wählerisch-sein: Art. 38 (1)
Art. 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Was soll eigentlich der ständige Quatsch mit der Blutlinie Davids?! Wenn Immanuel, äh "big J" natürlich, aus dieser stammen sollte,…