wählerisch-sein: Art. 5 (1)
Art. 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.














Dieses WzS ist ein brilliantes und sehr anschauliches Beispiel für den so katastrophalen wie hoffnungslosen moralischen und intellektuellen Zustand des…