Gerechtigkeit

Ist nicht mehr genug für alle da? – Das Wort zum Wort zum Sonntag zum Thema Gerechtigkeit

Die Bibelstelle, laut der Menschen selig werden, wenn sie nach Gerechtigkeit hungern und dürsten, hat mit der Frage nach gerechter Verteilung von Lebensmitteln nichts zu tun. Gefragt sind hier die humanistischen Werte, die sich an der Würde und Freiheit des Menschen orientieren und nicht an christlicher Mythologie.

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Personalentscheidungen

Thema Personalentscheidungen: Wer wird was wann wo? – Das Wort zum Wort zum Sonntag

Was haben politische Personalentscheidungen mit den olympischen WInterspielen und biblischen Narrativen zu tun? Diese drei Themen versucht Herr Welter in seinem heutigen „Wort zum Sonntag“ unterzubringen.

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Kernbotschaft der Bibel

Die Kernbotschaft der Bibel

Die Kernbotschaft der Bibel setzt das Vorhandensein eines „Jenseits“ voraus. Denn laut christlicher Heilslehre existieren menschliche Persönlichkeiten nach ihrem Tod weiter und dafür gibt es nach heutigem Wissensstand keinen einzigen seriösen Beleg. Allwissenheit schützt vor Irrtum nicht, wies scheint…

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Fleischkonsum

Unersättlicher Hunger – Das Wort zum Wort zum Sonntag zum Thema Fleischkonsum

Früher gab es Gemüse, heute gibt es Fleisch. Der Versuch, in der christlichen Lehre einen relevanten Beitrag zum Thema Massentierhaltung und Fleischkonsum zu finden, scheitert auch diesmal wieder an der völligen Beliebigkeit der biblischen Wüstenmythologie.

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Goldene Rosine am Band

Gute Aussichten – Das Wort zum Wort zum Jahresbeginn – Goldene Rosine für Dr. Wolfgang Beck

Gute Aussichten: Ausgerechnet mit einer alttestamentarischen Geschichte über einen Eroberungs-Angriffskrieg will Dr. Wolfgang Beck zu Optimismus und Gerechtigkeit aufrufen. Dafür gibts die Goldene Rosine Dezember 2017!

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wählerisch-sein: Art. 24 (2)

Art. 24 (2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

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wählerisch-sein: Art. 23 (1)

Art. 23 (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.

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wählerisch-sein: Art. 20 (2) (4)

Art. 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Art. 20 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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wählerisch-sein: Art. 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.

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