wählerisch-sein: Art. 38 (1)
Art. 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.














Wurde die Bibel 2000 Jahre lang falsch ausgelegt? Natürlich nicht! Nicht umsonst protestieren die wahren Rechtgläubigen seit der Aufklärung gegen…