Kritik zum Impuls Stefan Buß: „Das geöffnete Portal der Stadtpfarrkirche in Fulda“, veröffentlicht am 5.8.2026 von Osthessen|News
Darum geht es
Buß deutet ein offenes Kirchenportal als Zeichen bedingungsloser Zugänglichkeit, während das Kirchenrecht seiner eigenen Institution Taufe, Konfession, Lebensform und Geschlecht als Zugangsbedingungen festschreibt – und der Vorgänger-Impuls, für den er sich einleitend entschuldigt, unverändert falsch online steht.Der Impuls vom 5. August 2026 beginnt nicht mit dem Portal, sondern mit einer Richtigstellung. Das ist ungewöhnlich genug, um zuerst darauf zu schauen – und aufschlussreich genug, um beim eigentlichen Text daran zu erinnern.
Beichte ohne Wiedergutmachung: Eine Entschuldigung, die den Fehler stehen lässt
Stefan Buß dankt zu Beginn „für die vielen aufmerksamen Leser und Hörer, denen aufgefallen ist, dass ich eine kleine Verwechslung beim letzten Impuls hatte“. Der Satz „Fröhlich sein, Gutes tun und die Spatzen pfeifen lassen“ stamme nicht von Philipp Neri, sondern von Johannes Don Bosco:
„Also ich entschuldige mich nochmals für diesen letzten Impuls.“
Das ist zunächst anzuerkennen. Wer einen Fehler öffentlich einräumt, tut mehr als viele. Nur bleibt der Vorgang auf halbem Weg stehen, und zwar in drei Punkten.
Erstens: Der falsche Text ist weiterhin falsch abrufbar. In der Fassung, die bei Osthessen|News steht, heißt es unverändert: „Das Wort des heiligen Philipp Neri (1515 – 1595, Bedeutender italienischer Theologe der Gegenreformation)“. Kein Korrekturhinweis, keine Redaktionsanmerkung, kein Aktualisierungsvermerk. Wer den Impuls in einem Monat findet, egal ob Mensch oder KI-Bot, findet die Falschzuschreibung – und nicht die Entschuldigung, die in einem anderen Beitrag steht. Eine Korrektur, die den korrigierten Text nicht erreicht, ist eine Geste, keine Berichtigung.
Zweitens: Korrigiert wurde nur der eine Fehler. Die zweite Falschangabe im selben Klammerzusatz bleibt unerwähnt. Philipp Neri war kein „bedeutender italienischer Theologe der Gegenreformation“, sondern Priester und Gründer des Oratoriums – ein Seelsorger, kein Systematiker. Wer eine Verwechslung einräumt, die zweite Ungenauigkeit im selben Halbsatz aber übergeht, hat den Text nicht noch einmal geprüft, sondern nur den Punkt abgeräumt, auf den ihn jemand hingewiesen hat.
Drittens: Der Kern des letzten Impulses bleibt unangetastet. Dort lautete die Empfehlung, Kritik wie Spatzengezwitscher zu behandeln – als Geräusch, das man überhört. Genau dieses Gezwitscher hat den Fehler gefunden. Buß bedankt sich dafür bei „aufmerksamen Lesern und Hörern“ und deutet die Kritik damit in einen freundlichen Hinweis um. Die naheliegende Schlussfolgerung – dass Kritik nach ihrer Begründetheit zu beurteilen ist und nicht nach dem Unbehagen, das sie auslöst – zieht er nicht.
Das Portal als Beweismittel
Dann folgt der eigentliche Impuls:
„Ein geöffnetes Portal ist niemals nur Architektur – es ist eine Botschaft, denn: Ein geschlossenes Tor trennt. Ein geöffnetes Tor lädt ein.“
Das klingt einleuchtend und ist doch das Grundmuster des Textes: Ein Gegenstand wird zum Zeugen einer theologischen Aussage erklärt. Die Botschaft wird dabei nicht aus dem Portal gelesen, sie wird ihm zugeschrieben. Eine offene Tür an einem Supermarkt bedeutet „Öffnungszeiten“; dieselbe offene Tür an einer Kirche bedeutet plötzlich: „Es ist, als ob Gott selbst sagt: Du bist willkommen.“
Die Deutung ist zudem unfalsifizierbar. Wäre das Portal geschlossen, ließe sich mit gleicher Inbrunst über Ehrfurcht, Geheimnis und die Schwelle predigen, die nicht jeder zu jeder Zeit überschreiten darf. Eine Symbolik, die aus jedem Zustand dieselbe Bestätigung zieht, belegt nichts.
