Störerhaftung
Durch eine Gesetzesänderung sollen Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots künftig nicht mehr bei Rechtsverstößen durch Nutzer haften. Dann können Kirchen WLAN anbieten, ohne dafür belangt werden, wenn jemand während der symbolisch-kannibalistischen Zeremonie zur Erinnerung an ein Menschenopfer illegale Sachen herunterlädt.














Grade die Kirche sollte sich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Sie lebt davon, es ist ihre Grundvorraussetzung,…