. Dass die Zahl der Kinder, die vor dem fünften Geburtstag sterben, sich in wenigen Jahrzehnten drastisch verringert hat, ist keine Gnade, sondern das Ergebnis von Forschung, Hygiene und öffentlicher Gesundheitsversorgung. Hoffnung, die auf Nachweisbares gestützt ist, muss vor keiner Warum-Frage ausweichen.
Fazit
In Hofgeismar wurde ein Vorgang gefeiert, der bei näherem Hinsehen zwei Fremdkörper im säkularen Staat sichtbar macht: eine Kirche, die über die Beschäftigungsfähigkeit staatlicher Lehrkräfte mitbestimmt, und einen Unterrichtsauftrag, der ausdrücklich auf Glaubensvermittlung zielt. Die Predigt dazu erklärt das größte Problem der eigenen Lehre für unlösbar und geht darüber hinweg. Für die Kinder in den Klassenzimmern gilt: Sie hätten Anspruch auf einen Unterricht, der Fragen offenhält, statt Antworten zu segnen.
Belege und Quellen
- Osthessen|News, „Urkunden wurden im Gottesdienst in der Brunnenkirche übergeben“, 6. August 2026: osthessen-news.de
- Vokationsordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 11. März 2003 (§§ 3, 7, 10): kirchenrecht-ekkw.de
- Hessischer Landtag, Drucksache 21/3472 vom 11. März 2026 (Antwort des Kultusministers zu Religions- und Ethikunterricht): starweb.hessen.de
- EKKW: Mitgliedschaftsdaten 2025 (666.489 Mitglieder zum 31.12.2025, −3,1 Prozent): ekkw.de
- fowid, „Religions- und Ethikunterricht 2023/2024“ (Auswertung der KMK-Statistik): fowid.de
- ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche, veröffentlicht am 25. Januar 2024
- Steven Weinberg, Ansprache bei der Conference on Cosmic Design, AAAS, Washington D.C., April 1999
- Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz; Artikel 57 Verfassung des Landes Hessen; § 8 Hessisches Schulgesetz
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