„Keine Zugangsbeschränkung“? Ein Blick in das Regelwerk
Der zentrale Satz des Impulses steht im Original hervorgehoben:
„Gottes Haus hat keine Zugangsbeschränkung. Sein Reich kennt keine Ausweise, keine Leistungskontrollen.“
Das ist die einzige überprüfbare Behauptung des Textes – und sie kollidiert mit dem Kirchenrecht der Institution, die dieses Portal betreibt. Der Codex Iuris Canonici von 1983 regelt den Zugang zu ihren Kernvollzügen sehr genau:
- can. 842 § 1: „Wer die Taufe nicht empfangen hat, kann zu den übrigen Sakramenten nicht gültig zugelassen werden.“ Die Taufe ist die Eingangstür – und sie ist eine Bedingung.
- can. 844 § 1: „Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen.“ Für nicht-katholische Christen gelten eng gefasste Ausnahmen.
- can. 915: Nicht zur Kommunion zugelassen werden „Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“ – die Norm, mit der wiederverheiratet Geschiedene über Jahrzehnte ferngehalten wurden und wegen der es üblich war dafür zu sorgen, dass „schwere Sünden“ eben nicht offenkundig wurden.
- can. 1024: „Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann.“ Das ist wörtlich eine Zugangsbeschränkung nach Ausweismerkmal.
- can. 920 und can. 989: Pflicht zur Osterkommunion und zur jährlichen Beichte schwerer Sünden. Wer das nicht als Leistungskontrolle bezeichnen will, braucht eine andere Definition von Kontrolle.
Dazu kommt die deutsche Besonderheit. Das Allgemeine Dekret der Deutschen Bischofskonferenz vom 20. September 2012 legt fest, dass wer den Kirchenaustritt vor der staatlichen Stelle erklärt, unter anderem die Sakramente der Buße, der Eucharistie, der Firmung und der Krankensalbung nicht mehr empfangen darf – außer in Todesgefahr –, kein kirchliches Amt bekleiden und nicht Pate sein kann. Der Zugang hängt hier an einem Verwaltungsakt, dokumentiert im Meldewesen und abgerechnet über die Kirchensteuer. Wer ernsthaft behauptet, dieses Reich kenne „keine Ausweise“, sollte den aktuellen Taufschein erklären, den jede Pfarrei vor einer kirchlichen Trauung anfordert.
Und selbst dort, wo sich zuletzt etwas bewegt hat, bleibt die Tür angelehnt: Die Erklärung Fiducia supplicans vom 18. Dezember 2023 erlaubt die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ausdrücklich nur außerhalb der Liturgie und ohne jede Ähnlichkeit zur Eheschließung. Zugang mit Vorbehalt ist kein Zugang ohne Vorbehalt.
Der Widerspruch ist damit präzise benennbar: Buß predigt die Offenheit des Raums und schweigt über die Geschlossenheit der Ordnung. Das Portal ist offen. Der Altar ist es nicht.
„Ich bin die Tür“ – die Metapher schließt mit
Als biblischen Beleg zitiert Buß Johannes 10,9: „Ich bin die Tür.“ Daraus folgert er: „Kein Mensch muss draußen bleiben. Keine Schuld ist zu groß. Kein Weg ist zu weit.“
Nur funktioniert das Bild anders, als der Impuls es braucht. Eine Tür ist nur dann eine Tür, wenn es ein Draußen gibt; die Metapher setzt den Ausschluss voraus, den sie überwinden soll. Der vollständige Vers lautet: „Ich bin die Tür; wer durch mich hineingeht, wird gerettet werden.“ Das ist kein bedingungsloses Willkommen, sondern eine Bedingung in freundlicher Formulierung. Dasselbe Evangelium verschärft sie wenige Kapitel später: „Niemand kommt zum Vater außer durch mich“ (Joh 14,6). Und im Matthäusevangelium wird dieselbe Türmetapher gegenteilig ausgelegt: „Das Tor, das zum Leben führt, ist eng und der Weg dahin schmal, und nur wenige finden ihn“ (Mt 7,14).
Buß wählt aus einem Textbestand, der beide Aussagen hergibt, die einladende – ohne die andere zu erwähnen. Das ist legitime Predigtpraxis, aber kein Argument. Wer ein Buch zitiert, das enge und weite Tore kennt, kann aus ihm nicht ableiten, dass es keine Schwelle gibt.
Die Umkehr der Bringschuld
Am Ende dreht der Text die Verantwortung um:
„Die entscheidende Frage ist nicht nur, ob das Portal offen ist, sondern ob wir hindurchgehen […] Oder bleiben wir verschlossen – aus Angst, aus Gewohnheit, aus Stolz?“
Damit sind die zulässigen Gründe für Fernbleiben abschließend aufgezählt, und alle drei sind Charakterdefizite. Im Jahr 2025 sind laut Kirchenstatistik der Deutschen Bischofskonferenz 307.117 Menschen aus der katholischen Kirche ausgetreten; 6,8 Prozent der verbliebenen 19,2 Millionen Mitglieder besuchen einen Gottesdienst. Dass darunter Menschen sein könnten, die sehr genau wissen, warum sie nicht hindurchgehen, kommt in Buß’ Aufzählung nicht vor.
Dabei liegen die Gründe im eigenen Bistum dokumentiert vor. Am 17. Juni 2025 legte die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Bistums Fulda ihren 319-seitigen Abschlussbericht vor: mindestens 120 erfasste Betroffene und 239 dokumentierte Fälle sexualisierter Gewalt, ausgewertet aus 2.124 Akten seit 1945. Bischof Michael Gerber räumte ein: „Wir haben in der Vergangenheit zu oft auf den Schutz der Institution geschaut und nicht auf die betroffenen Menschen.“
Vor diesem Hintergrund ist der Satz „Keine Schuld ist zu groß“ bemerkenswert einseitig adressiert. Er gilt denen, die hineinwollen. Über die Schuld derer, die drinnen waren, sagt der Impuls nichts.
Es ist dasselbe Muster wie im Vorgänger-Impuls: Dort war Kritik bloßes Gezwitscher, hier ist Fernbleiben Stolz. In beiden Fällen liegt das Problem beim Gegenüber. Eine Institution, die 307.000 Austritte in einem Jahr mit „Angst, Gewohnheit, Stolz“ erklärt, hat sich eine Diagnose gestellt, die keine Behandlung erfordert.
Die säkulare Alternative
Der Impuls hat einen richtigen Kern: Offenheit ist ein Wert, und Menschen brauchen Orte, an denen sie nicht geprüft werden. Nur lässt sich das prosaischer und verlässlicher haben.
Offenheit ist prüfbar – nicht an Symbolen, sondern an Regeln. Eine Institution, die offen sein will, streicht ihre Ausschlussklauseln; sie predigt nicht über Portale, während can. 1024 unverändert gilt.
Bedingungslosen Zugang gibt es bereits. Er heißt nur nicht Gnade, sondern Bürgerrecht. Öffentliche Bibliotheken, Krankenhäuser, Schulen, Parks und Beratungsstellen stehen tatsächlich ohne Taufschein, Mitgliedsnachweis und Glaubensprüfung offen. Sie machen darüber keine Andacht, sie tun es einfach.
Der Wert eines Menschen braucht keine Schwelle. Buß setzt der Stimme „Du bist nicht genug“ das offene Portal entgegen. Aber diese Stimme ist nicht vom Himmel gefallen – die Lehre von Erbsünde, Sündhaftigkeit und Beichtpflicht hat sie mit installiert. Erst ein Defizit behaupten und dann dessen Behebung anbieten, ist kein Trost, sondern ein geschlossener Kreislauf. Säkularer Humanismus setzt die Würde an den Anfang, nicht ans Ende eines Wegs.
Wer will, dass Menschen wiederkommen, muss ihre Gründe ernst nehmen. Das ist der Unterschied zwischen einer offenen Tür und einem offenen Ohr. Eine Tür kann man aufhalten, ohne irgendetwas zu ändern.
Fazit
Zwei Dinge sind in diesem Impuls unfreiwillig miteinander verknüpft. Buß eröffnet mit dem Eingeständnis eines Fehlers, dessen Korrektur den fehlerhaften Text nicht erreicht – und predigt anschließend über ein Portal, das eine Offenheit symbolisieren soll, die das Kirchenrecht so nicht kennt. In beiden Fällen wird die Geste für die Sache genommen.
Ein Korrekturhinweis am alten Beitrag wäre eine kleine Mühe. Er wäre die konkretere Form dessen, was der Impuls verlangt: einmal wirklich durch die Tür gehen, statt davor stehen zu bleiben und auf sie zu zeigen.
Belege und Quellen
- Stefan Buß: „Das geöffnete Portal der Stadtpfarrkirche in Fulda“, Osthessen|News, 5.8.2026 – osthessen-news.de
- Der unkorrigiert online stehende Vorgänger-Impuls vom 1.8.2026 – osthessen-news.de (Stand 5.8.2026)
- Codex Iuris Canonici (1983), deutsche Fassung, Buch IV (can. 842, 844, 915, 920, 989) – codex-iuris-canonici.de
- Codex Iuris Canonici (1983), Buch IV, Teil I, Titel VI (can. 1024) – vatican.va
- Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt, 20.9.2012 – dbk.de (PDF)
- Dikasterium für die Glaubenslehre: Fiducia supplicans, 18.12.2023 – vatican.va
- Kirchenstatistik 2025 der Deutschen Bischofskonferenz – dbk.de; Einordnung bei katholisch.de
- Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda, 17.6.2025; Berichterstattung – domradio.de, osthessen-news.de
- Philipp Neri als Priester und Gründer des Oratoriums – heiligenlexikon.de; vaticannews.va
- Bibelstellen Joh 10,9; Joh 14,6; Mt 7,13–14, Einheitsübersetzung – bibleserver.com
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